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Wallis führt Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Gebäuden ein

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Die Maske sei gemäss dem Entscheid des Staatsrats insbesondere in Kinos, Theatern, Veranstaltungssälen und Restaurants vorgeschrieben - zusätzlich zum Covid-Zertifikat, teilte die Staatskanzlei am Freitagabend mit. Eine Maskenpflicht gilt demnach ausserdem auf Märkten und am Arbeitsplatz, ausgenommen sind Einzelbüros. Ausnahmen gibt es für Schulen, Kitas sowie Diskotheken, Bars und Nachtclubs. Auch in Bergbahnen bleibt es bei den derzeit geltenden Regeln. 3G-Regel bei privaten Teffen Die neuen Bestimmungen betreffen nicht nur das öffentliche Leben, sondern auch den privaten Bereich: Private Treffen mit mehr als zehn Personen sind ab Montag und bis am 17. Dezember nicht mehr erlaubt, es sei denn, alle Teilnehmenden über 16 Jahre sind geimpft, genesen oder getestet. Die anderen Massnahmen

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Die Maske sei gemäss dem Entscheid des Staatsrats insbesondere in Kinos, Theatern, Veranstaltungssälen und Restaurants vorgeschrieben - zusätzlich zum Covid-Zertifikat, teilte die Staatskanzlei am Freitagabend mit.

Eine Maskenpflicht gilt demnach ausserdem auf Märkten und am Arbeitsplatz, ausgenommen sind Einzelbüros. Ausnahmen gibt es für Schulen, Kitas sowie Diskotheken, Bars und Nachtclubs. Auch in Bergbahnen bleibt es bei den derzeit geltenden Regeln.

3G-Regel bei privaten Teffen

Die neuen Bestimmungen betreffen nicht nur das öffentliche Leben, sondern auch den privaten Bereich: Private Treffen mit mehr als zehn Personen sind ab Montag und bis am 17. Dezember nicht mehr erlaubt, es sei denn, alle Teilnehmenden über 16 Jahre sind geimpft, genesen oder getestet.

Die anderen Massnahmen gälten so lange wie nötig, jedoch nicht länger als bis am 31. Januar, schrieb die Kantonsregierung in ihrem Communiqué. Darüber hinaus empfehle man nachdrücklich das Arbeiten im Homeoffice.

Der Staatsrat begründete seine Entscheide damit, dass sich das Wallis mit einem exponentiellen Anstieg bei den Corona-Fallzahlen konfrontiert sehe. Die Situation sei kritisch.

(AWP)

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