(rM) – Auch die jungen Grünen im Kanton Zürich sehen überall Rassisten. Lügen haben aber kurze Beine. Der streitbare aber argumentarisch hervorragende Erwin Kessler, Präsident des Verein gegen Tierfabriken, kann einen weiteren Sieg verbuchen. Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) gab ihm recht. Im vergangenen September ging das vegane Strassenfest Veganmania in Winterthur über die Bühne. Meret Schneider, Co-Präsidentin Junge Grüne Zürich, sagte gegenüber Radio Top, ihre Partei nehme nicht an der Veranstaltung teil , da mit Erwin Kessler ein rassistischer Aussteller mit von der Partie sei. Da Kessler sich im besagten Beitrag nicht äussern durfte, wendet er sich an die UBi. Der Lokalseder hat bei dieser Berichterstattung gegen die Sorgfaltspflichten wie das Fairness- und Transparenzgebot verstossen, schreibt die UBI in ihrem Entscheid, mit welchem sie Kesslers Beschwerde gutheisst. Kessler wurde zwar tatsächlich aufgrund der Antirassismus-Strafrechtsnorm verurteilt, doch liegt dies 15 Jahre zurück und ausserdem es ging damals um das Schächtverbot. Wer den Tierschützer genauer kennt, kann sich gut vorstellen, dass er im Einsatz für die Tiere kurz die Contenance verlor. Man muss annehmen, dass die stets arrogant auftretende Schneider einfach schlecht recherchiert hat und darum unschuldige Leute als Rassisten tituliert.
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(rM) – Auch die jungen Grünen im Kanton Zürich sehen überall Rassisten. Lügen haben aber kurze Beine. Der streitbare aber argumentarisch hervorragende Erwin Kessler, Präsident des Verein gegen Tierfabriken, kann einen weiteren Sieg verbuchen. Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) gab ihm recht.
Im vergangenen September ging das vegane Strassenfest Veganmania in Winterthur über die Bühne. Meret Schneider, Co-Präsidentin Junge Grüne Zürich, sagte gegenüber Radio Top, ihre Partei nehme nicht an der Veranstaltung teil , da mit Erwin Kessler ein rassistischer Aussteller mit von der Partie sei. Da Kessler sich im besagten Beitrag nicht äussern durfte, wendet er sich an die UBi.
Der Lokalseder hat bei dieser Berichterstattung gegen die Sorgfaltspflichten wie das Fairness- und Transparenzgebot verstossen, schreibt die UBI in ihrem Entscheid, mit welchem sie Kesslers Beschwerde gutheisst.
Kessler wurde zwar tatsächlich aufgrund der Antirassismus-Strafrechtsnorm verurteilt, doch liegt dies 15 Jahre zurück und ausserdem es ging damals um das Schächtverbot. Wer den Tierschützer genauer kennt, kann sich gut vorstellen, dass er im Einsatz für die Tiere kurz die Contenance verlor.
Man muss annehmen, dass die stets arrogant auftretende Schneider einfach schlecht recherchiert hat und darum unschuldige Leute als Rassisten tituliert. Aus diesem Grund ist auch noch ein Ehrverletzungsstrafverfahren gegen die junge Dame hängig.