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Eine Musicaldarstellerin ist mit einer Kündigungsschutzklage im Zusammenhang mit einer unternehmensinternen 2G-Pflicht gescheitert. Das Berliner Arbeitsgericht gab dem Arbeitgeber der Frau Recht. Es liege kein Fall unzulässiger "Maßregelung" vor.
Eine Musicaldarstellerin aus Berlin ist mit einer Kündigungsschutzklage im Zusammenhang mit einer unternehmensinternen 2G-Pflicht gescheitert. Das Arbeitsgericht in der Hauptstadt gab in dem Rechtsstreit nach eigenen Angaben vom Mittwoch dem von der Frau verklagten Arbeitgeber recht. Ein Betrieb zur Aufführung von Musicals dürfe unter seinen Beschäftigten ein 2G-Modell durchsetzten und der ungeimpften Frau, die gerade neu eingestellt worden war, noch vor Vertragsbeginn kündigen.
Die Frau hatte nach Gerichtsangaben eine arbeitsrechtlich unzulässige „Maßregelung“ und einen Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgesetz beklagt. Dies sahen die Richter aber anders. Sie argumentierten, dass die Haltung der Firma keine Maßregelung aufgrund einer persönlichen Entscheidung gegen eine Coronaimpfung sei. Die Festlegung auf ein 2G-Modell sei vielmehr eine zulässige unternehmerische Entscheidung.
Laut Gericht hatte die Darstellerin angeboten, statt einer Impfung täglich einen Coronatest vorzulegen. Damit wäre nach Auffassung der Richter aber eine stärkere Beeinträchtigung der Betriebsabläufe und ein höheres Risiko für Personalausfälle verbunden, weil ungeimpfte Beschäftigte bei Infektionen strengeren Quarantäneregeln unterlägen.
Die Klägerin könne nicht verlangen, dass die Firma wegen ihr ein mit einem „höheren Kosten- und Personalaufwand“ verbundenes Schutzkonzept umsetze, so das Gericht. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Dagegen kann Berufung eingelegt werden. (afp/mf)