Der Bundesrat hat am Mittwoch beschlossen, die Teilrevision des Bundesgesetzes über die Währung und Zahlungsmittel (WZG) auf den 1. Januar 2020 in Kraft zu setzen. Das Parlament hatte diese im Juni verabschiedet. Bisher galt für Notenserien, die von der Nationalbank (SNB) zurückgerufen wurden, eine Umtauschfrist von 20 Jahren. Während dieser Zeit konnten diese Noten zwar noch bei der SNB umgetauscht, aber nicht mehr für Zahlungen verwendet werden. Der unbefristete Umtausch soll ab der sechsten Serie gelten, die ab 1976 in Umlauf gebracht wurde. Die 100-Franken-Note ziert ein Porträt des Architekten Francesco Borromini. Von der Serie sind noch Noten im Wert von über einer Milliarde Franken im Umlauf. Zunächst umstritten Die Mehrheit im Parlament kam wie der
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Der Bundesrat hat am Mittwoch beschlossen, die Teilrevision des Bundesgesetzes über die Währung und Zahlungsmittel (WZG) auf den 1. Januar 2020 in Kraft zu setzen. Das Parlament hatte diese im Juni verabschiedet.
Bisher galt für Notenserien, die von der Nationalbank (SNB) zurückgerufen wurden, eine Umtauschfrist von 20 Jahren. Während dieser Zeit konnten diese Noten zwar noch bei der SNB umgetauscht, aber nicht mehr für Zahlungen verwendet werden.
Der unbefristete Umtausch soll ab der sechsten Serie gelten, die ab 1976 in Umlauf gebracht wurde. Die 100-Franken-Note ziert ein Porträt des Architekten Francesco Borromini. Von der Serie sind noch Noten im Wert von über einer Milliarde Franken im Umlauf.
Zunächst umstritten
Die Mehrheit im Parlament kam wie der Bundesrat zum Schluss, dass eine Umtauschfrist nicht mehr zeitgemäss ist. Der Ständerat hatte die Aufhebung der Frist zunächst abgelehnt.
Umstritten war der Schritt auch wegen des Schweizerischen Fonds für Hilfe bei nicht versicherbaren Elementarschäden (Fondssuisse). Heute zahlt die Nationalbank den Gegenwert der innerhalb der Frist nicht umgetauschten Noten in diesen Fonds ein.
Geld für Bund und Kantone
Künftig schüttet die SNB nach 25 Jahren 90 Prozent des Gegenwertes einer zurückgerufenen Banknotenserie aus. 10 Prozent stellt sie zurück, um die zeitlich unbegrenzte Umtauschpflicht auch danach noch erfüllen zu können.
Der Ausschüttungsbetrag kommt zu einem Fünftel dem Fondssuisse zugute. Der restliche Betrag geht zu einem Drittel an den Bund und zu zwei Dritteln an die Kantone. Die erste Ausschüttung findet 2025 statt, wie der Bundesrat schreibt.
(AWP)
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