Die Medienvielfalt wäre noch grösser, wenn öffentlich finanzierte Sender weniger in rein kommerziellen Bereichen wie private Sender tätig wären. Gebührenfinanzierte SRG-Sender bremsen die Entwicklung privater Angebote. Bei der Definition des «Service public», aber auch in der Diskussion zur neuen SRG-Konzession sind diese Punkte zu berücksichtigen. Im Rahmen einer Studie untersuchte das Institut für Medien- und Kommunikationsmanagement der Universität St. Gallen für die Aktion Medienfreiheit die Angebote einiger ausgewählter privater Radio- und Fernsehsender. Ein Vergleich mit den gebührenfinanzierten Angeboten der SRG zeigte auf, dass letztere nicht nur zu störenden Wettbewerbsverzerrungen führen, sondern die Entwicklung und Innovationskraft privater Sender bremsen. Mit Spartensendern im
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Die Medienvielfalt wäre noch grösser, wenn öffentlich finanzierte Sender weniger in rein kommerziellen Bereichen wie private Sender tätig wären. Gebührenfinanzierte SRG-Sender bremsen die Entwicklung privater Angebote. Bei der Definition des «Service public», aber auch in der Diskussion zur neuen SRG-Konzession sind diese Punkte zu berücksichtigen.
Im Rahmen einer Studie untersuchte das Institut für Medien- und Kommunikationsmanagement der Universität St. Gallen für die Aktion Medienfreiheit die Angebote einiger ausgewählter privater Radio- und Fernsehsender. Ein Vergleich mit den gebührenfinanzierten Angeboten der SRG zeigte auf, dass letztere nicht nur zu störenden Wettbewerbsverzerrungen führen, sondern die Entwicklung und Innovationskraft privater Sender bremsen. Mit Spartensendern im Radiobereich, dem Vordringen in rein kommerzielle Bereiche (v.a. Unterhaltung) im TV-Bereich sowie zahlreichen Webserien und Websites entfernt sich die SRG immer mehr von ihrem eigentlichen Kernauftrag und schränkt die Medienvielfalt ein.
Die privaten Medienangebote im 21. Jahrhundert und die neuen technologischen Möglichkeiten sind vom Bundesrat in seinem auf Mitte 2016 angekündigten Bericht zum «Service public» zu würdigen. Ebenfalls ist sicherzustellen, dass private Anbieter von Staatsbetrieben (SRG, Post, Swisscom) fair behandelt werden (bspw. beim Zugang oder bei der Vertreibung von HbbTV).
Der angekündigte «Service public»-Bericht des Bundesrats darf sich nicht am antiquierten Status quo orientieren, sondern soll auf die Schaffung zeitgemässer, wettbewerblicher Rahmenbedingungen ausgerichtet sein. So soll aufgezeigt werden, wie das Subsidiaritätsprinzip gestärkt, die Tätigkeiten der SRG reduziert und die Mediensteuer entsprechend gesenkt werden können: Ein zeitgemässer «Service public» beschränkt sich auf Leistungen, welche der Staat zwingend erbringen muss und welche Private nicht anbieten. Alles andere soll dem Wettbewerb und damit privaten Unternehmen überlassen werden.
Download Studie:
Service privé - Eine Analyse der Angebote des privaten Rundfunks
(87 Seiten, PDF)
20. November 2015