Neuchâtel, 22. März 2018 (BFS) - Die Ausgaben für Sozialhilfe im engeren Sinn - auch wirtschaftliche Sozialhilfe genannt - stiegen 2016 nominal um 3,9% auf 2,7 Milliarden Franken an. 2015 hatte die Zunahme bei 2,1%, 2014 bei 5,6% gelegen. Der Ausgabenzuwachs ist wie im Vorjahr teilweise auf die Entwicklung der Anzahl unterstützter Personen zurückzuführen. Pro Empfängerin und Empfänger beliefen sich die Ausgaben im Jahr 2016 auf durchschnittlich 9961 Franken - eine Zunahme von 1,0%. Dies zeigen die neusten Ergebnisse des Bundesamtes für Statistik (BFS). An den Gesamtausgaben für alle Sozialleistungen, welche sich gemäss Gesamtrechnung der Sozialen Sicherheit (GRSS) 2015 auf 162 Milliarden
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Neuchâtel, 22. März 2018 (BFS) - Die Ausgaben für Sozialhilfe im engeren Sinn - auch wirtschaftliche Sozialhilfe genannt - stiegen 2016 nominal um 3,9% auf 2,7 Milliarden Franken an. 2015 hatte die Zunahme bei 2,1%, 2014 bei 5,6% gelegen. Der Ausgabenzuwachs ist wie im Vorjahr teilweise auf die Entwicklung der Anzahl unterstützter Personen zurückzuführen. Pro Empfängerin und Empfänger beliefen sich die Ausgaben im Jahr 2016 auf durchschnittlich 9961 Franken - eine Zunahme von 1,0%. Dies zeigen die neusten Ergebnisse des Bundesamtes für Statistik (BFS).
An den Gesamtausgaben für alle Sozialleistungen, welche sich gemäss Gesamtrechnung der Sozialen Sicherheit (GRSS) 2015 auf 162 Milliarden Franken beliefen, hatte die Sozialhilfe im engeren Sinn einen Anteil von 1,7%.
Vorgelagerte Leistungen als Ergänzung
Um Personen davor zu bewahren, Sozialhilfe im engeren Sinn respektive wirtschaftliche Sozialhilfe beziehen zu müssen, richten die Kantone vorgelagerte bedarfsabhängige Sozialleistungen aus. Zusammen mit der Sozialhilfe im engeren Sinn bilden diese Leistungen die Sozialhilfe im weiteren Sinn. Im Jahr 2016 gaben Bund, Kantone und Gemeinden 8,2 Mrd. Franken für Leistungen der Sozialhilfe im weiteren Sinn aus. 59,9% davon (4,9 Mrd. Franken) entfielen auf die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV, ein weiteres Drittel auf die Sozialhilfe im engeren Sinn. Die übrigen Leistungen der Sozialhilfe im weiteren Sinn (Alters- und Invaliditätsbeihilfen, Arbeitslosenhilfen, Familienbeihilfen, Alimentenbevorschussungen und Wohnbeihilfen) umfassten gesamthaft lediglich 6,8% der Ausgaben. Diese Gruppe von Leistungen wird nicht in allen Kantonen ausgerichtet, einzelne Leistungen können während eines Jahres neu eingeführt bzw. abgeschafft werden.
Anstieg auch bei der Sozialhilfe im weiteren Sinn
Im Vorjahr lagen die Ausgaben für Sozialhilfe im weiteren Sinn um 208 Mio. Franken tiefer, bei 8,0 Mrd. Franken. Gegenüber 2015 fand demnach ein nominaler Zuwachs von 2,6% statt. Im Vergleich zum Vorjahr, in dem die Zunahme noch 1,9% betrug, steigerte sich damit das Ausgabenwachstum. Die grösste absolute Zunahme verzeichneten 2016 mit 119 Mio. Franken die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV (+2,5%), gefolgt von der Sozialhilfe im engeren Sinn mit Mehrausgaben von 103 Millionen Franken (+3,9%). Die Ausgaben für Alters- und Invaliditätsbeihilfen, Familienbeihilfen und Alimentenbevorschussungen sind dagegen insgesamt um rund 19 Mio. Franken gesunken.
Auch bezogen auf die Bevölkerung ist eine Zunahme des Ausgabenwachstums festzustellen. Betrugen die durchschnittlichen jährlichen Ausgaben für Leistungen der Sozialhilfe im weiteren Sinn pro Einwohnerin und Einwohner im Jahr 2015 noch 958 Franken (+0,8% gegenüber 2014), stiegen sie im Jahr 2016 auf 972 Franken an (+1,4%).
Stabile Finanzierungsanteile
2016 wurden 44,6% der Ausgaben für Sozialhilfe im weiteren Sinn durch die Kantone getragen. 36,8% übernahmen die Gemeinden und 17,9% finanzierte der Bund. Gegenüber den Vorjahren veränderten sich diese Anteile nur gering um jeweils weniger als einen Prozentpunkt.
Zusätzliche Informationen wie Tabellen und Grafiken finden Sie auf dem nachfolgenden PDF.
Download Medienmitteilung
Sozialhilfeausgaben steigen im Jahr 2016 um 3,9%
(PDF, 4 Seiten, 139 kB)
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Finanzstatistik der Sozialhilfe im weiteren Sinn: Resultate 2016