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Nein zum PMT

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Die Libertäre Partei empfiehlt die NEIN-Parole zum Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT). So tragisch terroristische Straftaten im Einzelfall auch sind, die tatsächliche terroristische Gefahr in der Schweiz ist äusserst gering und rechtfertigt in keiner Weise die massive Einschränkung des Rechtsstaats. Besonders kritisch sind dabei zwei Aspekte. Erstens werden die Zwangsmassnahmen nicht für das Begehen von Straftaten oder strafbaren Vorbereitungshandlungen verhängt, sondern für die abstrakte Vermutung, dass eine Person, die 12 Jahre (bzw. 15 für Hausarrest) oder älter ist, terroristische Aktivitäten betreiben könnte.Zweitens werden die meisten der aufgeführten Zwangsmassnahmen, welche für bis zu 12 Monate verhängt werden können, nicht von

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Die Libertäre Partei empfiehlt die NEIN-Parole zum Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT).

So tragisch terroristische Straftaten im Einzelfall auch sind, die tatsächliche terroristische Gefahr in der Schweiz ist äusserst gering und rechtfertigt in keiner Weise die massive Einschränkung des Rechtsstaats. Besonders kritisch sind dabei zwei Aspekte.

  • Erstens werden die Zwangsmassnahmen nicht für das Begehen von Straftaten oder strafbaren Vorbereitungshandlungen verhängt, sondern für die abstrakte Vermutung, dass eine Person, die 12 Jahre (bzw. 15 für Hausarrest) oder älter ist, terroristische Aktivitäten betreiben könnte.
  • Zweitens werden die meisten der aufgeführten Zwangsmassnahmen, welche für bis zu 12 Monate verhängt werden können, nicht von einem Gericht genehmigt, sondern direkt vom Bundesamt für Polizei angeordnet. Dies stellt, in Anbetracht der Schwere der Eingriffe durch die Zwangsmassnahmen, eine unnötige Verletzung der Gewaltenteilung dar.

Zwar kann gegen angeordnete Zwangsmassnahmen, wie gegen viele Behördenentscheide, beim Bundesverwaltungsgericht rekurriert werden, allerdings hat eine derartige Beschwerde keine aufschiebende Wirkung. Die Zwangsmassnahme bliebe also bestehen, bis ein Gericht deren Unrechtmässigkeit festgestellt hat.

Die Schweiz würde mit der Annahme des PMT nicht zu einem Polizeistaat und die neuen Instrumente würden von den entsprechenden Behörden zu Beginn sicherlich behutsam eingesetzt. Erfahrungsgemäss erodiert solche Zurückhaltung jedoch mit der Zeit, so, dass Behörden die ihnen zur Verfügung stehenden Mittel, meist in guter Absicht, mehr und mehr nutzen und ausreizen.

Ebenfalls kritisiert die Partei, dass mit den Anpassungen des Gesetzes die Polizeikompetenz ein weiteres Stück weg von den Kantonen und hin zum Bund, also weg von den Bürgern und näher an den Bürokratieapparat, verschoben wird.

Da die Rückerlangung einmal verlorener Bürgerrechte sehr schwierig ist, empfiehlt die Libertäre Partei auf diesen unnötigen Ausbau der Befugnisse der Strafverfolgungsbehörden zu verzichten und die schleichende Erosion unserer Freiheit abzulehnen.

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