Der Insolvenzantrag des größten Solarmodulherstellers in Deutschland, der Solarworld AG aus Bonn, mit seinen rund 3.000 Mitarbeiter ist für die betroffenen Mitarbeiter und ihre Familien, und auch für die Aktionäre und Gläubiger, ein schwerer Schlag. Er ermöglich aber auch einen tiefen Blick auf die Wirkung staatlicher Einmischung in die Marktwirtschaft. Diese Einmischung erfolgte in mehreren Stufen und mit unterschiedlichen Begründungen. Am Anfang stand 1991 das Stromeinspeisegesetz und später das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das Mindestpreise und Abnahmegarantien für Wind- und Solarstrom verbindlich regelte. Die Folge von Mindestpreisen sind aus der Ökonomie bekannt. Werden Produkte durch staatliche Mindestpreise und Abnahmegarantien gefördert, die oberhalb des Marktpreise liegen, entsteht ein Überangebot. Milchseen in der Landwirtschaft der damaligen Europäischen Gemeinschaft und der Erhalt des unrentablen Steinkohlebergbaus in Deutschland sind historische Beispiele dafür. Die dadurch früh in den Markt tretenden heimischen Unternehmen verhalten sich in einem solchen Umfeld meist innovationshemmend und träge. Sie glauben, ihnen könnte nichts passieren.
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Der Insolvenzantrag des größten Solarmodulherstellers in Deutschland, der Solarworld AG aus Bonn, mit seinen rund 3.000 Mitarbeiter ist für die betroffenen Mitarbeiter und ihre Familien, und auch für die Aktionäre und Gläubiger, ein schwerer Schlag. Er ermöglich aber auch einen tiefen Blick auf die Wirkung staatlicher Einmischung in die Marktwirtschaft.
Diese Einmischung erfolgte in mehreren Stufen und mit unterschiedlichen Begründungen. Am Anfang stand 1991 das Stromeinspeisegesetz und später das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das Mindestpreise und Abnahmegarantien für Wind- und Solarstrom verbindlich regelte. Die Folge von Mindestpreisen sind aus der Ökonomie bekannt. Werden Produkte durch staatliche Mindestpreise und Abnahmegarantien gefördert, die oberhalb des Marktpreise liegen, entsteht ein Überangebot. Milchseen in der Landwirtschaft der damaligen Europäischen Gemeinschaft und der Erhalt des unrentablen Steinkohlebergbaus in Deutschland sind historische Beispiele dafür. Die dadurch früh in den Markt tretenden heimischen Unternehmen verhalten sich in einem solchen Umfeld meist innovationshemmend und träge. Sie glauben, ihnen könnte nichts passieren. In einem globalen Markt drängen dann aber neue Marktteilnehmer in den staatlich gelenkten Markt, weil auch sie von den Mindestpreisen und Abnahmegarantien profitieren wollen.
In diesem Umfeld rufen die heimischen Unternehmen nach Schutzzöllen. Die Importeure von preiswerteren Solarmodulen, hieß es etwa, würden vom dortigen Staat subventioniert und könnten mit Dumpingangeboten agieren. Die Argumentation ist dann meist von Erfolg gekrönt. So auch bei Solarworld, das zwar auch staatliche Fördergelder und Subventionen des Landes Thüringen in dreistelliger Millionenhöhe erhalten hat – aber dabei sei es ja um den Erhalt der Arbeitsplätze in meist strukturschwachen Regionen gegangen. Eine breite Allianz von europäischen Herstellern intervenierte bei der EU wegen der vermeintlichen Wettbewerbsverzerrung durch Konkurrenten außerhalb der EU. Daraufhin verhängte die EU Strafzölle von fast 48 Prozent auf chinesische Solarmodule, die bis heute gelten. Geholfen hat das alles nichts. Heute behauptet Solarworld, chinesische Hersteller hätten zur Umgehung dieser Zölle ihre Produktion teilweise in chinesische Nachbarländer verlagert. Sei es drum. Auch das zeigt den Irrsinn dieser Politik. Das EuGH hat die Klage chinesischer und europäischer Unternehmen gegen die Schutzzölle vor wenigen Tagen zurückgewiesen. Schon die Tatsache, dass nicht nur chinesische, sondern auch europäische Unternehmen gegen die Schutzzölle klagten, zeigt den Irrsinn dieser Abschottung. Diese verhindert letztlich, dass Häuslebauer in Deutschland und Europa preiswertere Solarmodule montieren können. Sie werden faktisch gezwungen mehr zu bezahlen, nur um die Arbeitsplätze bei heimischen Solarmodulhersteller zu fördern.
Diese Firmen mögen argumentieren, dass dies doch für den Erhalt heimischer Arbeitsplätze, wodurch hier Steuern und Sozialabgaben bezahlt werden, sinnvoll und richtig sei. Doch das ist zu kurz gesprungen. Es unterstellt nämlich, dass der Häuslebauer nur eine Verwendung für sein Geld hätte. Aber so ist es nicht. Zahlt er weniger für seine Solaranlage, dann kann er mit dem eingesparten Geld in andere Dinge investieren. Vielleicht in ein neues Bad, das Handwerkern in seiner Region einen Auftrag bringt. Oder ein anderes Auto, das ihm vom Händler aus seinem Ort verkauft wird. Oder es ermöglicht ihm, seinen Kindern eine bessere Ausbildung zu ermöglichen.
Am Ende zeigt das Beispiel von Solarworld sehr anschaulich: Weder der Umwelt und dem Klima wurde durch diese Markteingriffe nennenswert geholfen. Denn dazu sind die Entsorgungsprobleme von alten Solarmodulen viel zu groß und der Anteil Deutschlands am weltweiten CO2-Austoss viel zu gering. Noch wurde dadurch dauerhaft eine Wertschöpfung erzielt. Friedrich August von Hayek bezeichnete dieses Phänomen als die Folge der Anmaßung von Wissen, über das kein zentraler Wirtschaftslenker, keine Regierung und kein Parlament verfügen können. Sein Freund und Lehrer Ludwig von Mises sagte dazu: “Die Obrigkeit kann nicht erschaffen, sie kann aber durch ihren Befehl Vorhandenes zwar nicht aus der Welt des Seins, doch aber aus der Welt des Erlaubten tilgen. Sie kann nicht reicher, aber sie kann ärmer machen.“