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Corona-Massnahmen – «Die zweite Welle ist da» – Bundesrat zieht bei Corona-Regeln die Daumenschrauben an

Summary:
"Die zweite Welle ist da." Das sagte Gesundheitsminister Alain Berset am Sonntag vor den Bundeshausmedien. Der Bundesrat hat neue schweizweite Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus erlassen. Dazu gehört eine Ausweitung der Maskenpflicht. Laut Berset hat die zweite Corona-Welle die Schweiz erfasst. "Ja, die zweite Welle ist da, früher und stärker als gedacht, aber wir sind darauf vorbereitet." Die epidemiologische Situation entwickle sich rasant, seit zehn Tagen gebe es ein exponentielles Wachstum der Fallzahlen. "Wenn wir nichts machen, verdoppeln sich die Zahlen jede Woche." Zwar gebe es in den Spitälern heute noch keine Probleme. Aber die Folgen der hohen Fallzahlen zeigten sich wohl erst in zwei bis vier Wochen. Deshalb müsse jetzt mit neuen schweizweiten Massnahmen gehandelt

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"Die zweite Welle ist da." Das sagte Gesundheitsminister Alain Berset am Sonntag vor den Bundeshausmedien. Der Bundesrat hat neue schweizweite Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus erlassen. Dazu gehört eine Ausweitung der Maskenpflicht.

Laut Berset hat die zweite Corona-Welle die Schweiz erfasst. "Ja, die zweite Welle ist da, früher und stärker als gedacht, aber wir sind darauf vorbereitet." Die epidemiologische Situation entwickle sich rasant, seit zehn Tagen gebe es ein exponentielles Wachstum der Fallzahlen.

"Wenn wir nichts machen, verdoppeln sich die Zahlen jede Woche." Zwar gebe es in den Spitälern heute noch keine Probleme. Aber die Folgen der hohen Fallzahlen zeigten sich wohl erst in zwei bis vier Wochen. Deshalb müsse jetzt mit neuen schweizweiten Massnahmen gehandelt werden. Es gehe auch um die Wirtschaft. Ein zweiter Lockdown müsse verhindert werden.

Die aktuelle Lage sei aber auch "ein Test für die ganze Gesellschaft". Da viele Ansteckungen bei privaten Feiern erfolgten, rief Berset dringend dazu auf, Familienfeiern "auf bessere Zeiten" zu verschieben.

"Gstürm" müsse aufhören

Berset trat zusammen mit Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga vor die Medien. Da nun die Fallzahlen in allen Kantonen und in allen Altersklassen stiegen, seien weitere schweizweite geltende Massnahmen sinnvoll. Sommaruga machte aber auch klar, dass mit den ab Montag geltenden Massnahmen Klarheit geschaffen werden soll: "Jetzt müssen Bund und Kantone zusammenhalten, damit das 'Gstürm' um die Frage, wer macht was, aufhört."

Im Frühling habe der Bundesrat rasch die Leitung übernehmen müssen, sagte Sommaruga weiter. Weil Notrecht eine Ausnahme bleiben müsse, bleibe die Hauptverantwortung bei den Kantonen. Die Lage sei aber ernst: "Wir dürfen wir uns nichts vormachen: Falls nötig kommen weitere schweizweit geltende Massnahmen hinzu." Sie sei überzeugt, dass die Bevölkerung für die Massnahmen Verständnis habe. Den Kantonen sei es offen, noch weitere Massnahmen zu ergreifen.

Grossveranstaltungen bleiben Thema

Die Zusammenarbeit mit den Kantonen gehe weiter. Man habe die Frage nach der Durchführung von Grossveranstaltungen "intensiv mit den Kantonen diskutiert". Die Kantone können Grossveranstaltungen bewilligen, aber auch verbieten.

Zu einer Bewilligung gehöre aber auch, dass ein Kanton die Tests durchführen könne und ein funktionierendes Contact Tracing garantieren könne, sagte Sommaruga. "Wenn nötig, unterstützt der Zivildienst die Kantone dabei." Und es sei klar, dass es auch vor und nach Veranstaltungen zu Ansteckungen komme. "Es kann sein, dass es auch hier wieder schweizweite Regeln gibt."

Schweizweit geltende Massnahmen

Neu gilt ab Montag für alle öffentlich zugänglichen Innenräume sowie für alle Zugangsbereiche des öffentlichen Verkehrs schweizweit eine Maskenpflicht, also zum Beispiel in Restaurants, Geschäften oder Theatern sowie in Bahnhöfen, Flughäfen oder an Bus- und Tramhaltestellen. Seit 6. Juli gilt eine solche Maskenpflicht bereits für den gesamten öffentlichen Verkehr.

Zudem sind spontane Menschenansammlungen von mehr als 15 Personen im öffentlichen Raum verboten. Für alle privaten Veranstaltungen mit mehr als 15 Personen gilt eine Maskenpflicht. Es darf nur sitzend konsumiert werden, und die Kontaktdaten aller teilnehmenden Personen müssen erfasst werden.

Auch in allen Restaurations- und Unterhaltungsbetrieben darf nur noch sitzend konsumiert werden. Zudem empfiehlt der Bundesrat wie im vergangenen März den Unternehmen wieder das Homeoffice.

Die Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK) sowie mehrere Epidemiologen hatten in den vergangenen Tagen schärfere Massnahmen auf Bundesebene verlangt.

(AWP)

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