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Abschreibung von Credit-Suisse-Bonds kommt vor Schweizer Gericht

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Inhaber der AT1-Anleihen haben argumentiert, die gesetzliche Grundlage für die Abschreibung sei nur einen Tag vor der Notübernahme geschaffen worden und die Abschreibung widerspreche der Grundregel, dass Aktionäre zuerst Verluste tragen und erst dann Gläubiger — selbst nachrangige — herangezogen werden dürfen. Die Aktionäre der Credit Suisse erhalten von der UBS rund 3 Milliarden Franken in Aktien — was zwar einen hohen Abschlag zum Marktwert bedeutet, aber keinen Totalausfall.

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Inhaber der AT1-Anleihen haben argumentiert, die gesetzliche Grundlage für die Abschreibung sei nur einen Tag vor der Notübernahme geschaffen worden und die Abschreibung widerspreche der Grundregel, dass Aktionäre zuerst Verluste tragen und erst dann Gläubiger — selbst nachrangige — herangezogen werden dürfen. Die Aktionäre der Credit Suisse erhalten von der UBS rund 3 Milliarden Franken in Aktien — was zwar einen hohen Abschlag zum Marktwert bedeutet, aber keinen Totalausfall.

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