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Ab Sonntag soll mit allgemeinen Maskenpflichten und anderen Vorgaben Schluss sein. Zwischen Bund und Ländern knirscht es beim Corona-Kurs. Bei Quarantänezeiten tut sich etwas.
Wenige Tage vor dem Ende der meisten Alltagsauflagen in Deutschland schwelt der Streit über mehr Schutzregeln in Regionen mit kritischer Corona-Lage weiter.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach trat Vorbehalten zahlreicher Bundesländer gegen den neuen Rechtsrahmen für weitergehende Vorgaben in sogenannten Hotspots entgegen. „Man mag das Gesetz mögen oder nicht, aber es ist juristisch sauber gemacht, so dass es umsetzbar wäre“, sagte der SPD-Politiker am Mittwoch. „Es sollte viel mehr genutzt werden.“ Lauterbach kündigte angesichts vieler, aber meist leichterer Infektionen in der aktuellen Omikron-Welle pragmatischere Regelungen bei Quarantänezeiten an.
Der Minister nannte es „beklagenswert und falsch“, dass sehr viele Länder nun nicht von der Hotspot-Regel Gebrauch machten, in denen er selbst das angemessen gefunden hätte. „Eine rechtliche Unsicherheit kann ich hier schlicht nicht erkennen“, betonte er.
Eine drohende Überlastung des Gesundheitswesens als Voraussetzung sei begründbar und könne mit Kriterien zu den Kliniken hergeleitet werden. Er sei überzeugt, dass flächendeckende Regelungen in Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg rechtlich Bestand haben würden. In der Hansestadt stimmte die Bürgerschaft am Mittwoch einem entsprechenden Antrag zu.
Nur zwei Länder wenden Regel an
Nur diese beiden Länder wollen vorerst die Regel anwenden, die in regionalen Hotspots schärfere Auflagen etwa mit mehr Maskenpflichten und Zugangsregeln erlaubt, wenn das Landesparlament für diese eine kritische Lage feststellt. Andere Länder hatten moniert, dass eine Anwendung wegen zu unsicherer rechtlicher Vorgaben im Bundesgesetz nicht möglich sei. Grundsätzlich sieht das von der Ampel-Koalition geänderte Infektionsschutzgesetz ab diesem Sonntag nur noch wenige allgemeine Schutzvorgaben etwa zu Masken in Kliniken, Pflegeheimen, Bussen und Bahnen sowie Tests beispielsweise in Schulen vor.
Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) verteidigte erneut die Hotspot-Regel. Sie gebe den Ländern die nötigen Instrumente, wenn die medizinische Versorgungslage vor Ort nicht mehr gewährleistet sein sollte. „Das sind bewusst hohe Hürden, damit wir von den pauschalen und flächendeckenden massiven Freiheitseinschränkungen wegkommen“, sagte er der „Rheinischen Post“. Das Gesundheitsministerium hob indes erneut hervor, dass Hotspots nicht nur Städte und Landkreise umfassen könnten, sondern ausdrücklich auch ganze Bundesländer.
Lauterbach kündigte Vorschläge seines Ministeriums und des Robert Koch-Instituts (RKI) zu erneuten Änderungen bei den Quarantäne- und Isolationsregeln an, die an die Länder geschickt werden sollen. Die Vorgaben seien in der jetzigen Welle nicht wirklich praktikabel. Es gehe darum, dies pragmatisch zu lösen. Ziel sei, dass man mit einer neuen Regelung in der nächsten Woche arbeiten könne.
Feste Regeln für Quarantäne
Generell orientieren sich die Quarantänezeiten für Kontaktpersonen von Infizierten und die Isolierung, wenn man selbst erkrankt ist, an einer „Sieben-Tage-Regel“. Sie enden nach sieben Tagen, wenn man sich „frei testet“, sonst nach zehn Tagen. Die Gesundheitsminister der Länder hatten den Bund aufgefordert, zu prüfen, ob und wie lange Absonderungen in der aktuellen Pandemie-Phase angezeigt seien.
Lauterbach äußerte sich zudem zuversichtlich, dass ein Kompromiss für die Einführung einer allgemeinen Corona-Impfpflicht erreicht werden kann. Nach seiner Kenntnis werde an einem gemeinsamen Vorschlag gearbeitet. Er rechne damit, dass er sein Ministerium in den nächsten Tagen erreiche, sodass möglicherweise ein gemeinsamer Entwurf formuliert werden könne. Die Kompromisslinien, die sich abzeichneten, seien überzeugend und klug. Nähere Angaben machte dazu er nicht.
Der Bundestag soll am Donnerstag kommender Woche (7. April) ohne sonst übliche Fraktionsvorgaben darüber entscheiden, Mehrheiten waren aber noch ungewiss. Den größten Rückhalt hat ein Entwurf einer Abgeordnetengruppe für eine Impfpflicht ab 18 Jahren, den auch Lauterbach und Kanzler Olaf Scholz (SPD) unterstützen. Daneben gibt es einen Entwurf einer Gruppe für eine Beratungspflicht und eine mögliche Impfpflicht ab 50 Jahren. Ein weiterer Gruppenantrag lehnt eine Impfpflicht ab. Auch Union und AfD haben Anträge vorgelegt. (dpa/mf)