11.12.2020 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 11. Dezember die Ergebnisse der Vernehmlassung zum Adressdienstgesetz zur Kenntnis genommen und das weitere Vorgehen festgelegt. Der Aufbau eines nationalen Adressdienstes für Verwaltungsaufgaben findet weitgehende Zustimmung. Einzelne Anliegen aus der Vernehmlassung sollen mit den Kantonen und Gemeinden geprüft und in der Botschaft berücksichtigt werden. Derzeit gibt es keinen nationalen Dienst, mit dessen Hilfe Schweizer Behörden den Wohnsitz und die Adresse der Einwohnerinnen und Einwohner über Kantonsgrenzen hinweg suchen oder bestehende Adressdaten aktualisieren können. Das geplante Bundesgesetz über das nationale System zur
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11.12.2020 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 11. Dezember die Ergebnisse der Vernehmlassung zum Adressdienstgesetz zur Kenntnis genommen und das weitere Vorgehen festgelegt. Der Aufbau eines nationalen Adressdienstes für Verwaltungsaufgaben findet weitgehende Zustimmung. Einzelne Anliegen aus der Vernehmlassung sollen mit den Kantonen und Gemeinden geprüft und in der Botschaft berücksichtigt werden.
Derzeit gibt es keinen nationalen Dienst, mit dessen Hilfe Schweizer Behörden den Wohnsitz und die Adresse der Einwohnerinnen und Einwohner über Kantonsgrenzen hinweg suchen oder bestehende Adressdaten aktualisieren können. Das geplante Bundesgesetz über das nationale System zur Abfrage von Adressen natürlicher Personen (Adressdienstgesetz, ADG) soll die Grundlage schaffen, damit der Bund einen nationalen Adressdienst bereitstellen kann.
Die Ergebnisse der Vernehmlassung zum ADG sind insgesamt positiv. Der Vorentwurf wird mehrheitlich befürwortet. Die Stellungnahmen bestätigen, dass der geplante nationale Adressdienst (NAD) einem Bedürfnis entspricht und dazu beitragen kann, dass die Verwaltungsabläufe vereinfacht werden und die Behörden ihre Aufgaben effizienter erfüllen können.
Der Bundesrat hat aufgrund der Vernehmlassungsergebnisse entschieden, den Vorentwurf punktuell anzupassen und dazu erforderliche Abklärungen vorzunehmen.
Die Regelung der Datenhoheit und die Ausführungen zum Datenschutz sollen präzisiert werden. Die Abfragemöglichkeiten sowie die Zuständigkeiten und die darauf begründende Rolle der Kantone und Gemeinden werden einer vertieften Prüfung unterzogen. Ausserdem soll nun bereits im Vorfeld geklärt werden, ob und welche Datenquellen von Bund, Kantonen oder Gemeinden zusätzlich genutzt werden können, um die Aktualität der über den Dienst bereitgestellten Daten zu verbessern. Dies nicht wie ursprünglich vorgesehen erst bei Weiterentwicklung, sondern bereits vor bzw. bei Inbetriebnahme des NAD.
Der Bundesrat beauftragt daher das Eidgenössische Departement des Innern (EDI), bis Mitte 2021 die notwendigen Abklärungen vorzunehmen und in einem weiteren Schritt die Botschaft auszuarbeiten. Diese soll Anfang 2022 vom Bundesrat verabschiedet werden.
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Bundesrat legt weiteres Vorgehen zum Adressdienstgesetz fest
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