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FINMA-Aufsichtsmitteilung: Befristete Erleichterungen für Banken infolge der COVID-19-Krise

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Mit der FINMA-Aufsichtsmitteilung 02/2020 gibt die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA den Banken Präzisierungen zur Behandlung der bundesgarantierten COVID-19-Kredite im Rahmen der Eigenmittel- und Liquiditätsvorschriften, zu befristeten Erleichterungen bei der Leverage Ratio und bei den Risikoverteilungsvorschriften. Ferner informiert die FINMA zum Expected-Credit-Loss-Ansatz nach IFRS 9 und dessen Anwendung im Kontext der COVID-19-Krise. Ausschüttung von Dividenden Überdies wiederholt die FINMA, dass die durch die Erleichterung bei der Leverage Ratio freigesetzten Eigenmittel nicht auszuschütten sind. Banken, deren Generalversammlungen nach 25. März 2020 eine Ausschüttung für das Geschäftsjahr 2019 beschlossen haben oder beschliessen sollen, werden die

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FINMA-Aufsichtsmitteilung: Befristete Erleichterungen für Banken infolge der COVID-19-Krise

Mit der FINMA-Aufsichtsmitteilung 02/2020 gibt die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA den Banken Präzisierungen zur Behandlung der bundesgarantierten COVID-19-Kredite im Rahmen der Eigenmittel- und Liquiditätsvorschriften, zu befristeten Erleichterungen bei der Leverage Ratio und bei den Risikoverteilungsvorschriften. Ferner informiert die FINMA zum Expected-Credit-Loss-Ansatz nach IFRS 9 und dessen Anwendung im Kontext der COVID-19-Krise.

Ausschüttung von Dividenden

Überdies wiederholt die FINMA, dass die durch die Erleichterung bei der Leverage Ratio freigesetzten Eigenmittel nicht auszuschütten sind. Banken, deren Generalversammlungen nach 25. März 2020 eine Ausschüttung für das Geschäftsjahr 2019 beschlossen haben oder beschliessen sollen, werden die durch die Erleichterung freigesetzten Eigenmittel im Umfang der vorgenommenen oder geplanten Ausschüttung gekürzt.

FINMA-Aufsichtsmitteilung 02/2020


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