Von Frederic C. Roeder, Unternehmer, Vice President Finance & Operations der Students for Liberty Deutsches Recht schreibt eine Preisbindung für verschreibungspflichtige Medikamente vor. Für den Laien erklärt heißt das, dass ein Apotheker nicht entscheiden kann, wieviel er seinem Patienten für ein Medikament in Rechnung stellen möchte. Er darf das Medikament weder günstiger noch teurer anbieten, als es der vorgeschriebene Preis diktiert. Somit kann ein besonders effizient wirtschaftender Apotheker seine Kostenvorteile zum Beispiel nicht an ständig wiederkehrende chronisch kranke Patienten weitergeben. Ferner darf er Stammkunden keine Rabatte auf verschreibungspflichtige Medikamente geben. Daher gibt es dann in natura eine Packung Taschentücher oder Süßes für die Kleinen. In vielen europäischen Ländern sind Rabatte auf solche Medikamente jedoch erlaubt. Dies ist zum Beispiel in den Niederlanden der Fall. Im Oktober 2016 entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass das Rabattverbot gegen europäisches Recht verstoße und rief die Bundesregierung auf, dieses (jedenfalls für ausländische Versandapotheken) zu kippen. Dies klingt vorerst nach einem Gewinn für Patienten in Deutschland.
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Von Frederic C. Roeder, Unternehmer, Vice President Finance & Operations der Students for Liberty
Deutsches Recht schreibt eine Preisbindung für verschreibungspflichtige Medikamente vor. Für den Laien erklärt heißt das, dass ein Apotheker nicht entscheiden kann, wieviel er seinem Patienten für ein Medikament in Rechnung stellen möchte. Er darf das Medikament weder günstiger noch teurer anbieten, als es der vorgeschriebene Preis diktiert. Somit kann ein besonders effizient wirtschaftender Apotheker seine Kostenvorteile zum Beispiel nicht an ständig wiederkehrende chronisch kranke Patienten weitergeben. Ferner darf er Stammkunden keine Rabatte auf verschreibungspflichtige Medikamente geben. Daher gibt es dann in natura eine Packung Taschentücher oder Süßes für die Kleinen.
In vielen europäischen Ländern sind Rabatte auf solche Medikamente jedoch erlaubt. Dies ist zum Beispiel in den Niederlanden der Fall. Im Oktober 2016 entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass das Rabattverbot gegen europäisches Recht verstoße und rief die Bundesregierung auf, dieses (jedenfalls für ausländische Versandapotheken) zu kippen.
Dies klingt vorerst nach einem Gewinn für Patienten in Deutschland. Apotheken würden zum ersten Mal in einem Preiswettbewerb stehen, und dies könnte nach Jahren von Kostensteigerungen endlich zu günstigeren Medikamentenpreisen führen. Wie bei Supermarkt, Tankstelle oder Lebensversicherung könnten Patienten Preise vergleichen und das attraktivere Gesamtpaket wählen.
Wer sich zu diesem Zeitpunkt schon auf mehr Wettbewerb, Wahlfreiheit und günstigere Medikamentenpreise freute, hatte die Rechnung ohne den Wirt gemacht. Nur kurz nach Urteilsverkündung meldete sich Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe zu Wort. Gröhe wolle alles in seiner Macht Stehende tun, um die ‘flächendeckende Versorgung durch ortsnahe Apotheken zu sichern’. In einem generellen Verbot von Versandapotheken sähe er ein probates Mittel, diese Versorgung sicherzustellen.
In einer Umfrage, die in den nächsten Tagen veröffentlicht wird, zeigt sich, dass Menschen, die im ländlichen Raum leben, signifikant häufiger bei Versandapotheken einkaufen als die urbane Bevölkerung. Dies trifft sicherlich nicht nur für Medikamente zu, sondern für viele andere Notwendigkeiten des Alltags auch. Wer in dünn besiedelten Gegenden lebt, profitiert besonders von elektronischer Kommunikation und Onlineshopping. Vier von fünf Befragten stimmen der Aussage zu, dass Versandapotheken die Versorgung außerhalb von Ballungszentren verbessern.
Herr Gröhe gehört anscheinend den 20 Prozent der Bevölkerung an, die dieser These nicht zustimmen. In einem Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums zum Verbot des Versandhandels ist zu lesen
“Während Versandapotheken mit Sitz im EU-Ausland auf dem deutschen Endverbrauchermarkt für verschreibungspflichtige Arzneimittel nach dem Urteil des EuGH frei in ihrer Preisgestaltung sind, trifft dies auf inländische Apotheken nicht zu. Der einheitliche Apothekenabgabepreis gilt weiterhin für inländische öffentliche Apotheken. Gegenüber ausländischen Versandapotheken ist dies eine Inländerdiskriminierung.”
Der Gesundheitsminister sieht dies aber nicht als triftigen Grund, diese Inländerdiskriminierung durch eine Liberalisierung der Preisbindung einfach und patientenfreundlich zu beseitigen, sondern möchte das Problem des Wettbewerbs lieber durch ein generelles Verbot des Versandhandels lösen. In dem Entwurf ist ferner zu lesen:
“Das Ziel des Gesetzes ist es, die bestehende flächendeckende, wohnortnahe und gleichmäßige Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln, insbesondere auch im akuten Krankheitsfall, weiterhin zu gewährleisten.”
Wenn Herr Gröhe sich christdemokratischer Logik bedienen würde, sollte er sich vielleicht einmal den Beschluss zur Stärkung des ländlichen Raumes des 29. Parteitags seiner Partei anschauen. In deren Beschlusslage ist zu lesen, dass gleiche Lebensverhältnisse zwischen Ballungsgebieten und ländlichem Raum nur mit Hilfe von Digitalisierung und technischem Fortschritt in allen Lebensverhältnissen beibehalten werden können.
Dieser Logik folgend sollte sich das Bundesgesundheitsministerium und die Bundesregierung nicht für ein Verbot, sondern einen Ausbau des Versandhandels aussprechen, und auch heimischen Apotheken erlauben, Patienten sowohl stationär als auch im Versand Rabatte anbieten zu dürfen. Digitalisierung bringt besonders im ländlichen Raum mehr Vielfalt und Wahlfreiheit für den Verbraucher. In unserem schönen Nachbarland, den Niederlanden haben sich sowohl der Versandhandel als auch Rabatte für Patienten durchgesetzt. Es gibt zwar weniger Apotheken pro Einwohner, dies scheint sich aber bei gleicher Lebenserwartung wie in Deutschland nicht auf die Gesundheit der Bürger negativ auszuwirken. Es wirkt sich allerdings positiv auf deren Gelbeutel aus.
Eine Preisliberalisierung bei rezeptpflichtigen Medikamenten würde Kosten im Gesundheitssystem senken und für einen dringend benötigten Digitalisierungsschwung im Gesundheitswesen sorgen.