Die Kantone Freiburg, Neuenburg, Basel-Stadt und Thurgau waren davon ausgegangen, dass ihnen das E-Voting-System der Post für die Eidgenössischen Wahlen vom 20. Oktober zur Verfügung stehen würde. Auslandschweizer, die in diesen vier Kantonen registriert sind, können nun ihren Wahlzettel nicht elektronisch einreichen. Freiburg und Neuenburg sind bereits in Kontakt mit der Post, um diese für den Ausfall des Systems beziehungsweise die Nichterfüllung des entsprechenden Vertrages finanziell zur Rechenschaft zu ziehen. Der Thurgau beabsichtigt dies ebenfalls. Basel-Stadt will die Verträge mit dem gelben Riesen noch genau prüfen vor einem Entscheid. Wie hoch die Entschädigungsforderungen sind, wollten die kantonalen Staatsschreiber von Freiburg und Neuenburg gegenüber verschiedenen
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Die Kantone Freiburg, Neuenburg, Basel-Stadt und Thurgau waren davon ausgegangen, dass ihnen das E-Voting-System der Post für die Eidgenössischen Wahlen vom 20. Oktober zur Verfügung stehen würde. Auslandschweizer, die in diesen vier Kantonen registriert sind, können nun ihren Wahlzettel nicht elektronisch einreichen.
Freiburg und Neuenburg sind bereits in Kontakt mit der Post, um diese für den Ausfall des Systems beziehungsweise die Nichterfüllung des entsprechenden Vertrages finanziell zur Rechenschaft zu ziehen. Der Thurgau beabsichtigt dies ebenfalls. Basel-Stadt will die Verträge mit dem gelben Riesen noch genau prüfen vor einem Entscheid.
Wie hoch die Entschädigungsforderungen sind, wollten die kantonalen Staatsschreiber von Freiburg und Neuenburg gegenüber verschiedenen Sonntagsmedien nicht konkretisieren. Der Kanton Freiburg hatte seit 2016 jährlich rund 150'000 Franken ins E-Voting investiert, wie Danielle Gagnaux-Morel darlegte.
Noch keinen Kontakt aufgenommen mit der Post hat der Kanton Thurgau. Für den Rechtsdienst der Staatskanzlei ist laut Marius Kobi jedoch bereits klar, dass Schadenersatz unumgänglich ist. Im Kanton Basel-Stadt dürfte es laut Vizestaatsschreiber Marco Greiner noch einige Wochen dauern, bis feststeht, ob auch vom Rheinknie eine Entschädigungsforderung nach Bern geschickt wird.
Die Post mochte sich am Montag nicht zu möglichen Schadenersatzforderungen äussern. Man sei in engen Kontakt mit den Kantonen. Diese Frage müsse aufgrund der ausgehandelten Verträge für jeden Einzelfall genau geprüft werden, hiess es auf Anfrage lediglich.
Die Bundeskanzlei war nach einem Audit des Systems durch externe Experten zum Schluss gekommen, es genüge den bundesrechtlichen Anforderungen nicht und es bleibe zu wenig Zeit, das System bis zu den Wahlen im Herbst regelkonform auszugestalten. Die Kantone wurden vergangene Woche über die Resultate des Audits ins Bild gesetzt.
In der Folge hatte die Post am letzten Freitag angekündigt, vorerst einen Strich unter das Projekt zu ziehen. Gleichzeitig versicherte der Konzern, alle Kräfte in sein neues System zur universellen Verifizierbarkeit zu stecken. Ein Probeversuch soll frühestens im Jahr 2020 beginnen. Im bisherigen System war nur die individuelle Verifizierbarkeit möglich.
Bestehende Anforderungen und Abläufe will der Bundesrat in Zusammenarbeit mit den Kantonen überprüfen, unabhängige Kontrollmechanismen ausbauen, die Transparenz verbessern und wissenschaftliche Kreise besser einbinden.
Allerdings weist der Bund jede direkte oder indirekte Verantwortung im Zusammenhang mit der Notbremse der Post von sich. Die Entwicklung der beiden E-Voting-Systeme von Post und Kanton Genf sei im Rahmen der geltenden Gesetze und Verordnungen erfolgt. "Sollte es Streit geben, so wird das von den Gerichten entschieden", sagte René Lenzin, stellvertretender Mediensprecher der Bundeskanzlei gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.
Im Juni hatte bereits der Kanton Genf den Betrieb seines E-Voting-Systems eingestellt. Dieses war auch von Bern, Aargau und Luzern genutzt worden. In der Schweiz gibt es damit derzeit für Stimmbürger keine Möglichkeit mehr, per Computer abzustimmen und zu wählen.
In der fünften Schweiz hatte der vorläufige Verzicht des Bundesrates zu heftiger Kritik geführt. Die Auslandschweizer-Organisation (ASO) sprach von "faktischer Diskriminierung".
Im Gegenwind befindet sich das E-Voting auch auf einer anderen Ebene: Seit März 2019 läuft die Sammelfrist zur Volksinitiative für ein fünfjähriges Moratorium. Anschliessend könnte das Parlament das Verbot aufheben - aber nur dann, wenn das E-Voting mindestens so sicher ist wie die persönliche Stimmabgabe.
(SDA)