Die Verurteilte rügte vor Bundesgericht, dass das Obergericht Zürich bei der Bemessung der Strafe nicht korrekt vorgegangen sei. Sie beantragte deshalb, sie sei zu einer Strafe von 12 statt 18 Jahren zu verurteilen. Dies geht aus einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts hervor. Die Lausanner Richter haben die Beschwerde der Frau jedoch abgewiesen, soweit sie darauf eingetreten sind. Sie bestätigen das Urteil der Vorinstanz und halten fest, das Obergericht habe alle Faktoren für die Strafzumessung korrekt angewendet. Ebenso abgewiesen hat das Bundesgericht die Rüge der Frau, das Obergericht habe den Einfluss ihres Kokainkonsums auf ihre Schuldfähigkeit zu wenig berücksichtigt und ihre Reue. Wie die Vorinstanz erkennt das Bundesgericht in dem Brief der Verurteilten an das
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Die Verurteilte rügte vor Bundesgericht, dass das Obergericht Zürich bei der Bemessung der Strafe nicht korrekt vorgegangen sei. Sie beantragte deshalb, sie sei zu einer Strafe von 12 statt 18 Jahren zu verurteilen. Dies geht aus einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts hervor.
Die Lausanner Richter haben die Beschwerde der Frau jedoch abgewiesen, soweit sie darauf eingetreten sind. Sie bestätigen das Urteil der Vorinstanz und halten fest, das Obergericht habe alle Faktoren für die Strafzumessung korrekt angewendet.
Ebenso abgewiesen hat das Bundesgericht die Rüge der Frau, das Obergericht habe den Einfluss ihres Kokainkonsums auf ihre Schuldfähigkeit zu wenig berücksichtigt und ihre Reue. Wie die Vorinstanz erkennt das Bundesgericht in dem Brief der Verurteilten an das Opfer und ihrer Bitte um Verzeihung an der Hauptverhandlung keine aufrichtige Reue.
Die aus der Elfenbeinküste stammende Frau hatte vor vier Jahren aus einem nichtigen Grund mit einem Gertel - einem sichelartigen Werkzeug, mit dem üblicherweise Bäume entastet werden - auf die Betreuerin der Asylunterkunft eingehackt. Das Opfer erlitt lebensbedrohliche Verletzungen mit bleibenden Folgen. (Urteil 6B_681/2019 vom 09.10.2019)
(SDA)