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Wider die Staatsgläubigkeit im Gesundheitswesen

Summary:
Ende Sept. 2017 hat Bundesrat Alain Berset per 2018 erneut Prämienerhöhungen bei der Krankenkasse angekündigt. Deren Notwendigkeit zeigt auch den geringen gesundheitspolitischen Wert der Eigenverantwortung. Grund genug, die Staatsgläubigkeit betreffend Krankenkasse generell zu hinterfragen. Im Juni 2009 reicht Peter Föhn/SVP SZ zwei nationale Motionen ein. Die eine fordert eine Streichung der Abtreibung aus dem Leistungskatalog der Krankenkasse, die andere dasselbe bzgl. Geschlechtsumwandlung. Der Bundesrat empfiehlt die Motionen zur Ablehnung. Bei der letzteren verweist er explizit auf die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK), welche die Grundrechte der körperlichen und seelischen Integrität verankert. Brav leistet der Nationalrat Folge und versenkt im April 2011 die beiden

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Ende Sept. 2017 hat Bundesrat Alain Berset per 2018 erneut Prämienerhöhungen bei der Krankenkasse angekündigt. Deren Notwendigkeit zeigt auch den geringen gesundheitspolitischen Wert der Eigenverantwortung. Grund genug, die Staatsgläubigkeit betreffend Krankenkasse generell zu hinterfragen.

Im Juni 2009 reicht Peter Föhn/SVP SZ zwei nationale Motionen ein. Die eine fordert eine Streichung der Abtreibung aus dem Leistungskatalog der Krankenkasse, die andere dasselbe bzgl. Geschlechtsumwandlung. Der Bundesrat empfiehlt die Motionen zur Ablehnung. Bei der letzteren verweist er explizit auf die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK), welche die Grundrechte der körperlichen und seelischen Integrität verankert. Brav leistet der Nationalrat Folge und versenkt im April 2011 die beiden Motionen (Abtreibung 55:84, Geschlechtsumwandlung 67:81 Stimmen). 2013 ist es dann soweit, dass der Strassburger Gerichtshof für Menschenrechte die Schweiz verurteilt, weil eine Krankenkasse die Finanzierung einer Geschlechtsumwandlung verweigerte. Und dies, obschon sich aus der EMRK nicht per se ein Anspruch auf Sozialversicherungen ableiten lässt. Ein Schelm, wer denkt, die obligatorische Grundversicherung würde nur das wirklich Nötige decken.

Dies zeigt, wie viel linksliberale Kräfte von ihrem in Umweltfragen häufig vorgebrachten und teils durchaus berechtigten Verursacherprinzip halten: nichts. Die vermeintliche Gleichheit unser aller ist wichtiger als die Beseitigung von Finanzierungsproblemen im Gesundheitswesen. Anstatt die Eigenverantwortung zu fördern, was mit dem Verursacherprinzip wohl am besten ginge, bastelt man munter an weiteren Prämienerhöhungen mit, welche das eigentliche Ziel der Krankenkassen unterlaufen. Ein unter Umständen diskutabler Vorschlag dagegen wäre, das hiesige Gesundheitswesen so zu reformieren, dass selbstverschuldete Krankheits- und Unfallkosten nicht mehr von der obligatorischen Grundversicherung gedeckt würden. Dass dies aber rechtliche Probleme der Beweisbarkeit einer Kausalität oder des Verschuldens mit sich bringen würde, lässt sich nicht bestreiten. Und Quasi-Hexenprozesse aus Beweisnot kann ein liberal-rechtsstaatlicher Jurist kaum ernsthaft unterstützen.

Die freiheitliche Antwort ist viel banaler: Krankenkassenobligatorium abschaffen. Staatliche Marktabschottung bringt es mit sich, dass Kosten steigen, denn wo wenig Wettbewerb besteht, führen unique seller propositions (d.h. Alleinstellungsmerkmale) dazu, dass bedenkenlos höhere Preise gefordert werden können. Es ist sicherlich kein Zufall, dass seit dem Krankenkassenobligatorium die Kosten im schweizerischen Gesundheitswesen massiv gestiegen sind – ebenso wie die Prämien. Auch wenn der hier präsentierte Vorschlag in unserer staatsgläubigen Zeit radikal tönen mag: Das heutige KVG mit seinem Versicherungsobligatorium trat erst 1996 in Kraft. Bis dahin befand sich die Schweiz aber in keinem steinzeitlichen Zustand mit am Strassenrand liegenden Krankheitstoten. Ganze 97% der Bevölkerung (damit durchaus auch einkommensschwache Schichten, welche man heute zu schützen vorgibt) waren bereits vorher freiwillig versichert. Die Abschaffung des Krankenkassenobligatoriums würde damit keine nennenswerten neuen Gefahren schaffen, sicherlich jedoch im Sinne der Eigenverantwortung die Wahlfreiheit des freien und mündigen Bürgers stärken. Wer einen ungesunden oder besonders risikoreichen Lebensstil pflegt, wird im Sinne der Umsicht aus dem (individuell zusammenstellbaren) Leistungskatalog wohl mehr Leistungen auswählen als sonst jemand. Was indessen keine Pflicht ist. Denn Wahlfreiheit bedeutet eben gerade, gleichermassen jedermann die Freiheit einzuräumen, ob er/sie vorsichtig oder risikofreudig sein will. Folgen unverantwortlicher Entscheide dürfen dann nicht am Steuerzahler hängenbleiben. Klar: Der Staat muss Leib und Leben seiner BürgerInnen vor widerrechtlichen Angriffen schützen. Welcher Dritte greift aber in die Rechte der Einzelnen ein, wenn diese Zigaretten und Dosenbier einer guten Krankenversicherung vorziehen?

Autorangaben

Artur Terekhov ist Student der Rechtswissenschaften, selbstständiger Rechts- und Steuerdienstleister ausserhalb des anwaltlichen Monopolbereichs sowie parteiloses Mitglied des NoBillag-Initiativkomitees. Er wohnt in Oberengstringen. (Der vorliegende Artikel erschien erstmals in der Limmattaler Gewerbezeitung vom 12.10.2017 (Nr. 6/2017), welche auch online verfügbar ist.)

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