Nach der Tessiner BSI gerät mit der Falcon Private Bank eine weitere Schweizer Bank wegen des malaysischen Staatsfonds 1MDB unter Druck. Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht Finma hat gegen Falcon Sanktionen ausgesprochen, wie Sie in einer Mitteilung bekannt gibt. Die FINMA leitete Anfang 2016 aufgrund von Hinweisen auf Verstösse gegen die Schweizer Geldwäschereibestimmungen ein Enforcementverfahren gegen Falcon Private Bank (Falcon) ein. Die Verstösse standen im Zusammenhang mit Geschäftsbeziehungen und Transaktionen im Umfeld der mutmasslichen Korruptionsaffäre rund um den malaysischen Staatsfonds 1MDB. Der von der FINMA eingesetzte Untersuchungsbeauftragte analysierte Transaktionen, interne Prozesse und die Kontrollorganisation der Bank. Falcon verletzte Sorgfaltspflichten in der GeldwäschereibekämpfungDie FINMA hat ihr Enforcementverfahren gegen Falcon Anfang Oktober 2016 abgeschlossen. Dabei stellte sie bei Falcon im Untersuchungszeitraum der FINMA von 2012 bis Sommer 2015 schwerwiegende Mängel in der Geldwäschereibekämpfung und im Risikomanagement fest. In diesem Zeitraum beliefen sich die Vermögenswerte, die auf Konten bei Falcon im Umfeld der 1MDB-Gruppe überwiesen worden waren, auf insgesamt rund 3,8 Milliarden US-Dollar. Die Gelder flossen in der Regel rasch wieder ab.
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Nach der Tessiner BSI gerät mit der Falcon Private Bank eine weitere Schweizer Bank wegen des malaysischen Staatsfonds 1MDB unter Druck. Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht Finma hat gegen Falcon Sanktionen ausgesprochen, wie Sie in einer Mitteilung bekannt gibt.
Die FINMA leitete Anfang 2016 aufgrund von Hinweisen auf Verstösse gegen die Schweizer Geldwäschereibestimmungen ein Enforcementverfahren gegen Falcon Private Bank (Falcon) ein. Die Verstösse standen im Zusammenhang mit Geschäftsbeziehungen und Transaktionen im Umfeld der mutmasslichen Korruptionsaffäre rund um den malaysischen Staatsfonds 1MDB. Der von der FINMA eingesetzte Untersuchungsbeauftragte analysierte Transaktionen, interne Prozesse und die Kontrollorganisation der Bank.
Falcon verletzte Sorgfaltspflichten in der Geldwäschereibekämpfung
Die FINMA hat ihr Enforcementverfahren gegen Falcon Anfang Oktober 2016 abgeschlossen. Dabei stellte sie bei Falcon im Untersuchungszeitraum der FINMA von 2012 bis Sommer 2015 schwerwiegende Mängel in der Geldwäschereibekämpfung und im Risikomanagement fest. In diesem Zeitraum beliefen sich die Vermögenswerte, die auf Konten bei Falcon im Umfeld der 1MDB-Gruppe überwiesen worden waren, auf insgesamt rund 3,8 Milliarden US-Dollar. Die Gelder flossen in der Regel rasch wieder ab. Die in der Schweiz sowie den Zweigniederlassungen Singapur und Hongkong gebuchten Geschäftsbeziehungen und Transaktionen waren für die Bank sowohl in ihrer Art als auch in ihrer Höhe ungewöhnlich und risikobehaftet. Trotz Hinweisen klärte die Bank aber im erwähnten Zeitraum die Geschäftsbeziehungen, insbesondere zu politisch exponierten Personen (PEP), sowie Transaktionen mit erhöhten Risiken wiederholt ungenügend ab und unterliess es, die Risiken angemessen zu analysieren und zu überwachen. Damit Verstiess Falcon in schwerer Weise gegen die Anforderungen an die Gewähr für eine einwandfreie Geschäftstätigkeit.
Falcon klärte Transaktionen und Geschäftsbeziehungen mangelhaft ab
Die Bank führte mehrere Geschäftsbeziehungen mit Sitzgesellschaften der 1MDB-Gruppe. Sie führte Transaktionen im Umfang von rund 2,5 Milliarden US-Dollar über die Konten von zwei dieser Offshore- Gesellschaften aus. Die Bank klärte die Hintergründe und Risiken dieser komplexen Transaktionen in markanter Höhe mangelhaft ab. Weder hinterfragte noch plausibilisierte sie ausreichend die eingereichten Dokumente und Angaben zu einer angeblichen Finanzierung von Energieprojekten sowie den wirtschaftlichen Sinn und die Gegenleistung der umgehenden Weiterüberweisung von 1,3 Milliarden US-Dollar (Durchlauftransaktionen).
Falcon führte zudem eine Geschäftsbeziehung mit einem jungen malaysischen Geschäftsmann aus dem Umfeld von Regierungsverantwortlichen Malaysias. Die Bank überprüfte nicht, wie der Geschäftsmann innerhalb kürzester Zeit ein Vermögen von 135 Millionen US-Dollar hatte erwirtschaften können oder weshalb – im Widerspruch zu seinen Angaben bei der Kontoeröffnung – später insgesamt 1,2 Milliarden US-Dollar auf seine Konten transferiert wurden. Falcon klärte auch die wirtschaftlichen Gründe von
Durchlauftransaktionen in der Höhe von 681 Millionen US-Dollar und die Rückzahlung sechs Monate später von 620 Millionen US-Dollar trotz widersprüchlichen Anhaltspunkten über diese Konten nicht ab. In einer Falconinternen E-Mail wurde in diesem Zusammenhang festgehalten: "Wir haben vor sechs Monaten A gesagt, jetzt muss man auch B sagen – irgendwie".
Interne Warnungen ignoriert
Verschiedene Mitarbeitende der Bank äusserten gegenüber den Vorgesetzten erhebliche Bedenken zur Geschäftsbeziehung mit dem malaysischen Geschäftsmann, da zahlreiche Verdachtsmomente vorlagen und zentrale Fragen unbeantwortet blieben. So stand beispielsweise in einer internen EMail anlässlich der Überweisung von 1,2 Milliarden US-Dollar: "We can’t find any reason/motivation/statement why this transaction has to pass through FPB [Falcon] and not from [Bank X] directly to the respective parties […]." Diesen internen Hinweisen wurde aber nicht genügend nachgegangen. Die Entscheidungsträger der Bank hatten von diesen internen Bedenken Kenntnis. Sie haben sich aber letztlich entschieden, die Transaktionen dennoch durchzuführen. Im Vordergrund ist stets die Bemühung gestanden, die Transaktionen termingerecht abzuwickeln. So mahnte ein Funktionsträger gegenüber der ausführenden Zweigniederlassung in Singapur: "Head Office is watching you".
Verwaltungsratsmitglieder als Initianten der Geschäftsbeziehungen
Zwei Vertreter der Eigentümer der Bank im Verwaltungsrat initiierten die Geschäftsbeziehungen mit der 1MDB-Gruppe sowie mit den in ihrem Umfeld stehenden Personen. Die geschäftsführenden Verantwortlichen liessen deshalb diesen Geschäftsbeziehungen einen grossen Stellenwert zukommen und waren um deren reibungslosen Ablauf besorgt. Sie gingen nach eigenen Angaben davon aus, dass die beiden Verwaltungsratsmitglieder hinsichtlich dieser Geschäftsbeziehungen den Willen der Eigentümer der Bank vertraten. Die beiden Verwaltungsräte verfolgten aber eigene, illegitime Zwecke.
Sie sind inzwischen nicht mehr im Verwaltungsrat der Bank. Die FINMA verfügt über keine Anhaltspunkte, dass andere Verwaltungsratsmitglieder von Falcon in diese Angelegenheiten involviert gewesen wären oder dass dieses Verhaltensmuster innerhalb der Bank weiter verbreitet war.
Falcon droht im Wiederholungsfall der Lizenzentzug.
Die Bank hat zwischenzeitlich eine personelle Neuausrichtung im Verwaltungsrat und in der Geschäftsleitung vorgenommen. Das neue Management der Gruppe hat zudem bereits verschiedene Korrekturmassnahmen eingeleitet.
Der FINMA-Direktor Mark Branson unterstreicht: "Die Probleme rund um den malaysischen Staatsfonds 1MDB stellen einen der weltweit grössten Fälle von vermuteter Korruption der letzten Jahre dar. In diesem Zusammenhang wurde das globale Finanzsystem missbraucht: Verdächtige Milliarden-Transaktionen wurden über Banken in drei Kontinenten sowie über unterschiedliche Finanzplätze getätigt und dabei wurden klare Warnsignale übersehen. Involvierte Schweizer Banken werden von der FINMA untersucht und wo notwendig sanktioniert. Für das Wohl des Finanzsystems ist es zudem
wichtig, dass mithilfe internationaler Zusammenarbeit alle involvierten Parteien zur Rechenschaft gezogen werden."
Falcon nicht als einzige Schweizer Bank involviert
Ende Mai bedeutete der Korruptionsfall rund um den 1MDB das Ende für die Tessiner Bank BSI. Die Strafanzeige gegen BSI bewirkte den sofortigen Rücktritt von CEO Stefano Coduri und die vollständige Integration der BSI in EFG International (Fondstrends berichtete: Strafanzeige wegen Geldwäscherei: BSI am Ende).