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Nestlé ficht Urteil in Mobbingfall beim Bundesgericht an

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Nestlé bestreitet zwar nicht mehr alle Vorwürfe, welche die 2010 entlassenen Kaderfrau Yasmine Motarjemi dem Nahrungsmittelkonzern macht. So anerkennt Nestlé, dass die ehemalige Angestellte unter Mobbing gelitten hat, wie ein Unternehmenssprecher am Donnerstag einen entsprechenden Bericht der "NZZ" bestätigte. "Wir sind aber nicht damit einverstanden, dass unser Unternehmen nicht angemessene Massnahmen ergriffen hat, um die Frau zu schützen." Ausserdem stellten das Angebot einer Versetzung und die externe Untersuchung keine Belästigung dar, sagte der Sprecher weiter. Der Nahrungsmittelriese hatte die Expertin für Nahrungsmittelsicherheit 2000 von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) abgeworben. Bei Nestlé lief es für Yasmine Motarjemi zunächst gut, bis sie 2006 einen neuen Vorgesetzten

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Nestlé bestreitet zwar nicht mehr alle Vorwürfe, welche die 2010 entlassenen Kaderfrau Yasmine Motarjemi dem Nahrungsmittelkonzern macht. So anerkennt Nestlé, dass die ehemalige Angestellte unter Mobbing gelitten hat, wie ein Unternehmenssprecher am Donnerstag einen entsprechenden Bericht der "NZZ" bestätigte.

"Wir sind aber nicht damit einverstanden, dass unser Unternehmen nicht angemessene Massnahmen ergriffen hat, um die Frau zu schützen." Ausserdem stellten das Angebot einer Versetzung und die externe Untersuchung keine Belästigung dar, sagte der Sprecher weiter.

Der Nahrungsmittelriese hatte die Expertin für Nahrungsmittelsicherheit 2000 von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) abgeworben. Bei Nestlé lief es für Yasmine Motarjemi zunächst gut, bis sie 2006 einen neuen Vorgesetzten erhielt, der sie diskreditiert und ausgegrenzt haben soll.

2 Millionen Franken gefordert

Nach zehn Jahren wurde die Kaderfrau entlassen - "geistig und moralisch zerstört", wie sie sagt. Für das moralische Leid, das ihr angetan worden sei, verlangt Motarjemi einen symbolischen Franken Genugtuung. Zudem fordert sie eine Zahlung von 2,1 Millionen Franken für ihre Ausgaben und entgangene Löhne.

In erster Instanz hatten die Gerichte 2018 bereits die Existenz von Mobbing durch einen Vorgesetzten von Motarjemi anerkannt, aber das Unternehmen entlastet.

Das Zivilberufungsgericht stellte sich Anfang Jahr überraschend auf die Seite der Klägerin. Es entschied gemäss einem Urteil vom 7. Januar, dass Nestlé gegen das Arbeitsgesetz verstossen hat. Entsprechend habe der Konzern keine angemessenen Massnahmen ergriffen habe, um die Frau zu schützen. Die "voreingenommene und verspätete" Untersuchung der Vorfälle durch ein externes Unternehmen nach dreieinhalb Jahren der Schikane bezeichnete das Berufungsgericht als "Scheinuntersuchung".

(AWP)

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