Die Grünen reichten ihre Beschwerden in den Kantonen Zürich und Genf ein. Der Kanton Genf hat bereits seinen Nichteintretensentscheid gefällt und verwies auf die Kompetenz des Bundesgerichts, da es um eine eidgenössische Abstimmung geht, wie die Grünen am Dienstag mitteilten. Deshalb werde die Beschwerde ans Bundesgericht weitergezogen.
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Die Grünen reichten ihre Beschwerden in den Kantonen Zürich und Genf ein. Der Kanton Genf hat bereits seinen Nichteintretensentscheid gefällt und verwies auf die Kompetenz des Bundesgerichts, da es um eine eidgenössische Abstimmung geht, wie die Grünen am Dienstag mitteilten. Deshalb werde die Beschwerde ans Bundesgericht weitergezogen.