Für die anderen Unternehmen setzte der Bundesrat per 1. Januar 2021 einen 18-stufigen Tarif in Kraft, nachdem der vorherige Tarif vom Bundesverwaltungsgericht 2019 als nicht verfassungskonform beurteilt worden war. Ausserdem können sich Unternehmen nach geltendem Recht zusammenschliessen und gemeinsam nur eine Abgabe entrichten, sofern die Gruppe aus mindestens dreissig Unternehmen besteht und sie unter einheitlicher Leitung stehen.
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Für die anderen Unternehmen setzte der Bundesrat per 1. Januar 2021 einen 18-stufigen Tarif in Kraft, nachdem der vorherige Tarif vom Bundesverwaltungsgericht 2019 als nicht verfassungskonform beurteilt worden war. Ausserdem können sich Unternehmen nach geltendem Recht zusammenschliessen und gemeinsam nur eine Abgabe entrichten, sofern die Gruppe aus mindestens dreissig Unternehmen besteht und sie unter einheitlicher Leitung stehen.