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“Limited Qualified Investor Fund“ nimmt Fahrt auf

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Eine Innovation in der Schweiz nimmt Fahrt auf: Der L-QIF ist am hiesigen Fondsplatz sehr willkommen. Am Mittwoch hat der Bundesrat die Vernehmlassung der Anpassung im Kollektivanlagengesetz betreffend "Limited Qualified Investor Fund“, kurz L-QIF, eröffnet. Von dieser nicht beaufsichtigten Fondskategorie wird erwartet, dass sie die Wettbewerbsfähigkeit des Fondsplatzes Schweiz stärkt.Die Swiss Funds & Asset Management Association (SFAMA) schreibt in einer Medienmitteilung anlässlich der Eröffnung der Vernehmlassung zur Anpassung im Kollektivanlagengesetz (KAG) betreffend "Limited Qualified Investor Fund“, dass die neuen Bestimmungen die Markteinführung innovativer Fondsprodukte erleichtern und damit auch die Konkurrenzfähigkeit des Fondsplatzes erhöhen und den ganzen

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Eine Innovation in der Schweiz nimmt Fahrt auf: Der L-QIF ist am hiesigen Fondsplatz sehr willkommen.

Am Mittwoch hat der Bundesrat die Vernehmlassung der Anpassung im Kollektivanlagengesetz betreffend "Limited Qualified Investor Fund“, kurz L-QIF, eröffnet. Von dieser nicht beaufsichtigten Fondskategorie wird erwartet, dass sie die Wettbewerbsfähigkeit des Fondsplatzes Schweiz stärkt.

Die Swiss Funds & Asset Management Association (SFAMA) schreibt in einer Medienmitteilung anlässlich der Eröffnung der Vernehmlassung zur Anpassung im Kollektivanlagengesetz (KAG) betreffend "Limited Qualified Investor Fund“, dass die neuen Bestimmungen die Markteinführung innovativer Fondsprodukte erleichtern und damit auch die Konkurrenzfähigkeit des Fondsplatzes erhöhen und den ganzen Finanzplatz stärken würden.

Kern des Projekts ist es, mit dem "Limited Qualified Investor Fund“ (L-QIF) eine flexible kollektive Kapitalanlage nach Schweizer Recht zur Verfügung zu stellen, welche keiner Genehmigungspflicht durch die Finanzmarktaufsicht (FINMA) unterliegt und damit erheblich schneller und kostengünstiger aufgesetzt werden kann. Gleichzeitig soll dieses innovative Produkt, welches nur qualifizierten Anlegern wie Vorsorgeeinrichtungen und Versicherungen offen stehen soll, die gewohnte Qualität und Sicherheit gewährleisten: Beim Asset Manager bzw. bei der Fondsleitung dieser Fonds muss es sich zwingend um ein FINMA-überwachtes Institut handeln. Diese indirekte Aufsicht trägt dem Kundenschutzbedürfnis qualifizierter Anlger angemessen Rechnung. Der L-QIF soll sowohl für offene als auch für geschlossene kollektive Kapitalanlagen nach KAG möglich sein. Das Anlageuniversum soll flexibel sein und den Investoren grösstmögliche Auswahl bieten. Zudem ist die steuerliche Einordnung als Schweizer Fonds ein zentrales Element für den Erfolg des L-QIF.

Das Projekt kam schnell ins Rollen

Das Projekt L-QIF kam für Schweizer Verhältnisse schnell ins Rollen, wie es in der Mitteilung der SFAMA weiter heisst. Der Bundesrat beauftragte das Eidgenössische Finanzdepartement am 5. September 2018, eine Vorlage für eine entsprechende Gesetzesrevision auszuarbeiten. Gleichzeitig fand die Idee auch im Parlament breite Unterstützung. So wurde eine Motion von Ständerat Ruedi Noser bereits im September 2018 vom Ständerat und im März 2019 vom Nationalrat mit deutlichen Mehrheiten angenommen.

Die Idee dieses nicht-genehmigungspflichtigen Schweizer Fonds geht auf eine Initiative der SFAMA zurück. "Der Schweizer Finanzplatz spielt weltweit eine wichtige Rolle, doch hat er als Fondsdomizil einen ungleich schwereren Stand. Gerade weil es zeit- und kostenintensiv ist, eine entsprechende Produktgenehmigung zu erlangen, bevorzugen bisher viele qualifizierte Schweizer Anleger ausländische kollektive Kapitalanlagen. Der L-QIF als innovatives Schweizer Original soll dies nun ändern“, sagt Markus Fuchs, Geschäftsführer der SFAMA.

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