Sunday , November 24 2024
Home / Swiss Statistics / Bundesgesetz über die Unternehmens-Identifikationsnummer (UIDG): Zulassung des BFS als Schweizer Vergabestelle der LEI

Bundesgesetz über die Unternehmens-Identifikationsnummer (UIDG): Zulassung des BFS als Schweizer Vergabestelle der LEI

Summary:
Neuchâtel, 06.12.2017 (BFS) - Das Bundesamt für Statistik (BFS) ist seit heute berechtigt, den Legal Entity Identifier (LEI), eine eindeutige Identifikationsnummer der Finanzmarktakteure, an Schweizer Unternehmen und Fonds zu vergeben. Die LEI trägt dazu bei, Risiken im Finanzsektor früher zu erkennen und die Finanzstabilität zu fördern, indem sie den Behörden und anderen Akteuren die zuverlässige Identifikation von Vertragspartnern ermöglicht. Das Bundesamt für Statistik (BFS) wurde von der Global Legal Entity Identifier Foundation (GLEIF), eine von der G20 infolge der Finanzkrise von 2008 eingerichtete länderübergreifende Institution, als lokale Auswertungseinheit (Local Operating Unit, LOU)

Topics:
Swiss Statistics considers the following as important:

This could be interesting, too:

Cash - "Aktuell" | News writes Länder einigen sich bei Weltklima-Konferenz auf globalen Emissionshandel

Cash - "Aktuell" | News writes Selenskyj glaubt an mögliches Kriegsende 2025

Cash - "Aktuell" | News writes Was Schweizer Bäuerinnen und Bauern verdienen

Cash - "Aktuell" | News writes Schweizer Efta/EU-Delegation will Abkommen mit China optimieren

Neuchâtel, 06.12.2017 (BFS) - Das Bundesamt für Statistik (BFS) ist seit heute berechtigt, den Legal Entity Identifier (LEI), eine eindeutige Identifikationsnummer der Finanzmarktakteure, an Schweizer Unternehmen und Fonds zu vergeben. Die LEI trägt dazu bei, Risiken im Finanzsektor früher zu erkennen und die Finanzstabilität zu fördern, indem sie den Behörden und anderen Akteuren die zuverlässige Identifikation von Vertragspartnern ermöglicht.

Das Bundesamt für Statistik (BFS) wurde von der Global Legal Entity Identifier Foundation (GLEIF), eine von der G20 infolge der Finanzkrise von 2008 eingerichtete länderübergreifende Institution, als lokale Auswertungseinheit (Local Operating Unit, LOU) akkreditiert.

Damit das BFS in der Schweiz LEI vergeben darf, wurde im Juni 2017 eine Änderung des Bundesgesetzes über die Unternehmens-Identifikationsnummer (UIDG) beschlossen. Im Vorfeld der Akkreditierung hatte die GLEIF geprüft, ob das BFS die nötigen Voraussetzungen erfüllt, um auf internationaler Ebene im Global Legal Entity Identifier System (GLEIS) als LEI-Vergabestelle und Inhaber von LEI-Daten tätig zu werden.

Für die Beantragung einer LEI brauchen die Unternehmen nur bei LEI-Schweiz (www.LEI-Schweiz.ch) ein Online-Konto zu eröffnen und sich mittels ihrer Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) zu registrieren. Mit diesem Verfahren ist im Vergleich zu den LOU im Ausland eine rasche und einfache Bearbeitung auf elektronischem Weg gewährleistet.


Download Medienmitteilung

Bundesgesetz über die Unternehmens-Identifikationsnummer (UIDG)
(PDF, 2 Seiten, 89 kB)


Weitere Sprachen


Verwandte Dokumente

Bundesgesetz über die Unternehmens-Identifikationsnummer (UIDG)


Swiss Statistics
The Swiss Federal Statistics Office publishes information on the situation and developments in Switzerland in a multitude of fields and plays a part in enabling comparisons at an internal level.

Leave a Reply

Your email address will not be published. Required fields are marked *