15.12.2023 - An seiner Sitzung vom 15. Dezember 2023 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zur neuen Verordnung über die Bundesstatistik eröffnet. Diese regelt die Tätigkeiten sämtlicher Statistikproduzenten des Bundes, namentlich die Durchführung von Erhebungen und Befragungen, die Datenbearbeitung und -nutzung zu statistischen Zwecken sowie die verschiedenen Dienstleistungen im Bereich Datenwissenschaft und künstliche Intelligenz.Das Bundesamt für Statistik (BFS) hat im Rahmen des Programms «Nationale Datenbewirtschaftung» (NaDB) vom Bundesrat den Auftrag erhalten, in Zusammenarbeit mit den anderen Departementen und Ämtern die Mehrfachnutzung von Daten in der Bundesverwaltung
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15.12.2023 - An seiner Sitzung vom 15. Dezember 2023 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zur neuen Verordnung über die Bundesstatistik eröffnet. Diese regelt die Tätigkeiten sämtlicher Statistikproduzenten des Bundes, namentlich die Durchführung von Erhebungen und Befragungen, die Datenbearbeitung und -nutzung zu statistischen Zwecken sowie die verschiedenen Dienstleistungen im Bereich Datenwissenschaft und künstliche Intelligenz.
Das Bundesamt für Statistik (BFS) hat im Rahmen des Programms «Nationale Datenbewirtschaftung» (NaDB) vom Bundesrat den Auftrag erhalten, in Zusammenarbeit mit den anderen Departementen und Ämtern die Mehrfachnutzung von Daten in der Bundesverwaltung umzusetzen. Dies geschieht in mehreren Schritten auf organisatorischer, technischer und rechtlicher Ebene.
Auf rechtlicher Ebene ist der erste Schritt mit der am 1. Januar 2023 in Kraft getretenen Änderung von Artikel 10 der Organisationsverordnung des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI) erfolgt. Dort sind die neuen Aufgaben des BFS aufgeführt. Unter anderem ist in diesem Artikel nun festgehalten, dass das Amt ein Kompetenzzentrum für Datenwissenschaft einrichtet, die Interoperabilitätsplattform I14Y betreibt, die Geschäftsstelle des Kompetenznetzwerks für künstliche Intelligenz des Bundes leitet und die Rolle als Schweizerischer Datenverwalter (Swiss Data Steward) sowie des Statistikdatenverwalters (Statistics Data Steward) übernimmt.
Der zweite Schritt besteht in der Totalrevision von zwei Verordnungen zur Bundesstatistik, namentlich der Statistikerhebungsverordnung und der Verordnung über die Organisation der Bundesstatistik. Sie werden zu einer einzigen, neuen Bundesstatistikverordnung zusammengefasst. Diese bietet einen transparenten Überblick über die Tätigkeiten des BFS und der anderen öffentlichen Statistikproduzenten des Bundes. Dazu gehören die Durchführung von Erhebungen und Befragungen zu statistischen Zwecken, die Datenbearbeitung und -diffusion sowie die Dienstleistungen im Bereich Datenwissenschaft und künstliche Intelligenz. Auch die Anforderungen des am 1. September 2023 in Kraft getretenen Datenschutzgesetzes wurden berücksichtigt.
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Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zur neuen Bundesstatistikverordnung
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