Sitz der BCGE in Genf. (Bild: BCGE, Greg Dufeil) Wegen der Verletzung von Vorschriften betreffend Regelmeldepflichten kommt es zu Sanktion gegen die Banque Cantonale de Genève. SIX Exchange Regulation spricht eine Busse von CHF 30'000.- aus. Die mit der Überwachung und Durchsetzung der börsenrechtlichen Pflichten von kotierten Gesellschaften betraute SIX Exchange Regulation sanktioniert die Banque Cantonale de Genève (BCGE), Genf, wegen Verletzungen der Vorschriften betreffend die Regelmeldepflichten im Rahmen eines Sanktionsbescheids. BCGE habe im April 2017 SIX Exchange Regulation mehrmals Dividenden verspätet und fehlerhaft sowie die Amtsübernahme des neuen Verwaltungsratspräsidenten verspätet gemeldet, schreibt
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Wegen der Verletzung von Vorschriften betreffend Regelmeldepflichten kommt es zu Sanktion gegen die Banque Cantonale de Genève. SIX Exchange Regulation spricht eine Busse von CHF 30'000.- aus.
Die mit der Überwachung und Durchsetzung der börsenrechtlichen Pflichten von kotierten Gesellschaften betraute SIX Exchange Regulation sanktioniert die Banque Cantonale de Genève (BCGE), Genf, wegen Verletzungen der Vorschriften betreffend die Regelmeldepflichten im Rahmen eines Sanktionsbescheids.
BCGE habe im April 2017 SIX Exchange Regulation mehrmals Dividenden verspätet und fehlerhaft sowie die Amtsübernahme des neuen Verwaltungsratspräsidenten verspätet gemeldet, schreibt die SIX Exchange Regulation. Der Verstoss im Zusammenhang mit den Dividendenmeldungen wurde als mittelschwer qualifiziert; das Verschulden als grobfahrlässig. Die Verletzung der Regelmeldepflichten im Zusammenhang mit der Amtsübernahme des neuen Verwaltungsratspräsidenten wurde als leicht qualifiziert; das Verschulden als leicht fahrlässig.
Gegenüber BCGE wurde in den letzten drei Jahren keine Sanktion verhängt. In Anbetracht aller Umstände – namentlich auch unter Berücksichtigung der Strafempfindlichkeit der Emittentin – wurde die Busse von SIX Exchange Regulation auf CHF 30'000.- im Rahmen eines Sanktionsbescheids festgesetzt, gegen welchen die BCGE keine Beschwerde erhoben hat.