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Eigenmittel: Postfinance unterliegt mit Beschwerde

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Die Postfinance muss auf Geheiss der Finma ihre Eigenmittel erhöhen. Das Bundesverwaltungsgericht weist eine Beschwerde gegen die Verfügung der Finanzmarktaufsicht ab. Das Urteil kann noch weitergezogen werden.

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Die Postfinance muss auf Geheiss der Finma ihre Eigenmittel erhöhen. Das Bundesverwaltungsgericht weist eine Beschwerde gegen die Verfügung der Finanzmarktaufsicht ab. Das Urteil kann noch weitergezogen werden.
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