Wednesday , June 26 2024
Home / Cash / Bundesrat will Leistungen der Erwerbsersatzordnung vereinheitlichen

Bundesrat will Leistungen der Erwerbsersatzordnung vereinheitlichen

Summary:
Eine Betreuungsentschädigung will der Bundesrat zudem für Eltern, die ein Kind im Spital betreuen müssen und deshalb nicht zur Arbeit können. Der Spitalaufenthalt des Kindes muss mindestens vier Tage dauern. Muss das Kind zuhause weiter betreut werden, wird die Entschädigung noch bis zu drei Wochen lang ausbezahlt. Allerdings braucht es ein ärztliche Bestätigung, dass die Betreuung nötig ist.

Topics:
Cash - "Aktuell" | News considers the following as important:

This could be interesting, too:

investrends.ch writes Zürich zurück in Top Ten der teuersten Städte

investrends.ch writes UBS reduziert Beteiligung an CS Securities in China auf 15 Prozent

investrends.ch writes Zürcher Obergericht spricht Gazprombank-Angestellte schuldig

investrends.ch writes Schweizer Asset Management gewinnt an Bedeutung

Eine Betreuungsentschädigung will der Bundesrat zudem für Eltern, die ein Kind im Spital betreuen müssen und deshalb nicht zur Arbeit können. Der Spitalaufenthalt des Kindes muss mindestens vier Tage dauern. Muss das Kind zuhause weiter betreut werden, wird die Entschädigung noch bis zu drei Wochen lang ausbezahlt. Allerdings braucht es ein ärztliche Bestätigung, dass die Betreuung nötig ist.

Leave a Reply

Your email address will not be published. Required fields are marked *