Am 04.03.2018 findet die kantonszürcherische Abstimmung zur Volksinitiative „Lehrplan vors Volk“ statt. Eine Möglichkeit, die grundlegenden Lehrinhalte im Volksschulwesen demokratisch stärker zu legitimieren. Die Kernforderung der Initiative ist, dass der Kantonsrat den vom Regierungsrat (wie bislang auch: auf Antrag des Bildungsrats beschlossenen) Lehrplan für die öffentliche Volksschule (d.h. Primar- und Sekundarschule) genehmigen muss. Der entsprechende Kantonsratsbeschluss unterstünde neu dem fakultativen Referendum; eine Ablehnung des Lehrplans durch Kantonsrat oder das Stimmvolk würde den Regierungsrat verpflichten, einen neuen, veränderten Lehrplan zur Genehmigung vorzulegen. Dem überparteilichen Komitee gehören Mitglieder von SVP, CVP, EVP, Jungfreisinnige, EDU sowie Parteilose
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Am 04.03.2018 findet die kantonszürcherische Abstimmung zur Volksinitiative „Lehrplan vors Volk“ statt. Eine Möglichkeit, die grundlegenden Lehrinhalte im Volksschulwesen demokratisch stärker zu legitimieren.
Die Kernforderung der Initiative ist, dass der Kantonsrat den vom Regierungsrat (wie bislang auch: auf Antrag des Bildungsrats beschlossenen) Lehrplan für die öffentliche Volksschule (d.h. Primar- und Sekundarschule) genehmigen muss. Der entsprechende Kantonsratsbeschluss unterstünde neu dem fakultativen Referendum; eine Ablehnung des Lehrplans durch Kantonsrat oder das Stimmvolk würde den Regierungsrat verpflichten, einen neuen, veränderten Lehrplan zur Genehmigung vorzulegen. Dem überparteilichen Komitee gehören Mitglieder von SVP, CVP, EVP, Jungfreisinnige, EDU sowie Parteilose (mit beruflicher Tätigkeit im Bildungswesen) an.
Wirklich neu ist dabei lediglich das Erfordernis der Genehmigung durch den Kantonsrat sowie die Möglichkeit eines fakultativen Referendums, wenn sich Kräfte finden, die ihrerseits mit dem Parlamentsbeschluss nicht einverstanden sind. An den übrigen Zuständigkeiten ändert sich rein gar nichts: Bereits bislang wird der Lehrplan vom Bildungsrat ausgearbeitet und vom Regierungsrat förmlich beschlossen. Damit bleibt das bisherige Verfahren unverändert und wird bloss einer vermehrten demokratischen Kontrolle unterstellt. Dennoch kämpft Regierungsrätin Silvia Steiner als Bildungsdirektorin massiv gegen die Vorlage, da das Schulwesen so zum Spielball politischer Interessen würde. In der „Limmattaler Zeitung“ vom 16.01.2018 (Bericht von Heinz Zürcher) warnt sie gar davor, dass plötzlich „neue Fächer verlangt oder andere für unwichtig erklärt“ würden. Das Vertrauen in den Stimmbürger ist damit nicht allzu gross. Implizit wird dadurch nämlich davon ausgegangen, dass plötzlich Fächer abgeschafft werden könnten, deren Inhalte elementar fürs Bestehen im Berufsleben sind, obschon daran kaum jemand Interesse haben dürfte. Implizit gibt damit die Gegnerschaft der Initiative zu, dass die Volksschule in ihrer heutigen Form sich zumindest teilweise von ihrem Kernauftrag entfernt hat, und weit mehr als nur zwingend notwendige Lehrinhalte vermittelt. Und ausschliesslich um solche (z.B. Basler Sexkoffer, emotionale „Wohlfühl-Selbstreflexion“ im Klassenunterricht, Pflicht für Ganztagesschulen etc) ging es ja im bisherigen Diskurs. Damit wäre es völlig vermessen zu glauben, eine Referendumsmöglichkeit würde die Volksschule in ihrem Kernbestand bedrohen.
Und ist es denn aus freiheitlicher Sicht, der sich an einem neutralen Rechtsstaat orientiert, etwa falsch, zu fordern, staatliche Schulen hätten sich in erster Linie auf Wissensvermittlung sowie Vorbereitung auf die Berufs- oder Studienwelt zu konzentrieren und sich weiterer Erziehungstätigkeit zu enthalten? Schliesslich greift im System einer staatlichen Schulpflicht jede staatliche Erziehungstätigkeit in wichtige private Persönlichkeitsrechte der Eltern ein, womit gegebenenfalls auch die Gewissensfreiheit der Eltern tangiert sein dürfte. Dass der Regierung mit vorliegender Initiative die Möglichkeit genommen wird, den Lehrplan allzu sehr politisch oder ideologisch aufzuladen, dürfte auch ein Grund sein, warum ihr diese missfällt. Nicht, dass es je totale Neutralität geben könnte: Das Stimmvolk hat jedoch repräsentative Kraft, während diese einzelnen Funktionären in der Bildungsverwaltung klarerweise fehlt. Damit würde bei Annahme der Initiative im März nicht nur die demokratische Legitimation des Volksschulbetriebs gestärkt, sondern auch die Gewissensfreiheit der einzelnen Eltern. Auch wenn oder gerade weil im Schulwesen einige Leute um ihre Privilegien fürchten, ist zu hoffen, dass sich diese Idee an der Urne durchsetzt.
Autorangaben
Artur Terekhov ist Student der Rechtswissenschaften, selbstständiger Rechts- und Steuerdienstleister ausserhalb des anwaltlichen Monopolbereichs sowie parteiloses Mitglied des NoBillag-Initiativkomitees. Er wohnt in Oberengstringen. (Der vorliegende Artikel erschien erstmals in der Limmattaler Gewerbezeitung vom 01.02.2018 (Nr. 1/2018), welche auch online verfügbar ist.)