Als Plattform habe Amazon eine doppelte Funktion, betonte die Kommission. Zum einen verkauft das Unternehmen selbst als Einzelhändler Produkte auf seiner Internetseite. Zum anderen stellt es einen Online-Marktplatz zur Verfügung, über den andere Händler ihre Waren direkt an Kunden verkaufen können. Dabei sammele Amazon laufend Daten über diese Händler, ihre Produkte und das Kundenverhalten, erklärten die Wettbewerbshüter weiter. Konkret wollen sie nun der Frage nachgehen, ob und wie die Nutzung dieser Daten den Wettbewerb einschränkt und ob Amazon sie nutzt, um Händler in lukrativen Geschäftsbereichen zu verdrängen. Dazu will die Brüsseler Behörde unter anderem die Standardvereinbarungen zwischen Amazon und den anderen Marktplatzhändlern prüfen. In den Fokus will die EU-Kommission auch die
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Als Plattform habe Amazon eine doppelte Funktion, betonte die Kommission. Zum einen verkauft das Unternehmen selbst als Einzelhändler Produkte auf seiner Internetseite. Zum anderen stellt es einen Online-Marktplatz zur Verfügung, über den andere Händler ihre Waren direkt an Kunden verkaufen können.
Dabei sammele Amazon laufend Daten über diese Händler, ihre Produkte und das Kundenverhalten, erklärten die Wettbewerbshüter weiter. Konkret wollen sie nun der Frage nachgehen, ob und wie die Nutzung dieser Daten den Wettbewerb einschränkt und ob Amazon sie nutzt, um Händler in lukrativen Geschäftsbereichen zu verdrängen. Dazu will die Brüsseler Behörde unter anderem die Standardvereinbarungen zwischen Amazon und den anderen Marktplatzhändlern prüfen.
In den Fokus will die EU-Kommission auch die sogenannte "Buy Box" nehmen. Mit diesem Kaufbutton können Kunden Produkte von Drittanbietern direkt in ihren Amazon-Einkaufswagen befördern. Diese "Buy Box" zu erhalten, sei für die Händler entscheidend, da ein Grossteil der Einkäufe über sie getätigt würden, erklärten die Wettbewerbshüter weiter. Händler müssen in der Regel aber eine Reihe von Voraussetzungen erfüllen, bevor sie diesen Einkaufswagen-Link bekommen. Die Rolle von Daten bei diesem Vergabeverfahren werde ebenfalls untersucht, hiess es.
Die Plattform für Waren von Drittanbietern ist für den US-Konzern immens wichtig. Nach Firmenangaben stammen 58 Prozent des weltweit über Amazon erwirtschafteten Bruttowarenumsatzes von diesen Verkäufern.
"Der elektronische Handel hat den Wettbewerb im Einzelhandel angekurbelt und zu einer grösseren Auswahl und günstigeren Preisen geführt", sagte die zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager. "Wir müssen sicherstellen, dass grosse Online-Plattformen diese Vorteile nicht durch wettbewerbswidriges Verhalten aushebeln."
Für die Untersuchung gibt es keine Frist. Sollte die EU-Kommission letztlich illegales Verhalten feststellen, kann sie Strafen in Milliardenhöhe verhängen und eine Änderung des Geschäftsmodells auferlegen.
Amazon zeigte sich kooperationsbereit. "Wir werden vollumfänglich mit der Europäischen Kommission kooperieren und weiterhin daran arbeiten, Unternehmen jeder Grösse in ihrem Wachstum zu unterstützen", sagte ein Firmensprecher.
Amazon ist der weltgrösste Internethändler. Das Unternehmen mit Sitz in Seattle im US-Bundesstaat Washington erzielte im vergangenen Jahr einen Umsatz von 233 Milliarden Dollar, das war ein Zuwachs von 31 Prozent.
Neben dem Handelsgeschäft ist inzwischen die Cloud-Sparte AWS, deren Dienste auch von vielen anderen Tech-Unternehmen genutzt werden, ein lukratives Standbein. Der Konzern rückte auch in das Geschäft mit Musik- und Videostreaming vor und stellt mit der Alexa-Software in seinen vernetzten Echo-Lautsprechern einen der meistgenutzten Sprachassistenten.
Das Unternehmen stand bereits in der Vergangenheit im Visier der Wettbewerbshüter, etwa wegen unzulässiger Steuerdeals in Luxemburg. Im Jahr 2017 erklärte die EU-Kommission eine Regelung Luxemburgs für Amazon für nicht rechtens und forderte die Behörden des Landes auf, rund 250 Millionen Euro plus Zinsen zurückzufordern. Amazon wehrt sich beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) gegen den Beschluss, der Fall könnte sich noch über Jahre hinziehen./asa/DP/jha
(AWP)