RM – Landauf, landab sind sich Politikerinnen und Politiker einig: Prämienverbilligungen sollen arme und mittelständische Familien bekommen. Der Zürcherin liegt ein Fall aus dem Kanton Zug vor, wo ein kinderloser Banker mit einem Jahreseinkommen von 80´000 eine Prämienverbilligung erhielt. Und so ist es geschehen: Der junge, kinderlose Finanzfachmann möchte sich innerhalb der Bankenwelt beruflich verändern und kündet seinen Job auf Ende 2015. Erstmals werden drei Monate Urlaub genossen (unbezahlt). Dann beginnt er ein neunmonatiges Praktikum im gewünschten, neuen Beriech (Reineinkommen
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rM – Landauf, landab sind sich Politikerinnen und Politiker einig: Prämienverbilligungen sollen arme und mittelständische Familien bekommen. Der Zürcherin liegt ein Fall aus dem Kanton Zug vor, wo ein kinderloser Banker mit einem Jahreseinkommen von 80´000 eine Prämienverbilligung erhielt.
Und so ist es geschehen: Der junge, kinderlose Finanzfachmann möchte sich innerhalb der Bankenwelt beruflich verändern und kündet seinen Job auf Ende 2015. Erstmals werden drei Monate Urlaub genossen (unbezahlt). Dann beginnt er ein neunmonatiges Praktikum im gewünschten, neuen Beriech (Reineinkommen im 2016: 36´000 Franken). Im Jahr 2017 tritt er dann die besagte Stelle mit 80´000 Jahreslohn an. Da für die Berechnung der Verbilligung 2018 die Steuerveranlagung 2016 massgebend ist und unser Banker kein Vermögen hat, kommt er tatsächlich in den Genuss von 1´200 Franken Verbilligung.
Unser Fall zeigt auf, dass Umverteilung und Bürokratie sehr unglücklich agieren. Der Banker wollte sich verändern und hätte als verantwortungsbewusster Bürger auch die kurzfristige Lohneinbusse hingenommen. So ein Sozialsystem ist absurd und dekadent.