Im Landesdurchschnitt stimmten gegen zwei Drittel der Stimmenden für den Paradigmenwechsel. Rund 1'319'300 legten ein Ja zum geänderten Transplantationsgesetz ein und rund 872'100 ein Nein. Das entspricht einem Ja-Stimmen-Anteil von 60,2 Prozent. Die Beteiligung war unterdurchschnittlich: 39,7 Prozent der Berechtigten stimmten ab. Und es öffnete sich ein Sprachgraben, selbst in den befürwortenden Kantonen: Besonders in deutschsprachigen Gebieten hatte die Vorlage Mehrheiten von wenig über 50 Prozent unter dem Durchschnitt. Die Waadt hingegen sagte mit 81 Prozent Ja. Schaffhausen, Schwyz und beide Appenzell lehnten die Vorlage ab. Angehörige werden einbezogen Die Schweiz wechselt nun bei der Organspende von einer Zustimmungsregelung zu einer Widerspruchsregelung. Neu ist jeder und jede
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Im Landesdurchschnitt stimmten gegen zwei Drittel der Stimmenden für den Paradigmenwechsel. Rund 1'319'300 legten ein Ja zum geänderten Transplantationsgesetz ein und rund 872'100 ein Nein. Das entspricht einem Ja-Stimmen-Anteil von 60,2 Prozent. Die Beteiligung war unterdurchschnittlich: 39,7 Prozent der Berechtigten stimmten ab.
Und es öffnete sich ein Sprachgraben, selbst in den befürwortenden Kantonen: Besonders in deutschsprachigen Gebieten hatte die Vorlage Mehrheiten von wenig über 50 Prozent unter dem Durchschnitt. Die Waadt hingegen sagte mit 81 Prozent Ja. Schaffhausen, Schwyz und beide Appenzell lehnten die Vorlage ab.
Angehörige werden einbezogen
Die Schweiz wechselt nun bei der Organspende von einer Zustimmungsregelung zu einer Widerspruchsregelung. Neu ist jeder und jede grundsätzlich Organspender oder -spenderin, wenn er oder sie zu Lebzeiten nicht aktiv widersprochen hat. Die Schweiz nimmt damit den von mehreren europäischen Ländern gewählten Weg.
"Erweitert" wird die Schweizer Form der Widerspruchslösung genannt, weil enge Angehörige befragt werden können zum mutmasslichen Willen des oder der Verstorbenen. Dies ist dann der Fall, wenn die verstorbene Person ihren Willen nicht hinterlegt hat.
Die Änderungen im Transplantationsgesetz sind ein indirekter Gegenvorschlag zur radikaler formulierten Volksinitiative "Organspende fördern - Leben retten". Die Initiative regelte im Gegensatz zur Gesetzesänderung den Einbezug der Angehörigen nicht. Da der Gegenvorschlag nun in Kraft tritt, wird sie zurückgezogen.
Pochen auf Informationspflicht
Gesundheitsminister Alain Berset will die Umsetzung der Neuerungen behutsam angehen. Vor 2024 sei keine Inkraftsetzung des geänderten Transplantationsgesetzes geplant, sagte er am Sonntag vor den Medien. Zunächst muss das neue Register vorbereitet werden, in das künftig der Spendewille eingetragen werden soll.
Zudem schreibt das Gesetz vor, die Bevölkerung regelmässig und umfassend über die neue Regelung zu informieren. Befürworter und Gegner des neuen Transplantationsgesetzes sehen den Bund hier in der Pflicht. Sie forderten eine breite Informationskampagne des Bundes, damit niemandem gegen seinen Willen Organe entnommen werden.
Die Nationale Ethikkommission im Bereich der Humanmedizin (NEK) etwa findet es wichtig, dass "wirklich alle Menschen erreicht werden und die Möglichkeit haben, einer Organspende zu widersprechen", wie Präsidentin Andrea Büchler schrieb. Nur mit flächendeckender Information sei die neue Regelung ethisch und rechtlich zulässig.
Das unabhängige und überparteiliche Komitee, das gegen die Vorlage das Referendum ergriffen hatte, hatte Zweifel geäussert, ob eine solche Informationskampagne alle Menschen im Land tatsächlich erreicht.
Antwort auf Organmangel
An der Urne haben sich jene Kräfte durchgesetzt, die den Wechsel von der Zustimmungs- zur Widerspruchslösung als Antwort sehen auf den Organmangel in der Schweiz. Zwar wären laut Umfragen viele Menschen bereit, ein Organ zu spenden. Viele schreiben ihren Willen aber nicht nieder.
Befragte Angehörige, die nicht Bescheid wissen, lehnen die Organspende deshalb häufig ab. Die "erweiterte Widerspruchslösung" erhöht laut den Befürwortern die Chancen für Kranke, rascher ein gesundes Organ zu erhalten, weil grundsätzlich von einer Zustimmung der Verstorbenen zur Organentnahme ausgegangen werden kann.
Details genau regeln
Gegen den Systemwechsel war ein unabhängiges und überparteiliches Referendumskomitee unter dem Titel "Nein zur Organspende ohne explizite Zustimmung" angetreten. Es argumentierte, dass wissenschaftlich nicht belegt sei, dass die Widerspruchslösung tatsächlich zu mehr Organspenden führe.
Nationalrätin Verena Herzog (SVP/TG) pochte im Schweizer Fernsehen SRF auf die genaue Regelung der Details in der Verordnung. Als Beispiel nannte sie die Zeit, die Angehörigen für einen Entscheid bezüglich Organspende zur Verfügung erhalten.
(AWP)