Summary:
Die Aufsichtsräte von börsennotierten Unternehmen sollen gesetzlich verpflichtet werden, die Managergehälter zu begrenzen. Das beschloss der Rechtsausschuss des Bundestags am Mittwoch bei den abschliessenden Beratungen zur Umsetzung der europäischen Aktionärsrechterichtlinie. Danach muss der Aufsichtsrat in Zukunft eine Maximalvergütung der Vorstandsmitglieder festlegen.
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