Summary:
Warum geht es nun um 3 Prozent aufwärts? Als der Referenzzinssatz gesenkt wurde, lösten gleich grosse Zinsschritte «nur» Senkungsansprüche von je 2,91 Prozent aus. Das Bundesgericht hat dies so entschieden. Die Überlegung war, dass ein Mietzins, der zum Beispiel 1000 Franken beträgt und um 3 Prozent erhöht wird, 1030 Franken beträgt. Wenn der Referenzzins wieder um 0,25 Prozentpunkte sinkt und der Mieter eine Mietzinssenkung einfordert, dann sollte der Mietzins wieder 1000 Franken betragen. Und um von 1030 wieder auf 1000 zu kommen, braucht es eben nur 2,91 Prozent.
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Warum geht es nun um 3 Prozent aufwärts? Als der Referenzzinssatz gesenkt wurde, lösten gleich grosse Zinsschritte «nur» Senkungsansprüche von je 2,91 Prozent aus. Das Bundesgericht hat dies so entschieden. Die Überlegung war, dass ein Mietzins, der zum Beispiel 1000 Franken beträgt und um 3 Prozent erhöht wird, 1030 Franken beträgt. Wenn der Referenzzins wieder um 0,25 Prozentpunkte sinkt und der Mieter eine Mietzinssenkung einfordert, dann sollte der Mietzins wieder 1000 Franken betragen. Und um von 1030 wieder auf 1000 zu kommen, braucht es eben nur 2,91 Prozent.
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Warum geht es nun um 3 Prozent aufwärts? Als der Referenzzinssatz gesenkt wurde, lösten gleich grosse Zinsschritte «nur» Senkungsansprüche von je 2,91 Prozent aus.
Das Bundesgericht hat dies so entschieden. Die Überlegung war, dass ein Mietzins, der zum Beispiel 1000 Franken beträgt und um 3 Prozent erhöht wird, 1030 Franken beträgt. Wenn der Referenzzins wieder um 0,25 Prozentpunkte sinkt und der Mieter eine Mietzinssenkung einfordert, dann sollte der Mietzins wieder 1000 Franken betragen. Und um von 1030 wieder auf 1000 zu kommen, braucht es eben nur 2,91 Prozent.