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Tschechien, Luxemburg und Tirol zu Corona-Risikogebieten erklärt

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Die meisten tschechischen Regionen waren bereits am Mittwoch in die Risikoliste aufgenommen worden. Jetzt folgten noch die Mährisch-Schlesische Region im äussersten Osten des Landes an der Grenze zu Polen und das an Sachsen grenzende Usti (Aussig). Auch Tirol mit der Hauptstadt Innsbruck ist eine Grenzregion und zudem ein bei Deutschen sehr beliebtes Urlaubsgebiet im Sommer wie Winter. Dort liegt auch der Skiort Ischgl, der im vergangenen Winter zu den Hotspots gehörte, von denen sich die Pandemie in Europa ausbreitete. Luxemburg grenzt an das Saarland und an Rheinland-Pfalz. Die Regierung des Grossherzogtums hatte frühere Grenzschliessungen und Reisewarnungen seitens Deutschlands stets kritisiert. In dem kleinen Land mit seinen etwa 630 000 Einwohnern gibt es zahlreiche Berufspendler, die

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Die meisten tschechischen Regionen waren bereits am Mittwoch in die Risikoliste aufgenommen worden. Jetzt folgten noch die Mährisch-Schlesische Region im äussersten Osten des Landes an der Grenze zu Polen und das an Sachsen grenzende Usti (Aussig). Auch Tirol mit der Hauptstadt Innsbruck ist eine Grenzregion und zudem ein bei Deutschen sehr beliebtes Urlaubsgebiet im Sommer wie Winter. Dort liegt auch der Skiort Ischgl, der im vergangenen Winter zu den Hotspots gehörte, von denen sich die Pandemie in Europa ausbreitete.

Luxemburg grenzt an das Saarland und an Rheinland-Pfalz. Die Regierung des Grossherzogtums hatte frühere Grenzschliessungen und Reisewarnungen seitens Deutschlands stets kritisiert. In dem kleinen Land mit seinen etwa 630 000 Einwohnern gibt es zahlreiche Berufspendler, die regelmässig die Grenze überqueren. Sie sind allerdings von Quarantäneregeln ausgenommen.

Es wurde erwartet, dass das Auswärtige Amt noch am Freitagabend für alle neuen Risikogebiete eine Reisewarnung für Urlaubsreisen ausspricht. Für die Länder der Europäischen Union und des Schengen-Raums decken sich die Kriterien.

Reisende, die aus Risikogebieten zurückkehren, müssen sich 48 Stunden vor oder nach der Einreise auf Corona testen lassen und dann solange in Quarantäne, bis das Testergebnis da ist. Die Reisewarnung ist kein Verbot, soll aber eine erhebliche abschreckende Wirkung für touristische Reisen haben. Allerdings hat sie auch eine positive Seite für Verbraucher: Sie ermöglicht es Urlaubern, Buchungen kostenlos zu stornieren.

Nach Ausbruch der Corona-Pandemie hatte das Auswärtige Amt am 17. März erstmals eine weltweite Reisewarnung für touristische Reisen ausgesprochen. Für mehr als 30 europäische Länder wurde sie Mitte Juni zunächst wieder aufgehoben. Schon nach wenigen Wochen mussten die Reisewarnungen für die ersten Länder aber wegen steigender Infektionszahlen wieder reaktiviert werden.

Die Einstufung als Risikogebiet und die anschliessende Reisewarnung erfolgt, wenn die Zahl der Corona-Neuinfektionen die Marke von 50 Fällen pro 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen übersteigt. Bei der Reisewarnung für Länder ausserhalb Europas kann es bisher auch noch andere Gründe für eine Reisewarnung geben wie Einreisesperren oder Einschränkungen des Flugverkehrs. Das soll aber zum 1. Oktober geändert werden.

(SDA)

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