Das tödliche Unglück am Saxetbach löste 1999 eine Regulierung des Canyoning aus, die danach auf den ganzen Outdoorbereich ausgeweitet wurde – mit absurden Folgen. Foto: Allessandro della Valle (Keystone) Es war einmal eine Zeit, in der die politischen Behörden nur dann ein neues Gesetz verabschiedeten, wenn sie es wirklich für notwendig hielten. Im Zweifelsfall verzichteten sie darauf, weil sie befürchteten, mit einer neuen Regulierung mehr Probleme zu schaffen als zu lösen. Es galt die Devise: lieber zu wenig als zu viel. Heute scheint das gegenteilige Motto vorzuherrschen. Wann immer ein Problem auftaucht, wird mit grossem Eifer reguliert. Dabei wird eine erhöhte Gesetzesaktivität von vornherein positiv gedeutet, denn sie zeugt ja von Reformkraft. Zurückhaltung gilt jetzt als
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Es war einmal eine Zeit, in der die politischen Behörden nur dann ein neues Gesetz verabschiedeten, wenn sie es wirklich für notwendig hielten. Im Zweifelsfall verzichteten sie darauf, weil sie befürchteten, mit einer neuen Regulierung mehr Probleme zu schaffen als zu lösen. Es galt die Devise: lieber zu wenig als zu viel.
Heute scheint das gegenteilige Motto vorzuherrschen. Wann immer ein Problem auftaucht, wird mit grossem Eifer reguliert. Dabei wird eine erhöhte Gesetzesaktivität von vornherein positiv gedeutet, denn sie zeugt ja von Reformkraft. Zurückhaltung gilt jetzt als Zeichen von Trägheit. Heute gilt: lieber zu viel als zu wenig.
Das Beispiel Canyoning-Vorschriften
Das neue Paradigma gilt nicht nur in der Wirtschaftspolitik, sondern auch in Bildung, Kultur oder Sport. Ein Beispiel aus dem Freizeitsport dient als Illustration dazu, wie sich die Regulierungsdynamik in den letzten Jahren fundamental und in absurdem Masse geändert hat.
Die Geschichte beginnt am 27. Juli 1999, als eine Touristengruppe beim Canyoning in der Felsschlucht des Saxetbaches von einer zwei Meter hohen Sturzflut erfasst wurde. Es ertranken 21 Personen, die aus Australien, Neuseeland, England, Südafrika und der Schweiz stammten. Zwei Jahre später wurden sechs Manager der zuständigen Event-Agentur wegen fahrlässiger Tötung für schuldig erklärt.
15 Jahre nach dem Canyoning-Unglück: SRF-Beitrag aus dem Jahr 2014. Video: SRF
Folgerichtig wurden die Sicherheitsmassnahmen für Canyoning-Veranstalter in der Schweiz verschärft. 2010 wurde dafür ein neues Gesetz verabschiedet. Am 1. Januar 2014 trat es in Kraft. So weit ist alles gut nachvollziehbar.
Vom Canyoning zum ganzen Outdoorbereich
Wer das neue Gesetz etwas genauer studierte, stellte bald fest, dass nicht nur das Canyoning strenger reguliert wurde, sondern auch «das Bergführerwesen und Anbieten weiterer Risikoaktivitäten», nämlich:
- die Tätigkeit als Schneesportlehrer oder Schneesportlehrerin ausserhalb des Verantwortungsbereichs von Betreibern von Skilift- und Seilbahnanlagen;
- Riverrafting und Wildwasserfahrten;
- Bungeejumping.
Und in der Verordnung Risikoaktivitätenverordnung RiskV regulierten die Behörden zusätzlich auch die Tätigkeit der Wander- und...