Summary:
Die Aufsichtsräte von börsennotierten Unternehmen sind in Zukunft verpflichtet, Obergrenzen für die Gehälter ihrer Manager festzulegen. Diese Vorschrift ist Teil eines umfassenden Gesetzespakets, mit dem der Bundestag am Donnerstag die europäische Aktionärsrechterichtlinie umgesetzt hat. Danach muss der Aufsichtsrat künftig eine Maximalvergütung der Vorstandsmitglieder festlegen. Das Gremium hat dabei lediglich die Wahl, ob es eine Obergrenze für den gesamten Vorstand gibt oder ob die Vergütung jedes einzelnen Vorstandsmitglieds gedeckelt wird.
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