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Bundesrat will Leistungen der Erwerbsersatzordnung vereinheitlichen

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Eine Betreuungsentschädigung will der Bundesrat zudem für Eltern, die ein Kind im Spital betreuen müssen und deshalb nicht zur Arbeit können. Der Spitalaufenthalt des Kindes muss mindestens vier Tage dauern. Muss das Kind zuhause weiter betreut werden, wird die Entschädigung noch bis zu drei Wochen lang ausbezahlt. Allerdings braucht es ein ärztliche Bestätigung, dass die Betreuung nötig ist.

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Eine Betreuungsentschädigung will der Bundesrat zudem für Eltern, die ein Kind im Spital betreuen müssen und deshalb nicht zur Arbeit können. Der Spitalaufenthalt des Kindes muss mindestens vier Tage dauern. Muss das Kind zuhause weiter betreut werden, wird die Entschädigung noch bis zu drei Wochen lang ausbezahlt. Allerdings braucht es ein ärztliche Bestätigung, dass die Betreuung nötig ist.

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