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Breite Allianz für starken Finanzplatz und besseren Anlegerschutz

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Ja zu einem starken Finanzplatz – Ja zu FIDLEG und FINIG mit Anpassungen. Das fordert eine Allianz von Schweizer Verbänden aus der Finanzbranche. Um den Schweizer Finanzplatz und damit den Wirtschaftsstandort zu stärken und wettbewerbsfähig zu halten, müssen Schweizer Finanzdienstleister im Inland gut aufgestellt sein und am internationalen Wachstum partizipieren und die bestehende, leistungsfähige Finanzinfrastruktur auslasten können. FIDLEG und FINIG tragen massgeblich zur Exportfähigkeit des Schweizer Finanzplatzes bei, erhöhen die Rechtssicherheit, indem sie die bestehenden Regeln zusammenfassen, führen zu gleichen Wettbewerbsbedingungen für Anbieter gleicher Produkte, modernisieren den Anlegerschutz und stellen damit für den zukunftsorientierten Schweizer Finanzplatz eine wichtige Chance dar. Ein starker, auch international ausgerichteter Schweizer Finanzplatz sichert Arbeitsplätze, Wertschöpfung und letztlich Wohlstand in der Schweiz.Die Vorlage muss noch erheblich entschlackt werden. Die erforderlichen Korrekturen kann das Parlament durch gezielte Anpassungen vornehmen; eine Rückweisung ist unnötig und könnte schädliche Konsequenzen haben. Wichtigen Anpassungsbedarf gibt es beispielsweise bei den Informations- und Dokumentationspflichten. Das FIDLEG regelt die Voraussetzungen für das Erbringen von Finanzdienstleistungen und das Anbieten von Finanzinstrumenten.

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Ja zu einem starken Finanzplatz – Ja zu FIDLEG und FINIG mit Anpassungen. Das fordert eine Allianz von Schweizer Verbänden aus der Finanzbranche.

Um den Schweizer Finanzplatz und damit den Wirtschaftsstandort zu stärken und wettbewerbsfähig zu halten, müssen Schweizer Finanzdienstleister im Inland gut aufgestellt sein und am internationalen Wachstum partizipieren und die bestehende, leistungsfähige Finanzinfrastruktur auslasten können. FIDLEG und FINIG tragen massgeblich zur Exportfähigkeit des Schweizer Finanzplatzes bei, erhöhen die Rechtssicherheit, indem sie die bestehenden Regeln zusammenfassen, führen zu gleichen Wettbewerbsbedingungen für Anbieter gleicher Produkte, modernisieren den Anlegerschutz und stellen damit für den zukunftsorientierten Schweizer Finanzplatz eine wichtige Chance dar. Ein starker, auch international ausgerichteter Schweizer Finanzplatz sichert Arbeitsplätze, Wertschöpfung und letztlich Wohlstand in der Schweiz.
Die Vorlage muss noch erheblich entschlackt werden. Die erforderlichen Korrekturen kann das Parlament durch gezielte Anpassungen vornehmen; eine Rückweisung ist unnötig und könnte schädliche Konsequenzen haben. Wichtigen Anpassungsbedarf gibt es beispielsweise bei den Informations- und Dokumentationspflichten.

Das FIDLEG regelt die Voraussetzungen für das Erbringen von Finanzdienstleistungen und das Anbieten von Finanzinstrumenten. Das FINIG sieht eine nach Tätigkeit abgestufte und differenzierte Aufsichtsregelung für bewilligungspflichtige Finanzinstitute vor. Ziel der Vorlage ist neben der Schaffung einheitlicher Wettbewerbsbedingungen im Inland („Level Playing Field“) und der Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes eine Verbesserung des Kundenschutzes.

Eine gesetzliche Regulierung am "Point of Sale" für alle Produkte und Finanzdienstleistungen vereinfacht für den Kunden die Vergleichbarkeit und Transparenz der Produkte unterschiedlicher Finanzdienstleister. Zudem schafft sie für diese Anbieter gleiche Bedingungen unabhängig von ihrem Aufsichtsstatus („gleiche Regeln für das Angebot gleicher Produkte und Dienstleistungen“).

Kein „Swiss Finish“
Im Rahmen der Vernehmlassung wurde dafür gekämpft, dass die Vorlage massiv abgespeckt wird. Insbesondere wurde gefordert, dass die Schweizer Anforderungen an die Finanzdienstleister und -produkte nicht höher ausfallen, als dies international der Fall ist (kein „Swiss Finish“). Mit der aktuellen Vorlage wurde diesem Anliegen zu weiten Teilen Rechnung getragen, sie schiesst allerdings noch immer über das Ziel hinaus. Diese Punkte sollten vom Parlament auf der Basis der vorliegenden Gesetzesentwürfe gezielt angepasst werden. Eine Rückweisung der Vorlage ist dafür nicht erforderlich – im Gegenteil, dies könnte zu einer zeitlichen Verzögerung mit schädlichen Folgen für den hiesigen Wirtschaftsstandort führen.

Die Regelungen zum Kundenschutz im Finanzdienstleistungsbereich sind heute stark fragmentiert. Sie ergeben sich einerseits aus dem allgemeinen Auftragsrecht, andererseits aus spezialgesetzlichen Erlassen und der Selbstregulierung. Häufig ergeben sich die anwendbaren Regeln aber auch aus der Behörden- und Gerichtspraxis oder aus der Auslegung durch die Lehre. Dies führt mitunter zu Rechtsunsicherheit für Finanzdienstleister und ihre Kunden. Mit dem FIDLEG wird bereits heute geltendes Recht systematisch überführt. Es handelt sich also nur teilweise um neue Regeln.

Exportfähigkeit zentral
Als kleine offene Volkswirtschaft ist die Schweiz darauf angewiesen, dass hiesige Finanzunternehmen ihre Produkte und Dienstleistungen auch im Ausland anbieten können. FIDLEG und FINIG sind hierfür wichtige Voraussetzung.

Der globale Markt bietet für den Schweizer Finanzplatz und dessen starke Infrastruktur grosses Potenzial. Grundvoraussetzung der Exportfähigkeit von Schweizer Finanzdienstleistungen und –produkten ist, dass sich das Schweizer Finanzmarktrecht im Einklang mit internationalen Standards befindet, namentlich mit jenen der IOSCO oder OECD. Zu diesen zentralen Standards gehört neben angemessenen Verhaltensregeln (FIDLEG) auch eine international anerkannte, prudentielle Aufsicht über alle Vermögensverwalter (FINIG). Wer exportieren will, muss die internationalen Spielregeln einhalten - FIDLEG und FINIG tragen beide massgeblich dazu bei. Um diesen Grundsatzentscheid kommen wir nicht herum: Export ja oder nein.

Keine Spaltung der Vorlage
Eine Rückweisung von FINIG würde die prudentielle Aufsicht der unabhängigen Vermögensverwalter um Jahre verzögern. Gerade diese Aufsicht ist jedoch ein zentraler Aspekt der internationalen Standards. Eine Nichteinhaltung hätte für die Exportfähigkeit Schweizer Finanzprodukte und –dienstleistungen und damit für den gesamten Finanzplatz einschneidende Konsequenzen. Zudem bestünde das Risiko, dass Schweizer Finanzdienstleistern zwar die Regeln des FIDLEG auferlegt würden, die Einhaltung dieser Regeln allerdings nicht bei allen Finanzdienstleistern durch eine Aufsicht sichergestellt würde. Aus diesen Gründen braucht es gleichzeitig beide Gesetze, das FILDEG und das FINIG, diese gehören zusammen. Die nötigen Korrekturen sind im parlamentarischen Verfahren vorzunehmen. Darunter fällt der Verzicht auf Anpassungen in anderen Finanzmarktgesetzen, soweit ihre Notwendigkeit nicht ausgewiesen ist.

Dieses Positionspapier wird unterstützt von: SwissBanking, Swiss Funds & Asset Management Association (SFAMA), Organisme d'autoregulation des gerants de patrimoine (OARG), SIX, Swiss Association of Trust Companies (SATC), Swiss Private Equity & Corporate Finance Association (SECA), Schweizer Verband unabhängiger Effektenhändler, Schweizerischer Verband für Strukturierte Produkte (SVSP).


Autor: jog
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