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Stimmberechtigte in St. Gallen bewilligen mehr Mittel für Prämienverbilligung

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Steigende Krankenkassenprämien - aber nicht mehr Mittel für die Prämienverbilligung: Dieser Effekt wirkte sich auch im Kanton St. Gallen aus. Zahlreiche Personen bekamen deshalb weniger oder keine Verbilligung mehr. Ab 2020 werden nun die Gelder um jährlich 12 Millionen Franken aufgestockt. Für die Vorlage verantwortlich war unter anderem der Steuerkompromiss des Kantonsrats, eine Rolle spielten aber auch ein Bundesgerichtsurteil zum Kanton Luzern oder die vom Bund beschlossene stärkere Verbilligung von Kinderprämien. Daraus ergab sich eine Gesamtrechnung und die nun an der Urne gutgeheissene Aufstockung. Für die nächsten vier Jahre stehen zudem weitere 1,2 Millionen Franken zur Verfügung, weil der Kantonsrat darauf verzichten wollte, Überschreitungen aus den Vorjahren zu korrigieren. Um

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Steigende Krankenkassenprämien - aber nicht mehr Mittel für die Prämienverbilligung: Dieser Effekt wirkte sich auch im Kanton St. Gallen aus. Zahlreiche Personen bekamen deshalb weniger oder keine Verbilligung mehr.

Ab 2020 werden nun die Gelder um jährlich 12 Millionen Franken aufgestockt. Für die Vorlage verantwortlich war unter anderem der Steuerkompromiss des Kantonsrats, eine Rolle spielten aber auch ein Bundesgerichtsurteil zum Kanton Luzern oder die vom Bund beschlossene stärkere Verbilligung von Kinderprämien.

Daraus ergab sich eine Gesamtrechnung und die nun an der Urne gutgeheissene Aufstockung. Für die nächsten vier Jahre stehen zudem weitere 1,2 Millionen Franken zur Verfügung, weil der Kantonsrat darauf verzichten wollte, Überschreitungen aus den Vorjahren zu korrigieren.

Um die Gelder ab 2020 einsetzen zu können, brauchte es eine Änderung des kantonalen Gesetzes, in dem eine Maximalgrenze für die Prämienverbilligung festgeschrieben war. Der St. Galler Kantonsrat hatte die entsprechende Gesetzesänderung im Juni mit 105 gegen 5 Stimmen gutgeheissen.

(AWP)

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