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Netzwerkdurchsetzungsgesetz – Medienzensur und Überwachungsstaat mit weitreichenden Folgen

Summary:
Deutschland schränkt mit dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz die Meinungsfreiheit massiv ein. Der Staat will nach der Manier autoritärer oder totalitärer Staaten ungehindert seine Sicht der Dinge verbreiten können. Die Scheinlegitimation bilden unter anderem die sogenannten Fake News. Eine höchst beunruhigende Entwicklung, die sich gegen die Freiheit des Einzelnen richtet. Neben „Ehe für alle“ wurden vom deutschen Bundestag am 30. Juni 2017 das bereits genannte Netzwerkdurchsetzungsgesetz sowie weitere bedenkliche Gesetze „durchgewunken“, welche alle irgendwie gegen den Bürger gerichtet sind. Zu den Entscheiden, bei denen nur noch ein Bruchteil der Abgeordneten anwesend gewesen sei, gehören: Künftig darf die Regierung Staatstrojaner auf den Computern und Smartphones unter der Bevölkerung

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Deutschland schränkt mit dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz die Meinungsfreiheit massiv ein. Der Staat will nach der Manier autoritärer oder totalitärer Staaten ungehindert seine Sicht der Dinge verbreiten können. Die Scheinlegitimation bilden unter anderem die sogenannten Fake News. Eine höchst beunruhigende Entwicklung, die sich gegen die Freiheit des Einzelnen richtet.

Neben „Ehe für alle“ wurden vom deutschen Bundestag am 30. Juni 2017 das bereits genannte Netzwerkdurchsetzungsgesetz sowie weitere bedenkliche Gesetze „durchgewunken“, welche alle irgendwie gegen den Bürger gerichtet sind. Zu den Entscheiden, bei denen nur noch ein Bruchteil der Abgeordneten anwesend gewesen sei, gehören: Künftig darf die Regierung Staatstrojaner auf den Computern und Smartphones unter der Bevölkerung installieren. Mit diesen könnten gar Kameras und Mikrofone eingeschaltet werden. Das Bankgeheimnis wird aufgelöst und die schrittweise Abschaffung des Bargeldes ist beschlossene Sache, die Abschaffung der 500-EURO-Note offensichtlich nur der Anfang. Weiter kann in Zukunft der Führerschein auch abgenommen werden, wenn sich jemand im Internet des „Hate Speech“ schuldig macht. Wann ist aber etwas Hassrede und was hat dies mit dem verantwortungsvollen Lenken eines Fahrzeugs zu tun?

Der Justizminister Heiko Maas wollte drei Tage nach der Verabschiedung der Internetzensur (NetzDG) im Bundestag sogar noch weitergehen und durchsetzen, dass bei Google und anderen Suchmaschinen die Inhalte der Staatssender ARD und ZDF vorrangig angezeigt werden müssen. Wer garantiert, dass ARD und ZDF keine falschen Meldungen verbreiten? (So schwiegen z.B. die staatsnahen deutschen Medien zunächst tagelang zu den Übergriffen am Silvesterabend und spielten sie dann herunter.) Hierzu soll eine Digitalagentur der Bundesregierung geschaffen werden, die sich in die Algorithmen von Google, Facebook und anderen Unternehmen einmischen kann. Heiko Maas‘ Forderung ist eine „Must-be-Found“-Pflicht, die vorschreibt, dass die „gesellschaftlich relevanten Inhalte“ von ARD und ZDF im Internet gut sichtbar präsentiert werden müssen, um damit Vorurteile in der Bevölkerung abzubauen. Sein neues Gesetz soll garantieren, dass Diskriminierungen verhindert werden und die Selbstbestimmung gesichert wird. Wessen Selbstbestimmung? Mit anderen Worten will die Regierung selbst bestimmen, was relevante Themen und Informationen sind und wie darüber berichtet wird. Die Selbstbestimmung des Medienkonsumenten ist jedenfalls nicht gemeint. Und auch für Angela Merkel ist dieser Schritt nötig, um die Stabilität Deutschlands „in einem völlig anderen medialen Umfeld“ zu erhalten, denn es gäbe im Internet immer mehr Seiten, welche die Meinungsbildung verfälschen, sagte Merkel bereits vor einigen Monaten im Bundestag.

Im NetzDG-Entwurf ist ferner folgendes zu lesen: Die Debattenkultur im Netz sei oft aggressiv, verletzend und nicht selten hasserfüllt. Es mangle an digitaler Bildung. Hasskriminalität berge eine grosse Gefahr für das friedliche Zusammenleben einer freien, offenen und demokratischen Gesellschaft, wenn diese nicht effektiv bekämpft wird. Nach den Erfahrungen im US-Wahlkampf habe überdies auch in der Bundesrepublik Deutschland die Bekämpfung von strafbaren Falschnachrichten („Fake News“) in sozialen Netzwerken hohe Priorität gewonnen. Ein von jugendschutz.net durchgeführtes Monitoring der Löschpraxis sozialer Netzwerke vom Januar/Februar 2017 habe ergeben, dass die Beschwerden von Nutzerinnen und Nutzern gegen Hasskriminalität nach wie vor nicht unverzüglich und ausreichend bearbeitet werden. Zwar würden bei YouTube mittlerweile in 90 Prozent der Fälle strafbare Inhalte gelöscht. Facebook hingegen löschte nur in 39 Prozent und Twitter gar nur in 1 Prozent der Fälle. Gerade um die sozialen Netzwerke zu einer zügigeren und umfassenderen Bearbeitung von Beschwerden insbesondere von Nutzerinnen und Nutzer über Hasskriminalität anzuhalten, würden durch den Entwurf gesetzliche Compliance-Regeln für soziale Netzwerke eingeführt. Vorgesehen sind eine gesetzliche Berichtspflicht für soziale Netzwerke über den Umgang mit Hasskriminalität, ein wirksames Beschwerdemanagement sowie die Benennung eines inländischen Zustellungsbevollmächtigten. Verstöße gegen diese Pflichten können mit Bussgeldern gegen das Unternehmen und die Aufsichtspflichtigen geahndet werden.

Der vom Bundestag am 30. Juni 2017 nochmals geänderte Entwurf verlangt nun, dass der von Netzwerkbetreibern zu benennende Zustellungsbevollmächtigte in Deutschland innert einer Frist von 48 Stunden Auskunft erteilt, wenn sich Behörden wegen illegaler Inhalte bei ihm melden. Zusätzlich wurde eine Möglichkeit vorgesehen, Entscheidungen in schwierigen Fällen einem „unabhängigen Gremium“ zu überlassen, das dem Bundesamt für Justiz untersteht (und damit wohl kaum mehr gleich unabhängig ist wie ein nicht von der Exekutive beaufsichtigtes Gericht). Die umstrittenen Löschfristen von 24 Stunden bzw. sieben Tagen und die Strafandrohung von bis zu 50 Millionen Euro blieben bestehen.

Experten erwarten, dass die kurzen und starren Löschfristen sowie die hohe Bußgeldandrohung dazu führen, dass die Netzwerke Beiträge im Zweifelsfall lieber entfernen, auch wenn die grundrechtlich garantierte Meinungsfreiheit eine kontextbezogene Abwägung erfordern würde, etwa bei der Abgrenzung zwischen verbotener Beleidigung und erlaubter Satire. Im April 2017 schloss sich ein Bündnis aus Wirtschaftsverbänden, Netzpolitikern, Bürgerrechtlern, Wissenschaftlern und Juristen zusammen, um gegen das Gesetz zu protestieren. In einem Manifest warnten sie vor „katastrophalen Folgen für die Meinungsfreiheit“. „Reporter ohne Grenzen“ und andere Kritiker bezeichneten das Netzwerkdurchsetzungsgesetz als einen „Schnellschuss“, der das Grundrecht auf Presse- und Meinungsfreiheit massiv beschädigen würde. Auch der UN-Sonderberichterstatter für Meinungsfreiheit kritisierte, das geplante Gesetz gefährde die Menschenrechte. Fast alle Experten hielten bei einer Anhörung im Bundestag den Entwurf für verfassungswidrig. Trotzdem hielt die deutsche Regierung an ihrem Vorhaben fest. Nachahmer lassen nicht auf sich warten: Bereits haben Abgeordnete der russischen Duma einen Gesetzentwurf zur Kontrolle von Internetinhalten eingebracht, der sich in der Begründung auf das deutsche Netzwerkdurchsetzungsgesetz bezieht.

Den für die Ausrichtung Deutschlands verantwortlichen Politikern passt es offensichtlich nicht, dass Alternativmedien in den letzten Jahren immer wieder Lügen der Regierung und der Mainstreammedien aufgedeckt haben und zu einer ernstzunehmenden Gefahr wurden. Das Credo der Regierung angestrebter Globalisierung, Multikulturalität, die sogenannte „Willkommenskultur“ gegenüber Wirtschaftsflüchtlingen sowie das Ignorieren von negativen Begleiterscheinungen hat sicher zurecht viel Gegendruck aus der Bevölkerung provoziert, ohne einzelnes unangebrachtes Verhalten oder Gewalttaten damit entschuldigen zu wollen. Auch die immer zentralistischer ausgerichtete EU und ihre diversen Vertragsbrüche verstärkten ein allgemeines Misstrauen. Wenn Medien die vierte Gewalt im Land bleiben wollen, müssen sie in einem freien Land das Recht haben, der Obrigkeit auf die Finger zu schauen. In einer gefallenen Welt ist dies unabdingbar, sonst kann die Freiheit gleich begraben werden.

Sicherlich hat das Problem der verletzenden und aufhetzenden Äusserungen und Beschimpfungen in der Anonymität des Internets zugenommen. Es dürfte jedoch Ausdruck und Frucht anderer vom Staat gewollter Entwicklungen sein, wie beispielsweise, dass christliche Werte in der Gesellschaft nicht mehr geschätzt und gefördert werden. Damit einhergehend ist die Vermittlung einer Sexualität der Vielfalt zusammen mit dem Gender-Mainstreaming ebenso von „oben“ verordnet und gipfelt letztlich mit ihren destruktiven Auswirkungen in einer rein selbstsüchtigen Lustbefriedigung, was auch das Denken, die Überzeugungen, ja das gesamte Leben prägt. Wenn es einen positiven Punkt beim NetzDG gäbe (aber der wurde wieder entfernt) dann wäre es die rigoros verordnete Löschung bzw. Verhinderung von Pornoseiten – nicht nur im Zusammenhang mit Kinderpornographie – gewesen. Aber eine solche Bestimmung hätte womöglich zu viele Nutzer aus Regierungskreisen selbst getroffen. Es ist davon auszugehen, dass das NetzDG, anstatt die Lösung zu bringen, die Probleme noch verschärft. Freie Meinungsäusserungen sind, auch wenn sie offensichtlich abstrus sein mögen, noch lange kein Verbrechen. Aber in einem sich von christlichen Werten abwendenden Staat ist die Gefahr ohnehin gross, dass Böses gut genannt wird und umgekehrt. Mit der Abnahme von gemeinsamen christlichen Werten breiten sich Meinungszensuren sowie Überwachungen des durchschnittlichen Bürgers aus. Sie werden leider auch vor der Schweiz nicht haltmachen (siehe z.B. geplanter Ausbau der Antirassismus-Strafnorm in Art. 261bis StGB). Dies gilt es nicht leichtfertig hinzunehmen.

Autorangaben

Lisa Leisi ist Familienfrau und wohnt in Dietfurt. Sie ist Präsidentin der EDU Kt. SG.

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