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The Argument: Erbschaftsteuer

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Photo: Wikimedia Commons (CC 0) Alle vier Wochen befassen sich Dilara Wiemann und Alexander Albrecht in „The Argument“ auf dem Boden freiheitlicher Überzeugungen, aber aus kontroversen Blickwinkeln mit unterschiedlichen Themen. Im Englischen steht Argument sowohl für die Auseinandersetzung als auch für die rationale und logisch begründete Aussage – also letztlich für Erkenntnisgewinn. Und um den soll es in dieser Kolumne gehen! Alexander Albrecht: Für eine Reform der Erbschaftsteuer Dilara Wiemann: Die Erbschaftsteuer ist kein Allheilmittel Für eine Reform der ErbschaftsteuerVon Alexander Albrecht In aktuellen Debatten rund um die Schnittmengen möglicher Regierungsparteien wird gerade diskutiert, ob entweder die Einführung einer Vermögensteuer oder eine Reform der Erbschaftssteuer die

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Alle vier Wochen befassen sich Dilara Wiemann und Alexander Albrecht in „The Argument“ auf dem Boden freiheitlicher Überzeugungen, aber aus kontroversen Blickwinkeln mit unterschiedlichen Themen. Im Englischen steht Argument sowohl für die Auseinandersetzung als auch für die rationale und logisch begründete Aussage – also letztlich für Erkenntnisgewinn. Und um den soll es in dieser Kolumne gehen!


Alexander Albrecht: Für eine Reform der Erbschaftsteuer

Dilara Wiemann: Die Erbschaftsteuer ist kein Allheilmittel


Für eine Reform der Erbschaftsteuer
Von Alexander Albrecht

In aktuellen Debatten rund um die Schnittmengen möglicher Regierungsparteien wird gerade diskutiert, ob entweder die Einführung einer Vermögensteuer oder eine Reform der Erbschaftssteuer die geeignetere Methode darstellt, um Geld in die Staatskassen zu spülen und gleichzeitig der zunehmenden Ungleichheit in Deutschland entgegenzuwirken. Während Liberale aus gutem Grund die Vorschläge zur Vermögenssteuer formell und ideell kritisieren, gibt es bei der Erbschaftssteuer keinen Konsens. Berücksichtigt man jedoch sowohl die theoretischen Argumente von klassisch liberalen Denkern wie John Stuart Mill und James Buchanan als auch die Evidenz aktueller empirischer Forschung, so finden sich gute Gründe für eine klug ausgestaltete Erbschaftsteuer als wichtiges Element im verteilungspolitischen Korrektiv.

Die Begründung der Erbschaftsteuer ergibt sich aus der Kombination zweier grundlegender Gegebenheiten. Zuerst besteht die Erkenntnis, dass Ungleichheit nur zu einem bestimmten Grad wachstumsfördernd für eine Volkswirtschaft ist. Zum anderen ist Erben ein leistungsloser, intratemporaler Vermögenstransfer, der sich, zumindest theoretisch, als Bemessungsgrundlage für eine einmalige Abgabe besonders gut eignet. Anstatt, wie bei der Vermögenssteuer, jährlich den Wert jeder Weinflasche im Keller und jedes Gemäldes im Flur festzustellen, muss man dies bei der Erbschaftssteuer nur einmalig tun.

Fakt ist jedoch, dass die aktuelle Ausgestaltung der Erbschaftssteuer alle Seiten unbefriedigt zurücklässt. Schätzungen des DIW ergaben, dass von den 400 Millionen Euro, die jährlich in Deutschland vererbt werden, lediglich 10% in der amtlichen Vermögensstatistik auftauchen. Die Ausnahme von Betriebsvermögen und die vielen Freibeträge bieten dankbare Schlupflöcher, wodurch der Höchststeuersatz von 50% kaum zur Anwendung kommt. Zusätzlich sind die aktuellen Regeln zum Pflichtteilanspruch der engeren Familie und die ulkige Kategorisierung der Liebsten in arbiträre Steuerklassen sicherlich nicht mehr zeitgemäß.

Das Problem bei der Reform der Erbschaftssteuer ist, dass diese zwischen ideologischen Fronten geradezu zerrieben wird. Im Gegensatz zur Körperschafts- oder Abgeltungssteuer, deren Ausgestaltung in der Regel nur Steuer-Nerds interessiert, ist die Debatte um die Erbschaftssteuer in Moralin getränkt. Linke Forderungen von bis zu 100 Prozent Erbschaftsteuern glorifizieren diese als egalitäre Allzweckwaffe, welche uns direkt die Rawlssche Gerechtigkeitsutopie beschert. Wenn man nur den leistungslosen Vermögenfluss abschöpft, stellt man ohne Hindernisse gleiche Startbedingungen für alle Bürger her, so zumindest die überspitzte Logik. Konservative Ökonomen befürchten hingegen ein Ende der großen Familienbetriebe mitsamt der vielen Arbeitsplätze, welche den Mittelstand in Deutschland besonders hart treffen würden. Eine Erbschaftssteuer wäre somit sowohl ein Frontalangriff auf das Privateigentum als auch auf die Familie.

Die realwirtschaftlichen Implikationen einer Erbschaftssteuer fallen jedoch deutlich nüchterner aus. Wissenschaftliche Studien haben gezeigt, dass redistributive Erbschaftsteuern die Vermögensungleichheit verringern können. Durch die Umverteilung von Vermögenden mit geringer Konsumneigung zu Menschen mit höherer Konsumneigung kann man zusätzlich wirtschaftliches Wachstum hervorrufen. Einen großen Verlust von Arbeitsplätzen findet keine der Studien.

In ihrer jetzigen Form ist die Erbschaftsteuer sicherlich kein liberales Projekt. Nimmt man hingegen eine breit ausgelegte Bemessungsgrundlage und entlastet mit hohen Freibeträgen die Bürokratie, so könnte man der Erbschaftssteuer durchaus einen liberalen Anstrich verpassen. Insbesondere die Idee, den Steuersatz nicht bundesweit vorzugeben, sondern den Ländern die konkrete Ausgestaltung zu übertragen, dürfte die Herzen der Liberalen höherschlagen lassen. Von dem entstehenden Steuerwettbewerb profitieren die Bürger, und Länder können den Steuersatz flexibel an den Bedarf anpassen. Die Erbschaftssteuer ist kein Frontalangriff auf Privateigentum und Familie. Sie kann vielmehr ein wichtiger Baustein in der Bekämpfung von Vermögensungleichheit sein, ohne die Bürger zu bevormunden. Deshalb sollte die Erbschaftssteuer nicht abgeschafft werden, sondern in reformierter Fassung Eingang in die Gesetzgebung der nächsten Bundesregierung finden.


Die Erbschaftsteuer ist kein Allheilmittel
Von Dilara Wiemann

Die Erbschaftsteuer ist aus der aktuellen Debatte nicht wegzudenken. Selbst in liberalen Kreisen wird das Thema kontrovers diskutiert. Allerdings ist die Erbschaftsteuer nicht das gerechtigkeitsfördernde Allheilmittel gegen die vermeintlich wachsende Ungleichheit, als das es gerne propagiert wird. Im Gegenteil: Die Erbschaftsteuer ist eine Wachstumsbremse. Wenn tugendhafte Sparsamkeit und langjähriger Vermögensaufbau vom Staat bestraft werden, geht das zulasten des gesellschaftlichen Wohlstandes aller und ist alles andere als gerecht.

In jeder Diskussion um die Erbschaftssteuer wird standardmäßig die Moralkeule geschwungen: Erben sei keine Leistung und durch die Besteuerung beim Ableben würden die Karten für alle neu gemischt. Das sei gerecht, denn der vermeintlich wachsenden Ungleichheit könne so auf effektive Art und Weise entgegengewirkt werden.

Es gibt gewiss Schlimmeres als die Erbschaftssteuer, gerecht ist sie deswegen trotzdem nicht. Milton Friedman, der seinerzeit die Abschaffung der Erbschaftsteuer forderte, führte das folgende Beispiel an: Nehmen wir zwei Ehepaare, die ihr Leben lang als Selbstständige hart gearbeitet haben. Während das eine Ehepaar nach der Rente in Saus und Braus lebt, bleibt das andere Ehepaar genügsam, denn es möchte seinen Kindern das gesparte Vermögen vermachen. Ist es gerecht, wenn nach dem Ableben die Sparsamkeit der Menschen bestraft wird?

Nicht außer Acht gelassen werden darf, dass der Staat somit künftige Investitionen verhindert. Denn die Nachkommen könnten das Erbe wiederum selbst investieren: Vielleicht fließt das Vermögen als Startkapital in die Gründung eines nachhaltigen Start-ups, in die Entwicklung eines neuen Medikamentes oder in den Aufbau einer gemeinnützigen NGO.

Mit der Erbschaftssteuer straft der Staat nicht nur Kapitalakkumulation und Sparsamkeit ab, sondern hemmt Investitionen. Wenn in Zukunft weniger investiert wird, hat das zur Folge, dass die Arbeit weniger produktiv ist und die Löhne gedrückt werden. Das geht zu Lasten aller. Die Erbschaftsteuer – eine Substanzsteuer – geht damit im wahrsten Sinne des Wortes an die Substanz.

Entgegen der Meinung der Befürworter schaffen auch die Freibeträge keine Abhilfe: Ein hoher Freibetrag gilt nur für die eigenen, unmittelbaren Nachkommen. Wer seinem begabten Patenkind oder einem tüchtigen, voller Ideen steckenden Freund sein Vermögen hinterlassen möchte, für den gilt lediglich der Freibetrag der „übrigen Erben“ in Höhe von 20,000 Euro. Derartige Kategorien sind überholt und entsprechen kaum der Lebenswirklichkeit der Menschen im 21. Jahrhundert.

Die Verfechter der Erbschaftsteuer mögen dagegenhalten, dass das Steueraufkommen wiederum der Bevölkerung zugutekommt und somit für mehr Gerechtigkeit gesorgt sei. Das ist ein naiver Irrglaube: Wie so häufig fließen zusätzliche Steuereinnahmen unmittelbar in das nächste Wahlversprechen. Das solche politischen „Wohltaten“ die Bedürftigen oftmals gar nicht erreichen, hat sich in der Vergangenheit nur zu oft bewahrheitet.

Sinnvoller ist es, die Früchte der eigenen Arbeit den Menschen selbst zu überlassen. Anstatt darüber nachzudenken, wie der bestehende Wohlstand umverteilt werden kann, sollte im Vordergrund stehen, wie die Menschen motiviert werden können, den Wohlstand von morgen zu vergrößern. Wirtschaftliches Wachstum dient dem Wohle aller – und ist ganz ohne staatliche Bevormundung und Steuerung gerecht.

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