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Ständerat berät über Regeln für Whistleblower

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Es handelt sich bereits um den zweiten Anlauf. Einen ersten Entwurf hatte das Parlament 2015 als zu kompliziert befunden und an den Bundesrat zurückgewiesen. Auch der überarbeitete Vorschlag konnte den Nationalrat nicht überzeugen. Im Ständerat hat er eine Chance: Die vorberatende Kommission sprach sich mit 6 zu 2 Stimmen bei 4 Enthaltungen für das Eintreten auf die Vorlage aus. Die Mehrheit ist der Ansicht, dass die vom Bundesrat vorgeschlagene Kaskadenlösung besser ist als die heutige Situation. Die Vorlage würde in jedem Fall einen Fortschritt darstellen, befand sie. Heute herrscht Rechtsunsicherheit. Es ist an den Gerichten zu entscheiden, ob ein Whistleblower die Treuepflicht gegenüber seinem Arbeitgeber verletzt hat oder nicht. Die vom Bundesrat vorgeschlagene Norm soll regeln, wie

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Es handelt sich bereits um den zweiten Anlauf. Einen ersten Entwurf hatte das Parlament 2015 als zu kompliziert befunden und an den Bundesrat zurückgewiesen. Auch der überarbeitete Vorschlag konnte den Nationalrat nicht überzeugen.

Im Ständerat hat er eine Chance: Die vorberatende Kommission sprach sich mit 6 zu 2 Stimmen bei 4 Enthaltungen für das Eintreten auf die Vorlage aus. Die Mehrheit ist der Ansicht, dass die vom Bundesrat vorgeschlagene Kaskadenlösung besser ist als die heutige Situation. Die Vorlage würde in jedem Fall einen Fortschritt darstellen, befand sie.

Heute herrscht Rechtsunsicherheit. Es ist an den Gerichten zu entscheiden, ob ein Whistleblower die Treuepflicht gegenüber seinem Arbeitgeber verletzt hat oder nicht. Die vom Bundesrat vorgeschlagene Norm soll regeln, wie und wem Missstände gemeldet werden dürfen, ohne die arbeitsrechtlichen Pflichten zu verletzen.

Zunächst müsste der Arbeitnehmer den Missstand intern melden. Wenn der Arbeitgeber auf eine Meldung nicht reagiert oder wenn dem Arbeitnehmer gekündigt wurde, dürfte sich dieser an die Behörden wenden. Der Gang an die Öffentlichkeit ist erst als letztes Mittel erlaubt.

Eine Kündigung wegen einer rechtmässigen Meldung gilt als missbräuchlich. Eine solche bleibt gültig, der Arbeitnehmer hat aber Anspruch auf sechs Monatslöhne. Der Bundesrat wollte den Anspruch für Whistleblower auf 12 Monate erhöhen, ist damit aber schon in der Vernehmlassung aufgelaufen.

Über die Details wird der Ständerat am Montag nicht beraten. Tritt er auf die Vorlage ein, ist wieder der Nationalrat am Zug. Lehnt dieser das Eintreten erneut ab, ist die Vorlage vom Tisch.

(SDA)

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