Ein Istanbuler Gericht hatte den "Welt"-Journalisten am Donnerstag wegen Terrorpropaganda für die kurdische Arbeiterpartei PKK zu zwei Jahren, neun Monaten und 22 Tagen Haft verurteilt. Unter anderem vom Vorwurf der Volksverhetzung wurde Yücel jedoch freigesprochen. Dies wolle der Staatsanwalt nicht akzeptieren, schreibt die Zeitung in ihrer Samstagsausgabe. Die Staatsanwaltschaft ziehe dafür zwei Beiträge in der "Welt" heran, in denen Yücel den Begriff "Völkermord an den Armeniern" gebraucht und einen Witz über das Verhältnis von Türken und Kurden zitiert habe. Auch das Gericht habe unter anderem ein Ermittlungsverfahren gegen Yücel wegen Verunglimpfung des Staates und seiner Organe beantragt und dabei auf die "Völkermord"-Formulierung und den Witz verwiesen, mit dem Yücel
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Ein Istanbuler Gericht hatte den "Welt"-Journalisten am Donnerstag wegen Terrorpropaganda für die kurdische Arbeiterpartei PKK zu zwei Jahren, neun Monaten und 22 Tagen Haft verurteilt. Unter anderem vom Vorwurf der Volksverhetzung wurde Yücel jedoch freigesprochen. Dies wolle der Staatsanwalt nicht akzeptieren, schreibt die Zeitung in ihrer Samstagsausgabe.
Die Staatsanwaltschaft ziehe dafür zwei Beiträge in der "Welt" heran, in denen Yücel den Begriff "Völkermord an den Armeniern" gebraucht und einen Witz über das Verhältnis von Türken und Kurden zitiert habe. Auch das Gericht habe unter anderem ein Ermittlungsverfahren gegen Yücel wegen Verunglimpfung des Staates und seiner Organe beantragt und dabei auf die "Völkermord"-Formulierung und den Witz verwiesen, mit dem Yücel kurdenfeindliche Ressentiments habe illustrieren wollen.
Yücels Anwalt Veysel Ok erklärte, der Revisionsantrag der Staatsanwaltschaft widerspreche "dem Recht und der Vernunft". "Niemand kann wegen desselben Zeitungsartikels aus zwei verschiedenen Gründen bestraft werden", sagte er der "Welt". Er vertraue darauf, dass höhere Gerichtsinstanzen den Versuch der Staatsanwaltschaft zurückweisen würden.
Yücel lebt inzwischen in Deutschland und hatte nicht an der Verhandlung teilgenommen. Er sprach von einem politischen Urteil. Das Gericht habe sich über das Verfassungsgericht hinweggesetzt, das 2019 seine einjährige Untersuchungshaft für rechtswidrig erklärt hatte. Yücel war von Februar 2017 bis Februar 2018 ohne Anklageschrift im Hochsicherheitsgefängnis Silivri inhaftiert gewesen. Nach langem politischem Tauziehen durfte er ausreisen. Gleichzeitig wurde Anklage wegen Terrorpropaganda und Volksverhetzung erhoben. Ihm wurden unter anderem Artikel aus seiner Zeit als Türkei-Korrespondent der "Welt" vorgeworfen, darunter ein Interview mit einem PKK-Kommandeur.
(SDA)