22.03.2024 - Die Ausgaben der öffentlichen Hand für armutsbekämpfende bedarfsabhängige Sozialleistungen beliefen sich im Jahr 2022 auf 8,6 Milliarden Franken, was gegenüber dem Vorjahr einem Rückgang um 207 Millionen Franken (-2,4%) entspricht. Zur Beanspruchung von bedarfsabhängigen Sozialleistungen muss der Nachweis eines wirtschaftlichen Bedarfs erbracht werden. Insgesamt rund 800 000 Personen bzw. 9,2% der ständigen Wohnbevölkerung der Schweiz bezogen mindestens eine solche Leistung. Dies sind die jüngsten Zahlen des Bundesamtes für Statistik (BFS) aus der Sozialhilfestatistik.Im Jahr 2022 gaben Bund, Kantone und Gemeinden rund 8,6 Milliarden Franken für armutsbekämpfende
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22.03.2024 - Die Ausgaben der öffentlichen Hand für armutsbekämpfende bedarfsabhängige Sozialleistungen beliefen sich im Jahr 2022 auf 8,6 Milliarden Franken, was gegenüber dem Vorjahr einem Rückgang um 207 Millionen Franken (-2,4%) entspricht. Zur Beanspruchung von bedarfsabhängigen Sozialleistungen muss der Nachweis eines wirtschaftlichen Bedarfs erbracht werden. Insgesamt rund 800 000 Personen bzw. 9,2% der ständigen Wohnbevölkerung der Schweiz bezogen mindestens eine solche Leistung. Dies sind die jüngsten Zahlen des Bundesamtes für Statistik (BFS) aus der Sozialhilfestatistik.
Im Jahr 2022 gaben Bund, Kantone und Gemeinden rund 8,6 Milliarden Franken für armutsbekämpfende bedarfsabhängige Sozialleistungen aus. 64,2% davon (5,5 Mrd. Franken) entfielen auf die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV, weitere 29,3% auf die wirtschaftliche Sozialhilfe (2,5 Mrd. Franken). Die Ausgaben für wirtschaftliche Sozialhilfe gingen deutlich stärker zurück als in den vergangenen Jahren (-9,2%).
Die Alters- und Invaliditätsbeihilfen, Arbeitslosenhilfen, Familienbeihilfen, Alimentenbevorschussungen und Wohnbeihilfen machten insgesamt 6,5% der Ausgaben aus (554 Mio. Franken). Mit Ausnahme der Alimentenbevorschussungen werden diese übrigen Leistungen nicht in allen Kantonen ausgerichtet.
Bezogen auf die Gesamtbevölkerung verringerten sich die jährlichen Pro-Kopf-Ausgaben für armutsbekämpfende bedarfsabhängige Sozialleistungen zwischen 2021 und 2022 um 3,2% auf 971 Franken pro Kopf (2021: 1003 Franken).
Rückgang der Sozialhilfeausgaben um 9,2%
Die Nettoausgaben für die wirtschaftliche Sozialhilfe nehmen seit 2019 laufend ab. Dieser Trend setzte sich auch 2022 fort, wobei der Rückgang im Vergleich zu den drei vorangehenden Jahren markanter ausfiel. Die nominale Abnahme um 253 Millionen Franken entspricht relativ gesehen einem Minus von 9,2% gegenüber dem Vorjahr. Die Nettoausgaben beliefen sich 2022 auf 2,5 Milliarden Franken (2021: 2,8 Mrd. Franken). Der starke Rückgang hängt eng mit der geringeren Anzahl Sozialhilfebeziehender (-3,1%) im Jahr 2022 sowie mit den durchschnittlichen jährlichen Nettoausgaben pro Bezügerin bzw. Bezüger zusammen, die nominal um 6,2% von 10 419 auf 9772 Franken pro Person gesunken sind.
Die rückläufigen Sozialhilfeausgaben in der Schweiz hängen mit mehreren Faktoren zusammen. Einerseits verringerten sich die Soziahilfebezüge angesichts der günstigen Wirtschafts- und Arbeitsmarktsituation. Andererseits hatte die Covid-19-Pandemie 2022 keine direkten Auswirkungen auf die Sozialhilfeausgaben. Diese Gegebenheiten gehen mit der bisher tiefsten gemessenen Sozialhilfequote von 2,9% einher.
Insgesamt entsprechen die Ausgaben von 2,5 Milliarden Franken für wirtschaftliche Sozialhilfe einem Anteil von 1,2% an den Gesamtausgaben für alle Sozialleistungen. Diese beliefen sich gemäss Gesamtrechnung der Sozialen Sicherheit (GRSS) 2022 auf 207,8 Milliarden Franken. Im Vorjahr lag dieser Anteil bei 1,4%.
Über 50 Millionen Franken mehr für Ergänzungsleistungen
Den stärksten absoluten Anstieg bei den armutsbekämpfenden bedarfsabhängigen Sozialleistungen registrierten 2022 die Ergänzungsleistungen (EL) zu AHV/IV nach Bundesrecht mit einem Plus von 51 Millionen Franken bzw. 0,9% gegenüber dem Vorjahr. Im Jahr 2022 wurden 5,5 Milliarden Franken EL ausgerichtet.
Bei der Alimentenbevorschussung, der Arbeitslosenhilfe und der Wohnbeihilfe war dagegen ein absoluter Rückgang von 9,5 Millionen Franken zu verzeichnen (-7,6%, -4,1% bzw. -0,7%). Die Familienbeihilfen nahmen um 3,5 Millionen Franken bzw. 2% zu.
Zwei Hauptfaktoren trugen zum Rückgang der Arbeitslosenhilfen bei. Einerseits wurde die Leistung «Ponte Covid» des Kantons Tessin im Juni 2022 aufgehoben, was die Verringerung der Ausgaben für Arbeitslosenhilfen weitgehend erklärt. Andererseits traten 2021 auf nationaler Ebene die Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose (ÜL) in Kraft.
Rückgang der Anzahl Beziehender
Die Zahl der Bezügerinnen und Bezüger von armutsbekämpfenden bedarfsabhängigen Sozialleistungen ging um 0,9% bzw. 7000 zurück (rund 800 000 Beziehende im Jahr 2022).
Gleichzeitig wuchs die ständige Wohnbevölkerung der Schweiz um 0,8% (+68 500 Personen am 31. Dezember 2021 gegenüber dem Stichtag des Vorjahres). Die daraus resultierende Quote der Beziehenden von armutsbekämpfenden Sozialleistungen belief sich auf 9,2% und lag damit -0,1 Prozentpunkte tiefer als im Vorjahr.
Darüber hinaus hängt die Entwicklung der Anzahl der Beziehenden dieser Leistungen eng mit jener der Bezügerinnen und Bezüger von Sozialhilfe (32,3%) und von Ergänzungsleistungen (48,9%) zusammen. Die Beziehenden dieser beiden Leistungen machen 81,2% aller Leistungsbeziehenden aus.
Zusätzliche Informationen wie Grafiken finden Sie in der nachfolgenden PDF-Datei.
Download Medienmitteilung
Rückläufige Ausgaben für armutsbekämpfende Sozialleistungen im Jahr 2022
(PDF, 7 Seiten, 328 kB)
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