Schweizer Asset Management braucht USR III Ein Nein zur Unternehmenssteuerreform (USR) III könnte den Export von Asset Management Dienstleistungen behindern. Denn es droht eine politische Gegenreaktion der EU-Kommission. http://www.swissbanking.org/de/services/blog/schweizer-asset-management-braucht-unternehmenssteuerreform-iii http://www.swissbanking.org/de/services/blog/schweizer-asset-management-braucht-unternehmenssteuerreform-iii/@@download/image/Blog_USRIII_sfama.jpg 2017/01/31 07:30:00 GMT+1 Ein Nein zur Unternehmenssteuerreform (USR) III könnte den Export von Asset Management Dienstleistungen behindern. Denn es droht eine politische Gegenreaktion der EU-Kommission. Als kleine Volkswirtschaft ist die Schweiz darauf angewiesen, dass Schweizer Finanzdienstleister ihre Produkte und Dienstleistungen auch im Ausland anbieten können. Mit Blick auf die künftige Sicherstellung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Finanzplatzes ist es zentral, dass sich unser Finanzmarktrecht im Einklang mit internationalen Regulierungsstandards befindet. Dies gilt für das professionelle Asset Management ganz besonders, da der schweizerische Markt in diesem Bereich in den nächsten Jahren nur wenig wachsen wird.
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Als kleine Volkswirtschaft ist die Schweiz darauf angewiesen, dass Schweizer Finanzdienstleister ihre Produkte und Dienstleistungen auch im Ausland anbieten können. Mit Blick auf die künftige Sicherstellung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Finanzplatzes ist es zentral, dass sich unser Finanzmarktrecht im Einklang mit internationalen Regulierungsstandards befindet. Dies gilt für das professionelle Asset Management ganz besonders, da der schweizerische Markt in diesem Bereich in den nächsten Jahren nur wenig wachsen wird. Demgegenüber sind die Wachstumsprognosen für den globalen Markt erheblich höher. Künftig wird also ein noch grösserer Anteil unserer Kunden aus dem Ausland stammen.
Im Jahr 2012 wurde das Schweizerische Recht für kollektive Kapitalanlagen überarbeitet. Dies mit dem primären Ziel, unsere Gesetzgebung mit der Alternative Investment Fund Managers Directive (AIFMD) abzugleichen und so „Gleichwertigkeit“ der Regelwerke zu schaffen, d.h. die technische Äquivalenz sicherzustellen. Diese wurde im Juli 2015 von der European Security and Markets Authority (ESMA) bestätigt. Die technische Äquivalenz ist Voraussetzung für die Erteilung eines „EU-Passports“ für den Zugang von Schweizer Fondsmanagern (AIFM) zum EU-Markt.
Gegenreaktion bei einem Nein zur USR III: Die EU-Kommission könnte Schweizer Managern und Fonds den AIFM-Passport verweigern
Der AIFM-Passport wird von der EU-Kommission aufgrund einer positiven Empfehlung der ESMA gewährt. Das entsprechende Gesuch ist dort pendent. Die EU-Kommission entscheidet jedoch primär politisch und nicht ausschliesslich aufgrund objektiver Faktoren. Brisant ist darum, dass die ESMA in ihrem letzten Bericht der Kommission empfahl, bei der Evaluation der Äquivalenz zusätzliche Bereiche zu berücksichtigen, unter anderem auch Steuerinformations-Regimes und die Respektierung der OECD-Richtlinien über faire Steuerpraxis. Ausserdem wird in der AIFM-Richtlinie ausdrücklich auf die Liste der FATF von nicht-kooperativen Ländern verwiesen. Die Kommission als politische Institution könnte sogar noch weiter gehen und bei Nicht-Umsetzung der USR III eine politische Äquivalenz des Schweizerischen Rechtsrahmens auch für den Bereich AIFM nicht anerkennen und damit Schweizer Managern und Fonds den AIFM-Passport verweigern.
Der AIFM-Pass ist also ein weiteres Gebiet, welches bei einem Nein zur USR III zusätzliche Belastungen erfahren würde. Deshalb wäre ein weiteres Zuwarten und Hinauszögern bei der Umsetzung von internationalen Standards nicht nur hier, sondern in vielen anderen Wirtschaftsgebieten unnötig gewagt und gefährlich.
Das professionelle Asset Management in der Schweiz ist auf den Zugang zum EU-Markt dringend angewiesen. Dieser Zugang hängt auch von der USR III ab – darum Ja zur Steuerreform am 12.2.2017!