Photo: Josh F from Flickr (CC BY-NC 2.0) Der Berliner Mietendeckel ist verfassungswidrig. Das ist gut so. Das „Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin“ (MietenWoG Bln) greift tief in das Recht auf Eigentum ein. Jedoch hat sich das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 15. April einen schlanken Fuss gemacht. Es hat nicht in der Sache entschieden, sondern lediglich über die Gesetzgebungskompetenz zwischen Bund und Ländern. Das Berliner Gesetz über den Mietendeckel verstößt gegen die Sperrwirkung des Bundesrechts. Der Bund hat die Mietenregulierung bereits 2015 mit der Mietpreisbremse abschließend geregelt. Daher bestehe keine eigene Gesetzgebungskompetenz der Länder. Die generelle Frage der Preisregulierung von Märkten geht daher weiter. Sie ist viel komplexer und
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Der Berliner Mietendeckel ist verfassungswidrig. Das ist gut so. Das „Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin“ (MietenWoG Bln) greift tief in das Recht auf Eigentum ein. Jedoch hat sich das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 15. April einen schlanken Fuss gemacht. Es hat nicht in der Sache entschieden, sondern lediglich über die Gesetzgebungskompetenz zwischen Bund und Ländern. Das Berliner Gesetz über den Mietendeckel verstößt gegen die Sperrwirkung des Bundesrechts. Der Bund hat die Mietenregulierung bereits 2015 mit der Mietpreisbremse abschließend geregelt. Daher bestehe keine eigene Gesetzgebungskompetenz der Länder.
Die generelle Frage der Preisregulierung von Märkten geht daher weiter. Sie ist viel komplexer und umfangreicher als vielfach angenommen. Einige glauben ja noch, wir würden in einer marktwirtschaftlichen Ordnung leben, deren Modell von Ludwig Erhard und anderen nach dem 2. Weltkrieg als „Soziale Marktwirtschaft“ konzipiert wurde. Ludwig Erhard hat die „Soziale Marktwirtschaft“ nicht als Zwischending zwischen Sozialismus und Kapitalismus verstanden, sondern als marktwirtschaftliche Ordnung, die in ihrer Wirkung sozial ist. Sozial ist, was Arbeit schafft. Sozial ist, was Wohnraum schafft. Sozial ist, was Eigentum für alle schafft.
Doch wir sind seit geraumer Zeit dabei, diese Grundlagen zu verspielen. Märkte werden nicht nur im Wohnungssektor zu Tode reguliert. Überregulierte Märkte machen den Wohnungsbau teuer und führen zu hohen Mieten. Hohe Bauvorschriften und lange Genehmigungsverfahren verknappen die Märkte und führen gerade in Ballungsräumen zu Engpässen. Das Bauen im Außenbereich wird fast gänzlich untersagt und führt dazu, dass die Dörfer und Hofstellen weiter verödet. Der Glasfaserausbau wird seit Jahren verpennt und macht den ländlichen Raum zusätzlich unattraktiv. Und die oben genannte Mietpreisbremse des Bundes verschärft die Lage in den Ballungszentren zusätzlich. Die Mietentwicklung in den Ballungszentren ist im Wesentlichen ein Produkt politischer Intervention. Das Angebot kann sich nicht schnell genug der steigenden Nachfrage anpassen, weil die regulatorischen Rahmenbedingungen falsch gesetzt sind.
Dies erleben wir nicht nur auf dem Wohnungsmarkt, sondern auch im Gesundheitssektor, im Energiesektor, im Bankensektor oder im Verkehrssektor. Überall versucht der Staat, vermeintlich höhere Ziele Unternehmen aufzuoktroyieren. Große und hehre Ziele: Mal ist es die Pandemie, mal der Klimaschutz oder die Rettung der Währung. Immer geht es aber darum, eine Rechtfertigung zu finden für Eingriffe in das Eigentum. Die Verfügbarkeit des Eigentums durch Private wird durch eine demokratische Mehrheitsentscheidung abgelöst. Nicht mehr der Unternehmer oder Selbstständige entscheidet, was gut und richtig ist, sondern zunehmend die Regierung, das Parlament oder eine Partei. Mit einer marktwirtschaftlichen Ordnung hat dies dann nichts mehr zu tun. Es ist, wie es Ludwig von Mises einmal ausdrückte, ein „Kathedersozialismus“, der eine verkappte Form des Sozialismus ist, aber uns immer noch als Marktwirtschaft verkauft wird. Zu einer Marktwirtschaft gehört das Risiko und die Haftung als tragende Prinzipien. Wer den Nutzen hat, muss auch den Schaden tragen, fasste es Walter Eucken so treffend zusammen.
Es ist also keine singuläre Problematik im Wohnungsmarkt, der wir uns entgegenstellen müssen. Es steht vielmehr eine Auseinandersetzung an zwischen Staatsinterventionismus und der Freiheit des Einzelnen. Es ist eine grundsätzliche Frage, denn es geht um unsere Zukunft, wie sie aussehen soll und wie wir sie gestalten. Deshalb ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom vergangenen Donnerstag nur ein Punktsieg. Man darf nur hoffen, dass es kein Phyrrussieg war. König Pyrrhos I. von Epirus soll nach seinem Sieg über die Römer in der Schlacht bei Asculum 279 v. Chr. einem Vertrauten gesagt haben: „Wenn wir die Römer in einer weiteren Schlacht besiegen, werden wir gänzlich verloren sein!“