Die Wertschriften-Konferenz der SKSF setzte sich mit den Rahmenbedingungen für ein erfolgreiches Schweizer Asset Management auseinander. Insgesamt liegt die Schweiz mit rund EUR 2‘000 Mrd. Assets weltweit auf Platz 5 und in Europa auf Platz 4. Circa 50% dieser Assets werden in der Schweiz in Fonds verwaltet. Obwohl die Schweiz als führender Finanzplatz gilt, findet das Wachstum primär im Ausland statt. „Es gilt auf den bestehenden Stärken aufzubauen und die Kräfte im Asset Management zu bündeln“, meinte Lorenz Arnet, Geschäftsführer der Asset Management Platform, anlässlich der jährlichen Wertschriften-Konferenz der Schweizerischen Kommission für Standardisierungen im Finanzbereich (SKSF) in Zürich. Fünf
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Die Wertschriften-Konferenz der SKSF setzte sich mit den Rahmenbedingungen für ein erfolgreiches Schweizer Asset Management auseinander.
Insgesamt liegt die Schweiz mit rund EUR 2‘000 Mrd. Assets weltweit auf Platz 5 und in Europa auf Platz 4. Circa 50% dieser Assets werden in der Schweiz in Fonds verwaltet. Obwohl die Schweiz als führender Finanzplatz gilt, findet das Wachstum primär im Ausland statt. „Es gilt auf den bestehenden Stärken aufzubauen und die Kräfte im Asset Management zu bündeln“, meinte Lorenz Arnet, Geschäftsführer der Asset Management Platform, anlässlich der jährlichen Wertschriften-Konferenz der Schweizerischen Kommission für Standardisierungen im Finanzbereich (SKSF) in Zürich.
Fünf Prioritäten hat sich die von SFAMA und Swiss Banking betriebene Asset Management Platform gesetzt: Asset Management zur nachhaltigen Finanzierung der Vorsorgewerke zu etablieren, die Exportfähigkeit der Schweizer Asset Manager zu unterstützen und die Schweizer Anlagevehikel und -strukturen international anzupassen, Äquivalenz zu den internationalen Standards im Schweizer Recht zu schaffen und das Branding der Marke „Swiss Asset Management“ im In- und Ausland etablieren. Zudem sollen das Unternehmertum im Asset Management gefördert und die Zukunftsthemen wie Digitalisierung, Ausbildung und Nachhaltigkeit im Auge behalten werden. Beitragen soll dazu die Event Serie „Asset Management Greenhouse Event“ mit der nächsten Veranstaltung am 5. September 2017 in Zürich und am 6. September in Genf, zum Thema Alternative Anlagen für Pensionkassen.
Fonds wie Aktien handeln
418 Anlagefonds von 80 verschiedenen Anbietern werden inzwischen an der SIX Swiss Exchange (200 Fonds beim Launch in 2013) wie ETFs in einem Sekundärmarkt gehandelt. Oliver Heusser, Head Funds Secondary Trading, Bank Julius Bär erläuterte die Vorteile: Der Sekundärmarkt nutzt einer der Erfolgsfaktoren von ETFs, die jederzeitige Handelbarkeit und gewährt eine laufende Auftragsausführung während des ganzen Tages. Diese innovative Lösung für den Finanzplatz Schweiz ist ausser in Deutschland sonst weltweit bestenfalls in Hong Kong und Kanada in einer Evaluationsphase. Anlagefonds konnten früher nur ausserbörslich oder via Primärmarkt gehandelt werden. Basis ist in der Regel der Nettoinventarwert, der vom Anbieter höchstens einmal am Tag berechnet wird. Beim Sekundärmarkt hingegen besteht Transparenz dank laufender Kauf- und Verkaufspreise mit zusätzlicher Flexibilität durch verschiedene Auftragsarten wie Bestens/Limite etc. mit einer sekundenschnellen Abwicklung. Sicherheit ist gegeben dank der geregelten Handelsbedingungen der SIX Swiss Exchange mit einheitlichen Ausführungsparametern wie Handelszeiten und standardisierte Valuta T+2. In 2016 wurde ein Handelsvolumen von CHF 1.2 Mrd. erreicht.
FIDLEG/FINIG auf der Zielgeraden
Keine Veranstaltung findet heute ohne den Themenbereich Regulierung statt oder nimmt zumindest eine Standortbestimmung in Hinblick auf MIFID II und dem Schweizer Äquivalent vor: Die Regulierungen für das Erbringung von Finanzdienstleistungen, die Produktdokumentation, die Rechtsdurchsetzung und Crossborder Service werden im Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG), die beteiligten Institute (Unterstellung) im Finanzinstitutsgesetz (FINIG) geregelt. Banken werden weiterhin im BankG reguliert, aber für die Bank-Finanzdienstleistungen findet das FIDLEG Anwendung. Dem FINIG unterliegen Anlageberater, Makler und Vertriebsträger auf der untersten Stufe im Hinblick auf Aufsichtsintensität. Einfache Vermögensverwalter finden Übergangsbestimmungen (Grandfathering). Auf der nächsten Stufe der Regulierungsanforderungen finden sich die Vermögensverwalter von Kollektivvermögen und Fondsleitungen, gefolgt von Effektenhändlern, die neu als Wertpapierhäuser bezeichnet werden.
Die FINMA wird Aufsichtsorganisationen, die direkt an die FINMA Bericht erstatten, für die laufende Aufsicht der Unabhängigen Vermögensverwalter bewilligen und beaufsichtigen. Als Fazit fasste Diana Imbach, Senior Legal Council der SFAMA zusammen: Das Konzept von Fonds wird umgestaltet und an das Angebot von anderen Finanzinstrumenten angepasst. Verschiedene Fragen sind noch offen und sollten im Rahmen des parlamentarischen Prozesses und/oder auf Verordnungsebene präzisiert werden. Kurzfristig wird das neue Konzept zu Unklarheiten und Abgrenzungsschwierigkeiten führen, aber längerfristig sollen einheitlichen Regelungen und mehr Klarheit entstehen. Letztendlich unterstützt FIDLEG und FINIG in der Förderung eines Level Playing Fields im Inhalt und fördert die Exportfähigkeit von Schweizer Finanzdienstleistungen und -produkten. Am 14. August 2017 wurde FIDLEG/FINIG vom WAK-N (Kommission für Wirtschaft und Abgaben) verabschiedet. Es wird angenommen, dass der Nationalrat die Gesetze in der Herbstsession verabschiedet und somit das Inkrafttreten zum 1.1.2019 erwartet werden darf.
Der kleine Kanton als Vorbild
Etwas über CHF 50 Mrd. an Fondsvolumen, 60% UCITS und 40% AIF werden im Nachbarland Liechtenstein verwaltet. Die liberale Wirtschaftspolitik mit einer Staatsquote von 24% (Schweiz circa 33%, Deutschland 44%), die Unternehmensbesteuerung in der Höhe von 12.5%, die EWR/EFTA Mitgliedschaft und die Zoll- und Währungsunion mit der Schweiz sprechen für das Fürstentum. Auch kulturell verstehen sich die Liechtensteiner und Schweizer, sodass für manchen Schweizer Asset Manager EU-kompatible Liechtensteinische Fonds als Zugang zum Europäischen Wirtschaftsraum dienen können, erläuterte David Gamper, Geschäftsführer LAFV (Liechtensteinischer Anlagefondsverband). Die liechtensteinische Finanzmarktaufsicht (FMA) ist international anerkannt, in den ESAs vertreten und ist vor allem offen für die Bedürfnisse des Finanzmarktes. Die Behördenwege sind kurz und so ist im Gesetz festgelegt, dass ein UCITS Fonds innerhalb von maximal 10 und ein AIF innerhalb von 10 bis maximal 20 Arbeitstagen genehmigt wird. Aktuell beträgt die Zulassungsfrist bei einem UCITS-Fonds, wenn die Unterlagen komplett sind, nur sieben Tage. Liechtensteinische Fonds unterliegen weder einer Quellensteuer noch einer Ausschüttungssteuer. Es findet sich keine Taxe d’abonnement und die Fonds, auch ausländische, sind von der Mehrwertsteuer und Stempelsteuer befreit. Know-how pendelt von der Schweiz nach Liechtenstein und grosse Teile der Infrastruktur werden in die Schweiz delegiert und somit bietet dies einen volkswirtschaftlichen Nutzen für die Schweiz, zahlen doch alle Pendler ihre Steuern in der Schweiz.