Neuchâtel, 4. Juni 2018 (BFS) - Im Jahr 2017 wurden rund 105 000 Verurteilungen von Erwachsenen ins Strafregister eingetragen. Dies entspricht einem Rückgang von 5% im Vergleich zum Vorjahr. Die bedingte Geldstrafe ist nach wie vor die am häufigsten ausgesprochene Sanktion (87%) und hat somit seit 2007 die Freiheitsstrafe weitgehend verdrängt. Im Jahr 2017 wurden 1039 Verurteilungen mit einer Landesverweisung ausgesprochen. Dies zeigen die neuen Ergebnisse des Bundesamtes für Statistik (BFS). Der allgemeine Rückgang von 5% bei den Erwachsenenurteilen aufgrund eines Vergehens oder Verbrechens betrifft sowohl das Strafgesetzbuch (-7%), das Strassenverkehrsgesetz (-4%), das Ausländergesetz (-6%)
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Neuchâtel, 4. Juni 2018 (BFS) - Im Jahr 2017 wurden rund 105 000 Verurteilungen von Erwachsenen ins Strafregister eingetragen. Dies entspricht einem Rückgang von 5% im Vergleich zum Vorjahr. Die bedingte Geldstrafe ist nach wie vor die am häufigsten ausgesprochene Sanktion (87%) und hat somit seit 2007 die Freiheitsstrafe weitgehend verdrängt. Im Jahr 2017 wurden 1039 Verurteilungen mit einer Landesverweisung ausgesprochen. Dies zeigen die neuen Ergebnisse des Bundesamtes für Statistik (BFS).
Der allgemeine Rückgang von 5% bei den Erwachsenenurteilen aufgrund eines Vergehens oder Verbrechens betrifft sowohl das Strafgesetzbuch (-7%), das Strassenverkehrsgesetz (-4%), das Ausländergesetz (-6%) als auch das Betäubungsmittelgesetz (-8%).
1039 Landesverweisungen im Jahr 2017
Die neue Gesetzesregelung zur Landesverweisung trat am 1. Oktober 2016 in Kraft. Im Jahr 2017 wurden insgesamt 1039 Landesverweisungen ins Strafregister eingetragen, davon 88% obligatorische Landesverweisungen. Die Landesverweisungen ergingen hauptsächlich gegen Personen, die in der Schweiz keinen B- oder C- Ausweis besitzen (86%), d.h. Personen mit einer anderen Aufenthaltsbewilligung (z.B. Kurzaufenthalter, Asylsuchende), Touristen oder Personen, die sich widerrechtlich in der Schweiz aufhalten. Betroffen sind überwiegend Personen männlichen Geschlechts (92%).
Landesverweisung vermehrt bei Freiheitsstrafen
Was die Landesverweisungen betrifft, ist das Jahr 2017 weiterhin ein Übergangsjahr. Dies, da ein Grossteil der Verurteilungen Straftaten betreffen, die vor dem 1. Oktober 2016 begangen wurden und für die noch keine Landesverweisung verhängt werden konnte. Es konnten 1210 Urteile identifiziert werden, bei denen nach aktueller Gesetzeslage eine obligatorische Landesverweisung in Frage kam (siehe Zusatzerklärungen weiter unten). In 54% dieser Fälle wurde eine Landesverweisung ausgesprochen. Dieser Anteil variiert je nach Aufenthaltsstatus der verurteilten Person und Art und Dauer der ausgesprochenen Strafe sehr stark.
Bei Personen mit einem B- oder C- Ausweis wurden 10% zu einer Landesverweisung verurteilt. Gegen die anderen ausländischen Personen wurde in 71% der Fälle eine Landesverweisung verhängt. Was die Sanktionen angeht, lag bei den Verurteilungen mit einer Freiheitsstrafe der Anteil der Landesverweisungen bei 80%. Berücksichtigt man nur die Verurteilungen zu einer Freiheitsstrafe von über 6 Monaten, liegt der Anteil bei fast 90%. Bei kurzen Freiheitsstrafen bis 6 Monaten wurde hingegen nur in 17% der Fälle eine Landesverweisung ausgesprochen. Am niedrigsten war der Anteil mit 3% bei den Verurteilungen zu einer Geldstrafe; in diesen Fällen wurde fast immer auf eine Landesverweisung verzichtet.
Primat der bedingten Geldstrafe seit 2007
Seit der Einführung der alternativen Strafen im Jahr 2007 sind Geldstrafen die häufigsten Sanktionen (2017: 87%). Per 1. Januar 2018 ist ein neues Sanktionenrecht in Kraft getreten, in dem die Geldstrafe weiterhin den Vorrang gegenüber der Freiheitsstrafe behält, jedoch mit eingeschränktem Anwendungsbereich. Letztere sind fortan auf ein Höchstmass von 180 Tagessätzen (zuvor 360 Tagessätze) beschränkt. Dennoch ist davon auszugehen, dass die Revision 2018 in diesem Bereich keinen grossen Einfluss auf das richterliche Ermessen haben wird. Lediglich 1% der im Jahr 2017 ausgesprochenen Geldstrafen betrug mehr als 180 Tagessätze.
In den meisten Fällen wurde die Geldstrafe bedingt ausgesprochen (2017: 81%). Dennoch ist der Anteil unbedingter Geldstrafen kontinuierlich von 11% im Jahr 2007 auf 18% im Jahr 2017 gestiegen.
Kurze unbedingte Freiheitsstrafen waren 2007 vorübergehend rückläufig
Seit der Einführung der alternativen Strafen im Jahr 2007 wurde die Freiheitsstrafe als Sanktion zurückgedrängt und ihr Anteil betrug zu keinem Zeitpunkt mehr als 14% aller verhängten Sanktionen (2017: 11%). Dabei wurde die Freiheitsstrafe in den meisten Fällen unbedingt angeordnet (2007: 64%; 2017: 72%). Noch im Jahr 2006 wurden am häufigsten Freiheitsstrafen verhängt (62%). Die meisten von ihnen wurden aber bedingt ausgesprochen (75% der Fälle).
Bei den kurzen unbedingten Freiheitsstrafen von weniger als sechs Monaten war der Effekt der Reform im Jahr 2007 nur kurzzeitig zu spüren. Nachdem die Zahl der kurzen unbedingten Freiheitsstrafen von 2006 bis 2007 stark zurückgegangen war (von 11 496 auf 3646), kletterte sie zwischen 2008 und 2013 auf 9234 und erreichte somit wieder ihren Stand der frühen 2000er-Jahre. 2014 setzte ein erneuter Abwärtstrend ein. Die weitere Entwicklung gilt es nun aufmerksam zu verfolgen, zumal die Revision 2018 das Aussprechen kurzer Freiheitsstrafen wieder vereinfacht hat.
Gemeinnützige Arbeit selten als Sanktion ausgesprochen
Seit 2007 machten die Verurteilungen zu gemeinnütziger Arbeit zu keinem Zeitpunkt mehr als 5% aller verhängten Sanktionen aus. Der Anteil der Anordnungen von gemeinnütziger Arbeit ging in den letzten acht Jahren sogar stetig zurück (2009-2017: -51%). Gemeinnützige Arbeit wurde somit selten als Sanktion ausgesprochen. Gemäss dem neuen Sanktionenrecht gilt gemeinnützige Arbeit nicht mehr als eigenständige Strafe, sondern als Ersatzvollzugsform für andere Strafen.
Zusätzliche Informationen wie Tabellen und Grafiken finden Sie in der nachfolgenden PDF-Datei.
Download Medienmitteilung
Leichter Rückgang bei den Erwachsenenstrafurteilen im Jahr 2017
(PDF, 3 Seiten, 97 kB)
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