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Wenn das Gesetz zur Willkür wird

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Photo: Bernd Brägelmann (CC BY-SA 2.0) Das saarländische Wirtschaftsministerium hat gerade ein Werbeverbot für Waren beschlossen, die nicht zum alltäglichen Bedarf gehören. Man kann diese Entscheidung als Bagatelle in einem kleinen Bundesland abtun. Vielleicht ist es aber viel mehr als das, nämlich ein erheblicher Sündenfall in der marktwirtschaftlichen Ordnung. Nach dem Motto: allen soll es gleich schlecht gehen. Und man kann dieses Vorgehen auch als Beispiel obrigkeitsstaatlichen Handelns anführen, bei dem Gesetze oder Verordnungen immer mehr zu Befehlen werden, die die Untertanen gefälligst zu befolgen haben. Ansonsten drohen drakonische Strafen. Diese Befehle haben mit Recht nichts zu tun. Recht im klassischen Sinne hat den Zweck, Willkür zu verhindern. Willkür bedeutet, dass Gleiches

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Photo: Bernd Brägelmann (CC BY-SA 2.0)

Das saarländische Wirtschaftsministerium hat gerade ein Werbeverbot für Waren beschlossen, die nicht zum alltäglichen Bedarf gehören. Man kann diese Entscheidung als Bagatelle in einem kleinen Bundesland abtun. Vielleicht ist es aber viel mehr als das, nämlich ein erheblicher Sündenfall in der marktwirtschaftlichen Ordnung. Nach dem Motto: allen soll es gleich schlecht gehen. Und man kann dieses Vorgehen auch als Beispiel obrigkeitsstaatlichen Handelns anführen, bei dem Gesetze oder Verordnungen immer mehr zu Befehlen werden, die die Untertanen gefälligst zu befolgen haben. Ansonsten drohen drakonische Strafen.

Diese Befehle haben mit Recht nichts zu tun. Recht im klassischen Sinne hat den Zweck, Willkür zu verhindern. Willkür bedeutet, dass Gleiches nicht gleich behandelt wird. Es werden allgemein anerkannte Regeln missachtet. Dies kann sogar so weit gehen, dass diese allgemein anerkannten Regeln von einer demokratischen Mehrheit im Parlament oder einer Regierung verletzt werden. Ein Werbeverbot für Waren, die nicht zum „alltäglichen Bedarf“ gehören, wie jetzt im Saarland, verletzt diesen Grundsatz allgemein anerkannter Regeln fundamental.  Die Gewerbefreiheit macht an den Grenzen des Saarlandes ja nicht halt. Und wer zufälligerweise sein Gewerbe dort ausführt, darf dafür nicht bestraft werden – Corona hin, Corona her. Diese Ungleichheit führt zwangsläufig zur Willkür, denn wenn die Wirtschaftsministerin im Saarland entscheidet, was zum „täglichen Bedarf“ zählt und was nicht, dann wird sehr schnell klar, dass nicht allgemein anerkannte Regeln angewandt werden, sondern die Sichtweise einer Ministerin oder eines Interessenverbandes, der gerade einen besonders guten Zugang zur Regierung hat. So werden die Präferenzen einer Ministerin oder einer Gruppe zu Lasten anderer per Zwang durchgesetzt.

Das Bedauerliche ist, und das zeigt das saarländische Werbeverbot, das allgemein anerkannte Regeln im Wirtschaftsverkehr durch schlechtere Regeln verdrängt werden. Es ist wie beim Greshamschen Gesetz der Geldpolitik, wo das schlechte inflationierte Geld das gute knappe Geld verdrängt. Schlechte willkürliche Regeln verdrängen allgemein anerkannte Regeln, die sich sonst im Wettbewerb als richtig herausgestellt hätten. Der Versuch, in der Pandemie Gerechtigkeit dadurch herzustellen, dass lediglich Waren „für den täglichen Bedarf“ beworben werden dürfen, hilft dem Bekleidungsgeschäft oder dem Fahrradhändler um die Ecke aktuell nämlich nicht. Es beruhigt allenfalls vielleicht die Gemüter im Einzelhandel. Doch keine Hose und kein Fahrrad wird deshalb in diesen geschlossenen Geschäften verkauft.

Letztlich wollen sie alle, ob Bekleidungsgeschäft, Frisör oder Fahrradhändler, ihre Geschäfte wieder öffnen – trotz Pandemie. Dafür braucht es Regeln, die – so schwer das ist – möglichst allgemein anerkannt und akzeptiert werden. Vielleicht bestehen diese Regeln in einer Öffnungsstrategie, die durch Schnellselbsttests und ein Hygienekonzept erreicht wird. Eine Regierung oder eine Wirtschaftsministerin müssen dies nicht bis in das letzte Detail regeln. Wer in ein Geschäft geht, kann dann entweder einen Schnelltest nachweisen, der nicht älter als 24 Stunden ist, oder in den Innenstädten bietet der Einzelhandel diesen kostenlos oder gegen einen Obolus an. Wie sie das organisieren, bleibt ihrer Kreativität überlassen.

Um es mit Friedrich August von Hayek zu sagen: Lassen wir doch den Wettbewerb der Ideen auch bei der Bewältigung der Pandemie wirken, denn „es ist eine Hauptaufgabe des Wettbewerbs zu zeigen, welche Pläne falsch sind.”

Frank Schäffler
1997 bis 2010 selbstständiger Berater für die Marschollek, Lautenschläger und Partner AG (MLP), Wiesloch Seit 1987 engagiert in der Lokal- und Landespolitik in Nordrhein-Westfalen als Mitglied der FDP 2005 – 2013 Abgeordneter des Deutschen Bundestages Schäffler ist sehr verbunden mit dem freiheitlichen Denken in der Schweiz und ist daher in economicblogs.ch

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