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Social Impact Bonds: Wenn Private in Sozialleistungen investieren

Summary:
Die demographische Entwicklung, steigende Gesundheitskosten und Migration verlangen nach innovativen Finanzierungsmodellen für die Erfüllung öffentlicher Aufgaben im Sozialbereich. Partnerschaftliche Kooperationen zwischen Staat und Privaten können dazu ein interessanter Ansatz sein. Positive Erfahrungen im Ausland mit Social Impact Bonds versprechen ein Potenzial auch für die Schweiz, wie dieser Beitrag zeigt. Die Anforderungen im Sozialbereich wachsen aufgrund demographischer und soziokultureller Veränderungen. Gleichzeitig stehen viele Staaten unter Spardruck. Die grosse Herausforderung für die Sozialsysteme ist es, begrenzte Mittel bei steigender Nachfrage möglichst effizient und effektiv einzusetzen. Diese Umstände führten dazu, dass die 2008 gegründete

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Die demographische Entwicklung, steigende Gesundheitskosten und Migration verlangen nach innovativen Finanzierungsmodellen für die Erfüllung öffentlicher Aufgaben im Sozialbereich. Partnerschaftliche Kooperationen zwischen Staat und Privaten können dazu ein interessanter Ansatz sein. Positive Erfahrungen im Ausland mit Social Impact Bonds versprechen ein Potenzial auch für die Schweiz, wie dieser Beitrag zeigt.

Die Anforderungen im Sozialbereich wachsen aufgrund demographischer und soziokultureller Veränderungen. Gleichzeitig stehen viele Staaten unter Spardruck. Die grosse Herausforderung für die Sozialsysteme ist es, begrenzte Mittel bei steigender Nachfrage möglichst effizient und effektiv einzusetzen. Diese Umstände führten dazu, dass die 2008 gegründete Nichtregierungsorganisation Social Finance UK ein neues Finanzierungsinstrument staatlicher Leistungen schuf – den Social Impact Bond (dt.: sozialer Wirkungskredit). Social Impact Bonds sind vertraglich geregelte partnerschaftliche Kooperationen zwischen Staat und Privaten. Ziel ist die Maximierung der Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit von Sozialleistungen.

Wirksame und effiziente Leistungserbringung

Der Social Impact Bond zeichnet sich durch die Zusammenarbeit zwischen Staat, sozialen Institutionen und Privaten aus. Durch die Vorfinanzierung sozialer Massnahmen mittels Darlehen werden private Investoren in die Lösung sozialer Probleme einbezogen. Die Akteure definieren im Voraus Ziele, welche durch die Massnahmen erreicht werden sollen, Laufzeit des Kapitals und Vergütungsmechanismen. Die Zielerreichung wird während der Projektlaufzeit durch unabhängige Evaluatoren gemessen. Abhängig vom Erfolg, resp. der sozialen Wirkung erfolgt eine Rendite für die Investoren. Diese wird aus den Einsparungen finanziert, welche der Staat im Erfolgsfall durch tiefere Sozialkosten erzielt. Im Misserfolgsfall verlieren die Investoren einen Teil des eingesetzten Kapitals. Social Impact Bonds rücken somit die Wirksamkeit von sozialen Leistungen in den Vordergrund.

Die private Mittelbeschaffung entlastet die öffentliche Hand. Die Kosten für die Massnahmen werden vorerst vom Staat zu den Geldgebern verlagert. Erst wenn der Erfolg der Massnahme nachgewiesen ist, kommt Geld aus dem Staatshaushalt zum Einsatz. Diese externe Finanzierung ermöglicht innovative Massnahmen, welche mangels hinreichender staatlicher Ressourcen nicht realisiert werden könnten. Dabei profitiert der Staat vom Expertenwissen spezialisierter Unternehmen. Und diese erbringen Leistungen, ohne das Risiko alleine tragen zu müssen.

Die enge Begleitung und regelmässige Zielüberprüfung durch Evaluatoren schafft Transparenz. Damit wird die Rechenschaftspflicht ausgelagerter Staatsaufgaben verbessert. Die Daten bezüglich erfolgreich getesteter Interventionen erlauben es dem Staat evidenzbasierte Entscheidungen zu treffen. Aufgrund dieser Erfahrungen können Massnahmen in Zukunft passgenauer ausgestaltet und Kosten gespart werden. Mittels Social Impact Bonds werden kostenintensive präventive Massnahmen finanziert. Diese sind zwar kurzfristig womöglich teurer als herkömmliche Nachsorgemassnahmen, sollen sich aber mittelfristig amortisieren, da sie sozialen Problemen effektiv vorsorgen. Ziel ist es, dass der Staat langfristig Sozialkosten spart.

Als relativ junges und nicht abschliessend definiertes Instrument lassen sich Social Impact Bonds den jeweiligen Umständen anpassen. So wird zum Beispiel in den englischsprachigen Ländern mit hohen Renditen operiert, während solche in Kontinentaleuropa im Sozialbereich politisch undenkbar sind und entsprechend tiefer ausgestaltet werden. Dass sich das Konzept noch in der Entwicklung befindet, wird besonders deutlich im Bereich der Risikoverteilung. Während zu Beginn davon ausgegangen wurde, dass das Risiko primär bei den Investoren liegt, ziehen Autoren neuerdings die Möglichkeit einer Risikoverteilung auf Leistungserbringer, Staat und Investoren in Betracht. Dies sei notwendig, um die Attraktivität für private Investoren zu erhöhen.

Auch das Einsatzfeld der Impact Bonds verändert sich und beschränkt sich nicht auf den Sozialbereich. Das IKRK hat bspw. unlängst einen Humanitarian Impact Bonds in Mali, Nigeria und der Demokratischen Republik Kongo gestartet und im Bereich Infrastruktur werden Innovation Impact Bonds in Erwägung gezogen.

Potenzial für die Schweiz

Weltweit wurden bereits zahlreiche Projekte in verschiedenen Ländern mittels Social Impact Bonds finanziert und es sind weitere in Planung. Die Auswertung der bisherigen Social Impact Bonds ist vielversprechend. So konnte bspw. die Rückfallquote von jugendlichen Kurzzeit-Häftlingen in Peterborough gesenkt und basierend auf der Zielerreichung Kapital inklusive Rendite an die Investoren ausbezahlt werden. Auf Grundlage der positiven Projektergebnisse wurde das Programm in Peterborough vorzeitig beendet, um es landesweit einzuführen.

Im Herbst 2015 wurde der erste Social Impact Bond in der Schweiz lanciert. Das Projekt zur Förderung der Arbeitsintegration von vorläufig Aufgenommenen und anerkannten Flüchtlingen wurde von der Gesundheits- und fürsorgedirektion des Kantons Bern in Zusammenarbeit mit der Unternehmerinitiative "Fokus Bern" und Caritas Bern ausgearbeitet. Gemeinsam haben sie sich auf Ziele und eine Finanzierungsform geeinigt.

Das Interesse am Instrument in der Schweiz scheint geweckt. So wurde Anfang 2018 ein Praxisleitfaden zu Social Impact Bonds veröffentlicht, mit dem Ziel die Diskussion im Schweizer Kontext anzustossen. Zudem haben das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) und die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) in Zusammenarbeit mit der Interamerikanischen Entwicklungsbank (IDB) und der UBS Optimus Stiftung Mitte Januar 2018 eine Tagung zum Thema Impact Bonds durchgeführt.

Die Auswertung der verschiedenen Projekte in den nächsten Jahren wird zeigen, ob sich Kooperationen von Staat und Privaten mittels (Social) Impact Bonds durchsetzen und wie sich diese in die Rechtsordnung einfügen lassen.

Azemati Hanna, Belinsky Michael, Gilette Ryan, Liebman Jeffrey, Sellman Alina & Angela Wyse (2013). Social Impact Bonds – Lessons learned so far. Community Development Investment Review 9, 23 – 33.

Brunschwig Simon & Philipp Fischer (2018). Swiss Legal and Tax Implications of Social Impact Bonds[ a ]. Jusletter 22. Januar 2018. (besucht am 30.1.2018)

Christen Jakob Marianna & Andrea Gäumann (2018). Social Impact Bonds – Ein Leitfaden für die Praxis[ b ].

Dear Annie, Helbitz Alisa, Khare Rashmi, Lotan Ruth, Newman Jane, Crosby Sims Gretchen & Alexandra Zaroulis (2016). Social Impact Bonds – The Early Years[ c ]. (besucht am 30.1.2018)

Klasen Andreas & Bernhard Eicher (2017). Instrumente staatlicher Innovationsfinanzierung für Infrastruktur. RIW 11/2017: 726-734.

Schmid Nadine (2016). Social Impact Bonds – Theoretische Auslegeordnung und Einordnung des Projekts "Caritas Perspektive". Masterarbeit an der Universität Bern.

Von Schnurbein Georg, Fritz Tizian & Steve Mani (2015). Social Impact BondsCEPS Forschung und Praxis 13.

Website Humanitarian Impact Bonds IKRK[ d ] (besucht am 30.1.2018)

Website Tagung Social Impact Bonds[ e ] SECO/DEZA/IDB/UBS (besucht am 30.1.2018)

Website Social Finance UK[ f ] (besucht am 30.1.2018)

Website Social Impact Bonds Kanton Bern[ g ] (besucht am 30.1.2018)

©KOF ETH Zürich, 8. Feb. 2018

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