Summary:
Konkret geht es um eine Wandelanleihe über 200 Millionen Franken, die bereits am 17. Januar 2025 fällig wurde, nach der Veröffentlichung der Einladung zur Versammlung aber ausgesetzt wurde. Nach den Beschlüssen wird das Fälligkeitsdatum um acht Monate auf den 17. September 2025 verlängert.
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Konkret geht es um eine Wandelanleihe über 200 Millionen Franken, die bereits am 17. Januar 2025 fällig wurde, nach der Veröffentlichung der Einladung zur Versammlung aber ausgesetzt wurde. Nach den Beschlüssen wird das Fälligkeitsdatum um acht Monate auf den 17. September 2025 verlängert.
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Konkret geht es um eine Wandelanleihe über 200 Millionen Franken, die bereits am 17. Januar 2025 fällig wurde, nach der Veröffentlichung der Einladung zur Versammlung aber ausgesetzt wurde. Nach den Beschlüssen wird das Fälligkeitsdatum um acht Monate auf den 17. September 2025 verlängert.